10-02-2017 12:16
Hallo liebe Community,
folgender Fall: Artikel am 27.1. verkauft, Käufer zahlte erst am 2.2. per Paypal; ich habe am 3.2. eine Mail versendet, dass ich nun erst am folgenden Montag (6.2.) verschicken kann, da ich selbst übers WE weg war.
Am 6.2. dann versendet als Brief mit der DHL (2,60€); hiervon Foto von frankierter Sendung gemacht, 2 Zeugen (Chef und Kollegin) fürs richtige Verpacken und eine Zeugin (Kollegin) für Einlieferung auf der Post. Evtl. kann sich die Postdame auch noch erinnern.
Heute, 10.2. hat der Käufer einen Fall eröffnet, dass er eine Rückerstattung möchte.
Habe logischerweise keine Sendungs-ID, aber extra in der Auktion hingewiesen, dass ich ich keine Haftung für den Postweg übernehme und auf Wunsch mit ID versenden kann, dies solle der Käufer dann angeben.
Reicht das nun, um den AGBs von Paypal (Angabe Sendungsnr.) zu widersprechen oder wie ist die rechtliche Situation?
Habe bislang den Käufer kontaktiert, dass er noch bis Mo warten soll, da seit dem Versand nun ja erst 4 Tage vergangen sind...
Danke und LG
Kleiner Tipp...nachdem du dir die Paypal Grundsätze durchgelesen hast, solltest du auch mal einen Blick in den Link werfen!
http://pages.ebay.de/de/de-DE/help/policies/used-cosmetics.html
@delilah_rose schrieb:Hallo liebe Community,
Am 6.2. dann versendet als Brief mit der DHL (2,60€); hiervon Foto von frankierter Sendung gemacht, 2 Zeugen (Chef und Kollegin) fürs richtige Verpacken und eine Zeugin (Kollegin) für Einlieferung auf der Post. Evtl. kann sich die Postdame auch noch erinnern.
Heute, 10.2. hat der Käufer einen Fall eröffnet, dass er eine Rückerstattung möchte.
Danke und LG
Was muss ich beim Versandnachweis beachten? Wenn wir keine Antwort von Ihnen erhalten, dann müssen wir den Antrag leider zu Gunsten des Käufers schließen. Bitte teilen Sie uns deshalb auf jeden Fall mit, wenn Sie keinen Versandbeleg haben. Wir verzichten maximal 10 Mal innerhalb von sechs Monaten auf einen Versandbeleg.
Vielleicht hast du Glück und der Brief ist angekommen oder paypal drückt ein Auge zu.
Da du nur innerhalb D günstige Ware anbietest, solltest du dir die Paypal Gebühren sparen! Auch innerhalb der EU hab ich mit SEPA und dann aber versichertem Versand gute Erfahrungen gemacht!
Hallo @delilah_rose
"Na dann danke ich Euch für Eure Antworten und muss wohl für meine eigene Naivität und Dummheit einstehen... :-/"
Das hat wirklich weniger was mit Dummheit oder Naivität zu tun. Denn: Dem Paypal-Reglement sind sich die wenigsten VK bewusst, bis sie erst einmal einen Sendungsverllust haben. Liest man hier regelmässig... Paypal weist meiner Meinung nach seie Zahlungsempfänger als Kunden viel zu wenig darauf hin. Wär ja auch nachteilig und würde den Dienst nur unattraktiver machen.... Die Paypal-Bedingung "sendungsverfolgt" ist nebenbei jedoch nachvollziehbar, anders könnten die das ja gar nicht handhaben.
Desweiteren und wesentlich hätteest Du und Dein Käufer ja aber auch ohne Paypal ein Problem bei einem Sendungsverlust. Dein Käufer wär unzufrieden, wenn keine Lösung. Du wärst unzufrieden, weil mit Wahrscheinlichkeit Negativbewertung. Und da könntest Du noch so ausführlich Deinen Hinweis anbringen, dass Du keine Haftung bei sendungsverlust übernimmst. Denn Du haftest ja mit der Bewertung 😉
Ich spar mir als VK Paypal, Haftungsausschlusshinweise und übernehme in den seltenenen Fällen Sendungsverluste nicht nur aus Kulanz, sondern weil ich sogar rechtlich dazu in Haftung genommen werden könnte (was bei Warensendungen die Wenigsten jedoch machen würden) und der Käufer im Recht wäre
Viele Grüße!
@Anonymous schrieb:Hallo @delilah_rose
"Na dann danke ich Euch für Eure Antworten und muss wohl für meine eigene Naivität und Dummheit einstehen... :-/"
Das hat wirklich weniger was mit Dummheit oder Naivität zu tun. Denn: Dem Paypal-Reglement sind sich die wenigsten VK bewusst, bis sie erst einmal einen Sendungsverllust haben. Liest man hier regelmässig... Paypal weist meiner Meinung nach seie Zahlungsempfänger als Kunden viel zu wenig darauf hin. Wär ja auch nachteilig und würde den Dienst nur unattraktiver machen.... Die Paypal-Bedingung "sendungsverfolgt" ist nebenbei jedoch nachvollziehbar, anders könnten die das ja gar nicht handhaben.
