13-03-2017 15:35
Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
@kleines-muddeltier schrieb:Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
PayPal wird in deinem Namen erstatten, dass weißt du doch sicherlich, weil du die AGB doch gründlich gelesen hast. oder?
und man muss nicht jeden Schrott verkaufen...
wenn schon Puzzles ....dann zähle sie!
zu viel Arbeit dann schmeiße sie weg...fertig...
Erstatte den Kaufpreis oder lebe mit den negativen Bewertungen, die Du vermutlich erhälst. Du hast die Situation ja wirklich mit Gewalt heraufbeschworen.
Du verlierst das bezahlte Porto (wenn Du ertsattest), das ist ein geringes Lehrgeld für die Erkenntnis, dass man sich vor dem Einstellen eines Angebots überlegen sollte, welche Reaktionen ein solches letztlich unvollständiges Spiel auslösen kann. Da kannst Du tausendmal dazuschreiben, dass das Spiel möglicherweise nicht komplett ist. War der Erlös wenigsten den ganzen Ärger wert, denn Du jetzt an der Backe hast?
Die erste Person, die vorbeugend solchen Ärger vermeiden kann, bist Du selbst, sonst mußt Du die Suppe halt auslöfflen, die Du Dir eingebrockt hast. Selbst bei einer vollen Rückerstattung von Kaufpreis und Versandkosten kannst Du Dir eine rote Karte einfangen. Toll!
Sagen wir mal so: Du bist zwar im Recht, aber es bringt Dir nichts. Es ist bitter, ungerecht, aber unklug, nicht zu erstatten, weil der Käufer am längeren Hebel sitzt und Dir eine negative Bewertung reinbrummt, gegen die Du m.E. nichts machen kannst.
Ich glaube: dergleichen Dinge kommen vor, und man darf sich deshalb nicht fertigmachen sondern muß versuchen, es möglichst locker hinzunehmen. Ich nenne das heimlich: Sich eine gute Bewertung erkaufen.
Ich würde Dir raten, die Puzzles, da Du ja viele hast und daher interessant bist (für mich beispielsweise...), bei ebay - Kleinanzeigen anzubieten. Da gibt es das Bewertungsprinzip nicht, und Du bist nicht so ausgeliefert - das wissen Käufer und Verkäufer und akzeptieren es.
Wenn die Käufer ausdrücklich damit einverstanden sind, das unvollständige Puzzles dabei sind, so müssen sie das auch tragen, wenns mal so ist. Deshalb bist Du noch lange kein unseriöser Verkäufer.
Nur Mut weiterhin, nicht alles geht schief!
LG
Mit Zählen wirst Du nicht zwingend anders dastehen,
weil nicht jedes 1000-Teile-Puzzle auch genau 1000 Teile hat.
Wenn man sich also schon entscheidet,
die Ware ungeprüft zu verkaufen,
sollte als Erläuterung nicht etwas in dieser Art
"gebraucht - Schachtel neuwertig - Teile sind in gutem Zustand",
sondern eher "Vollständigkeit nicht bekannt"
stehen.
@kleines-muddeltier schrieb:Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
meine Meinung: die Puzzle sollten schon komplett sein, ergo von Dir nochmal gelegt und geprüft ... ansonsten stimmt nämlich schon der Angebotstitel (z.B. 1500 Teile Puzzle) nicht ... und wenn es sich gar um "neue" Puzzle handelt, haben diese Puzzle auch dementsprechend komplett zu sein
... deutlich hervorgehoben wird Dein "ich garantiere für nichts" auch nicht wirklich, da es NICHT fett geschrieben ist, außerdem noch weitere Bestandteile in der AB in rot gehalten sind
btw: den Passus bzgl. Deines Versands kannst Du auch vergessen, da vermutlich von Dir 1 Tag Bearbeitungszeit hinterlegt wurde - und diesen 1 Tag hast Du dementsprechend auch einzuhalten - entweder schaffst Du es, binnen diesem 1 Tag den Artikel zu versenden, oder Du mußt halt Deine Bearbeitungszeit anders speichern (z.B. 3 Werktage)
zu Deinem Problem: können die Teile nicht noch nachbestellt werden?
Schau mal hier, da gab's nen ähnlichen Fall : https://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Negative-Bewertung/qaq-p/3232144