18-12-2015 07:32
Solange noch niemand den Mindestpreis geboten hat, und somit keine zwei sich deckenden Willenserklärungen entstanden sind, aus denen sich rechtlich Ansprüche ableiten ließen, würde ich schnellstens das Angebot vorzeitig beenden
http://verkaeuferportal.ebay.de/angebote-bearbeiten-oder-beenden#11008anchor2