04-01-2020 15:31
Habe vor kurzem meinen gebrauchten Laptop bei eBay versteigert, jedoch sprang der Höchstbietende nach Auktionsende ab. Ich habe dann an den Zweitbieter verkauft. Ebay berechnet mir aber Gebühren für 2 Verkäufe an beide Bieter. Wohin kann ich mich wenden, um das Problem zu klären. Die eBay-Standard-Prozeduren greifen hier aus folgenden Gründen nicht:
1) der Käufer bat nach Auktionsende um Abbruch wegen Doppelkauf, eBay bot mir Widereinstellung wenige Tage vor Weihnachten an, deshalb meine Ablehnung und Zahlungsfristverlängerung
2) unerwarteter Geldeingang des Käufers ohne wirkliches Kaufinteresse, Versandetikett gedruckt
3) Angebot der Kontaktaufnahme mit einem Sofortkauf-Interessenten (während der Auktion), der sich als Zweitbieter entpuppt
4) Angebot an Zweitbieter wird angenommen und per Paypal bezahlt
5) Rückerstattung des Kaufpreises an Erstkäufer jedoch direkt über Paypal, nicht über eBay, da eBay den Abzug des bereits bezahlten Versandaufklebers nicht zulässt
Was kann ich tun, um meine Verkaufsprovision für den rückgängig gemachten Erstverkauf zurückzubekommen?
Ich versuche mal anders zu argumentieren, vorausgesetzt Du hast hier nix augelassen, beschönigend oder verändernd mitgeteilt:
"1) der Käufer bat nach Auktionsende um Abbruch wegen Doppelkauf, ..." ,
das wäre so noch in Ordnung gewesen. Eine eindeutige Willenserklärung seitens des ursprünglichen Käufers.
Hättest Du nun dem Wunsch nach Kaufabbruch stattgegeben, wäre alles in Butter.
"meine Ablehnung und Zahlungsfristverlängerung"
zeigt aber, dass Du an dem Kaufvertrag festhalten möchtest und den ursprünglichen Käufer nicht aus seinen Verpflichtungen des Kaufvertrages entlassen möchtest.
Was im Umkehrschluss selbstverständlich bedeutet, dass auch Du den dortigen Pflichten unterliegst.
Deshalb ist "2) unerwarteter Geldeingang des Käufers ohne wirkliches Kaufinteresse, ..."
eigentlich kompletter Nonsens,
weil Du ihn ja eben zur Zahlung verpflichtet hast.
Von "unerwartet" kann also absolut nicht die Rede sein.
Daher hättest Du den Artikel gar nicht erneut einstellen dürfen, bis die Fristen aus dem ersten Kaufvertrag verstrichen sind. Diese Fristen beginnen zu laufen ab dem Zeitpunkt, wo Du ihm eine Zahlungsfrist benennst und enden erst nach Verstreichen dieser, wenn Du dem Käufer auch mitgeteilt hättest, dass Du vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn die Nachfrist zur Zahlung erfolglos verstrichen ist.
Dabei sind die Fristen natürlich so zu setzen, dass man die Zahlung auch bei Überweisung durch Abgabe eines Überweisungsträgers bei der Bank ohne Versäumnis abliefern kann. Alle Feiertage und Wochenenden auch schön berücksichtigt (Werktage ohne Heiligabend, Silvester, Sonnabend)?
Die Provision erhieltest Du nur wieder, wenn ein Artikel nicht bezahlt worden oder ein ordentlicher Kaufabbruch auf Käuferwunsch von Dir durchgeführt worden wäre.
So hat eBay jetzt insgesamt zwei Verkäufe im System:
Einmal den vom ursprünglichen Käufer,
und einmal einen Zweitartikel an den Preisvorschlags-Käufer.
Zwei Verkäufe = zweimal Provision. Das läuft da automatisch und hätte nur mit vorgenannten Bordmitteln verhindert werden können.
Wie Du Dich nun mit den beiden Käufern einigen kannst, das musst Du tatsächlich ganz alleine klären.
