26-08-2019 11:15
Liebe Community,
ich habe zwei Artikel verkauft, die nicht bezahlt wurden. Zunächst hiess es, man müsse noch einen Anhänger organisieren, um die Ware abholen zu können, Vereinbart war Zahlung bei Abholung. So wurde ich über längere Zeit vertröstet, bis es zu spät war einen Fall zu eröffnen. Weitere Kontaktaufnahmen von mir, auch per Mail und Fax, blieben unbeantwortet.
Nun möchte ich die Ware anderweitig verkaufen, befürchte aber, dass der Käufer doch noch eines Tages aus der Versenkung auftaucht und seine Ware fordert.
Ich habe versucht, den Kauf bei ebay zu löschen, ich finde aber keine Möglichkeit. Wie sieht es rechtlich aus, kann ich die Ware nun weiterverkauf oder muss ich noch weitere Maßnahmen ergreifen?
Danke für die Hilfe!
Hallo @diekatzeholtsichdashammi !
Du musst erst deinen gültigen Kaufvertrag für nichtig erklären,
bevor du den Artikel weiterverkauftst.
Setze dem K. eine Frist von ca. 10 Tagen und erkläre gleichzeitig, dass du danach vom
Kaufvertrag zurücktrittst, sollte er sich bis dahin nicht gemeldet haben.
Erst danach kannst den Artikel wieder einstellen.
Viel Erfolg!![]()
@diekatzeholtsichdashammi schrieb:Liebe Community,
ich habe zwei Artikel verkauft, die nicht bezahlt wurden. Zunächst hiess es, man müsse noch einen Anhänger organisieren, um die Ware abholen zu können, Vereinbart war Zahlung bei Abholung. So wurde ich über längere Zeit vertröstet, bis es zu spät war einen Fall zu eröffnen. Weitere Kontaktaufnahmen von mir, auch per Mail und Fax, blieben unbeantwortet.
Nun möchte ich die Ware anderweitig verkaufen, befürchte aber, dass der Käufer doch noch eines Tages aus der Versenkung auftaucht und seine Ware fordert.
Ich habe versucht, den Kauf bei ebay zu löschen, ich finde aber keine Möglichkeit. Wie sieht es rechtlich aus, kann ich die Ware nun weiterverkauf oder muss ich noch weitere Maßnahmen ergreifen?
Danke für die Hilfe!
Servus @diekatzeholtsichdashammi
Warum nimmst Du den Käufer nicht einfach in die Pflicht?
Aus der Nummer kommt er doch praktisch nicht heraus.
Hast Du ihm schon eine datierte Frist zur Zahlung und Abnahme gesetzt?