05-09-2019 22:14
Hallo, ich habe zum ersten Mal den Fall, dass ein von mir verkaufter Artikel (Barzahlung bei Abholung) nicht abgeholt und
bezahlt wurde. Jetzt möchte ich den eröffneten Fall schließen um die Verkaufsprovision erstattet zu bekommen.
Ebay erklärt den Weg: 1. in Probleme klären gehen, Zahlung erhalten aufrufen und mit Nein beantworten.
Wenn ich aber in den eröffneten Fall gehe, kann ich lediglich rechts bei "Aktion" folgendes auswählen:
"Gutschrift für Gebühren erhalten".
Ist das dann so richtig?
Den von ebay beschriebenen Weg finde ich nicht ...
Danke für eure Hilfe
@6669elke schrieb:Hallo, ich habe zum ersten Mal den Fall, dass ein von mir verkaufter Artikel (Barzahlung bei Abholung) nicht abgeholt und
bezahlt wurde. Jetzt möchte ich den eröffneten Fall schließen um die Verkaufsprovision erstattet zu bekommen.
Ebay erklärt den Weg: 1. in Probleme klären gehen, Zahlung erhalten aufrufen und mit Nein beantworten.
Wenn ich aber in den eröffneten Fall gehe, kann ich lediglich rechts bei "Aktion" folgendes auswählen:
"Gutschrift für Gebühren erhalten".
Ist das dann so richtig?
Den von ebay beschriebenen Weg finde ich nicht ...
Danke für eure Hilfe
wenn Du auf "Gutschrift für Gebühren erhalten" klickst wirst Du im Fall weitergeleitet - dort erscheint die Abfrage:
"Haben Sie die Zahlung des Käufers erhalten?" - dort bitte unbedingt auf NEIN klicken -
das schließt den Fall - dadurch wird die bereits berechnete Verkaufsprovision storniert und der NIchtzahler verwarnt.
Vom Kaufvertrag noch mit einem separaten Schreiben zurücktreten - o.g. Fall dient lediglich zur Gebührenrückbuchung:
dies hebt den (z.Zt. noch gültigen) Kaufvertrag nicht auf......
@6669elke schrieb:Hallo, ich habe zum ersten Mal den Fall, dass ein von mir verkaufter Artikel (Barzahlung bei Abholung) nicht abgeholt und
bezahlt wurde. Jetzt möchte ich den eröffneten Fall schließen um die Verkaufsprovision erstattet zu bekommen.
Ebay erklärt den Weg: 1. in Probleme klären gehen, Zahlung erhalten aufrufen und mit Nein beantworten.
Wenn ich aber in den eröffneten Fall gehe, kann ich lediglich rechts bei "Aktion" folgendes auswählen:
"Gutschrift für Gebühren erhalten".
Ist das dann so richtig?
Den von ebay beschriebenen Weg finde ich nicht ...
Danke für eure Hilfe
ja, das ist richtig ..
Geht es um die Räder - Verkauf 06.08.?
Wenn ja, dem K auch mitteilen -
Hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück,
da sie innerhalb der Frist des Problemfalles den Artikel nicht bezahlt bzw. abgeholt haben.
Wenn es nicht um die Räder geht, eine Frist zur Abholung / Bezahlung von 10 Tagen setzen.