@mariopolis schrieb:Habe vor kurzem meinen gebrauchten Laptop bei eBay versteigert, jedoch sprang der Höchstbietende nach Auktionsende ab. Ich habe dann an den Zweitbieter verkauft. Ebay berechnet mir aber Gebühren für 2 Verkäufe an beide Bieter. Wohin kann ich mich wenden, um das Problem zu klären. Die eBay-Standard-Prozeduren greifen hier aus folgenden Gründen nicht:
1) der Käufer bat nach Auktionsende um Abbruch wegen Doppelkauf, eBay bot mir Widereinstellung wenige Tage vor Weihnachten an, deshalb meine Ablehnung und Zahlungsfristverlängerung
2) unerwarteter Geldeingang des Käufers ohne wirkliches Kaufinteresse, Versandetikett gedruckt
3) Angebot der Kontaktaufnahme mit einem Sofortkauf-Interessenten (während der Auktion), der sich als Zweitbieter entpuppt
4) Angebot an Zweitbieter wird angenommen und per Paypal bezahlt
5) Rückerstattung des Kaufpreises an Erstkäufer jedoch direkt über Paypal, nicht über eBay, da eBay den Abzug des bereits bezahlten Versandaufklebers nicht zulässt
Was kann ich tun, um meine Verkaufsprovision für den rückgängig gemachten Erstverkauf zurückzubekommen?
das passt hinten und vorne nicht:
wenn der Käufer kein Kaufinteresse hätte wäre keine Zahlung erfolgt. Jetzt hat der Erst-Käufer bezahlt und Du hast diese Zahlung erstattet....?
Ich würde Dir als Erstkäufer dezent die Leviten lesen.......
der Zweitbieter hat Dein Angebot also auch angenommen/bezahlt.....
Ich gehe mal davon aus das Du dem Zweitbieter das Gerät geschickt hast....
Mach` drei Kreuze wenn der Erstbieter nix mehr von sich hören läßt - es gäbe zwar (theoretisch) noch ne Möglichkeit .....
dafür brauchst Du aber das Einverständnis des Käufers........
Wenn Du schlafende Hunde weckst (oder es sich der Erstkäufer noch anders überlegt) hast Du richtig Ärger am Hals....
beiß` in die näxte freie Tischkante und buch` es als: hyperblonddusseliggelaufen ab......
@mariopolis schrieb:Habe vor kurzem meinen gebrauchten Laptop bei eBay versteigert, jedoch sprang der Höchstbietende nach Auktionsende ab. Ich habe dann an den Zweitbieter verkauft. Ebay berechnet mir aber Gebühren für 2 Verkäufe an beide Bieter. Wohin kann ich mich wenden, um das Problem zu klären. Die eBay-Standard-Prozeduren greifen hier aus folgenden Gründen nicht:
1) der Käufer bat nach Auktionsende um Abbruch wegen Doppelkauf, eBay bot mir Widereinstellung wenige Tage vor Weihnachten an, deshalb meine Ablehnung und Zahlungsfristverlängerung
2) unerwarteter Geldeingang des Käufers ohne wirkliches Kaufinteresse, Versandetikett gedruckt
3) Angebot der Kontaktaufnahme mit einem Sofortkauf-Interessenten (während der Auktion), der sich als Zweitbieter entpuppt
4) Angebot an Zweitbieter wird angenommen und per Paypal bezahlt
5) Rückerstattung des Kaufpreises an Erstkäufer jedoch direkt über Paypal, nicht über eBay, da eBay den Abzug des bereits bezahlten Versandaufklebers nicht zulässt
Was kann ich tun, um meine Verkaufsprovision für den rückgängig gemachten Erstverkauf zurückzubekommen?
GAR NICHTS,
wenn der erste Käufer gezahlt hat, was nimmst du dann das Angebot eine Zweitbieters überhaupt an?
Gratulation... zwei Kaufverträge für einen Artikel, wäre ich der erste Käufer, ich wüsste was zu tun ist.
Du kannst doch nicht nach einer Zahlung den Artikel erneut verkaufen?
*kopfschüttel