29-01-2020 10:36
Liebe ebay Community,
ich habe gestern mein defektes IPhone 7 verkauft. Der Artikel wurde auch direkt im Betreff mit defekt ausgeschildert. Darüber hinaus habe ich in der Beschreibung auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um ein defektes Iphone 7 handelt + die komponenten genannt, die auch defekt sind. Zum heutigen Tag möchte der Käufer das Geld zurück, weil er laut seinen Worten: Nicht richtig gelesen hat und gestern auf der Arbeit im stress war. Ich meinte zu Ihm, dass ich das Paket schon in den Versan gegeben hab und ihm das Geld nicht zurückerstatten kann/möchte, weil es sich um ein Privatkauf handelt. Frage von mir: Kann er das Geld jetzt durch den ebay Käuferschutz zurückholen ? Ich meine meine Schuld ist es doch nicht ? Bitte um Hilfe...
@royalgames1 schrieb:Liebe ebay Community,
ich habe gestern mein defektes IPhone 7 verkauft. Der Artikel wurde auch direkt im Betreff mit defekt ausgeschildert. Darüber hinaus habe ich in der Beschreibung auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es sich um ein defektes Iphone 7 handelt + die komponenten genannt, die auch defekt sind. Zum heutigen Tag möchte der Käufer das Geld zurück, weil er laut seinen Worten: Nicht richtig gelesen hat und gestern auf der Arbeit im stress war. Ich meinte zu Ihm, dass ich das Paket schon in den Versan gegeben hab und ihm das Geld nicht zurückerstatten kann/möchte, weil es sich um ein Privatkauf handelt. Frage von mir: Kann er das Geld jetzt durch den ebay Käuferschutz zurückholen ? Ich meine meine Schuld ist es doch nicht ? Bitte um Hilfe...
Hallo @royalgames1
erste Nachfrage, verkaufst du das Teil täglich?
Einmal am 27.01. und einmal am 28.01.2020?
zweite Nachfrage, wurde mit PayPal bezahlt?
dann brich den Kauf ab, denn hierbei bekommt dein Käufer die Kohle schneller wieder als das du Eifone 7 buchstabieren kannst.
Moin,
ich würde den 2ten Käufer aus dem Kauf entlassen, bzw. zurückzahlen, denn sollte wie Oskar schrieb, der 1te Käufer doch noch bezahlen, hast du ein Problem.
http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen
dann würde ich den 1ten Verkäufer als Nichtzahler melden, hier gut beschrieben.
Nichtzahler, richtig handeln
Dann kannst du den Artikel ohne paypal wieder einstellen.