Desweiteren und wesentlich hätteest Du und Dein Käufer ja aber auch ohne Paypal ein Problem bei einem Sendungsverlust. Dein Käufer wär unzufrieden, wenn keine Lösung. Du wärst unzufrieden, weil mit Wahrscheinlichkeit Negativbewertung. Und da könntest Du noch so ausführlich Deinen Hinweis anbringen, dass Du keine Haftung bei sendungsverlust übernimmst. Denn Du haftest ja mit der Bewertung 😉
Ich spar mir als VK Paypal, Haftungsausschlusshinweise und übernehme in den seltenenen Fällen Sendungsverluste nicht nur aus Kulanz, sondern weil ich sogar rechtlich dazu in Haftung genommen werden könnte (was bei Warensendungen die Wenigsten jedoch machen würden) und der Käufer im Recht wäre
Viele Grüße!
neuere Urteile hast Du nicht ausgegraben?
in Deinem ersten Link steht im übrigen
"Entscheidet sich der Verkäufer für den herkömmlichen und günstigeren Versand, muss er damit rechnen, das Porto und den Kaufpreis ersetzen zu müssen, falls der Käufer sagt, dass das Produkt nicht ankam. Oder der Verkäufer lässt sich vom Käufer schriftlich bestätigen, dass dieser auf den teureren, aber sicheren Versand verzichtet." und "Bei Ebay können Privatverkäufer Rücknahme, Gewährleistung und Erstattung sehr einfach ausschließen, beispielsweise, indem sie in ihrer Produktbeschreibung „unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung, keine Rücknahme“ einfügen."
bisschen widersprüchlich zum Anno Tuk-Urteil, meinst Du nicht?
@hasjanaund alle Kudosgeber
Das Alter des Urteils ist freilich ganz egal.
Die Rechtsprechung bleibt dieselbe.
Es werden nur nicht so viele Urteile nach zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Der § 447 Abs. 1 muß schon mit allen Rechtsnormen
und Auslegungen betrachtet werden.
Im Palandt gibt es klare Hinweise zur Beweislast.
Beweislast trägt der,
welcher sich auf den § beruft.
Verlang der Käufer Erfüllung,
müßte der Anbieter die Übergabe an den Beförderer im Rechtsstreit beweisen.
Der Käufer müßte beweisen,
daß ein Versand überhaupt vereinbart war,
ebenso welcher.
Auch muß er im Zweifel beweisen,
daß der Vekäufer beim Versand einen Fehler gemacht hat (Verpackung),
der zu Schaden oder Verlust führte.
Der Verkäufer hingegen müßte die Übergabe an den Beförderer beweisen.
Zeugenbeweis ist dabei natürlich auch möglich,
in sehr begrenztem Umfang könnte ich mir auch einen Anscheinbeweis als geeignet vorstellen.
Diese Regelung deckt sich auch mit der aktuellen Handhabung zum Widerruf:
Hier kann der Händler die Erstattung des Kaufbetrages verweigern,
bis er die Ware erhalten hat
oder der Nachweis über einen Rückversand erbracht worden ist.
Eine Frage hätte ich noch:
Wie bekommt man es fertig,
einerseits ein Buch über medizinische Mikrobiologie anzubieten
und andererseits Kosmetik,
in der man Wischspuren sieht,
als "neu: sonstige" anzubieten ???
Habe logischerweise keine Sendungs-ID, aber extra in der Auktion hingewiesen, dass ich ich keine Haftung für den Postweg übernehme und auf Wunsch mit ID versenden kann, dies solle der Käufer dann angeben.
Na...DU bist ja naiv....
Wenn du paypal anbietest, dann musst du einen versicherten Versand vorweisen....sollte der Artikel nicht beim Käufer angekommen sein.
@delilah_rose schrieb:Hallo liebe Community,
folgender Fall: Artikel am 27.1. verkauft, Käufer zahlte erst am 2.2. per Paypal; ich habe am 3.2. eine Mail versendet, dass ich nun erst am folgenden Montag (6.2.) verschicken kann, da ich selbst übers WE weg war.
Am 6.2. dann versendet als Brief mit der DHL (2,60€); hiervon Foto von frankierter Sendung gemacht, 2 Zeugen (Chef und Kollegin) fürs richtige Verpacken und eine Zeugin (Kollegin) für Einlieferung auf der Post. Evtl. kann sich die Postdame auch noch erinnern.
Heute, 10.2. hat der Käufer einen Fall eröffnet, dass er eine Rückerstattung möchte.
Habe logischerweise keine Sendungs-ID, aber extra in der Auktion hingewiesen, dass ich ich keine Haftung für den Postweg übernehme und auf Wunsch mit ID versenden kann, dies solle der Käufer dann angeben.
Reicht das nun, um den AGBs von Paypal (Angabe Sendungsnr.) zu widersprechen oder wie ist die rechtliche Situation?
Habe bislang den Käufer kontaktiert, dass er noch bis Mo warten soll, da seit dem Versand nun ja erst 4 Tage vergangen sind...
Danke und LG
Wie Du den Versand für Dich meinst dokumentieren zu können,
ist reines Privatvergnügen.
Bei Nutzung von Paypal mußt Du Dich schon
an jene Bedingungen halten,
über die man Dich in den AGB informiert hat.
Paypal erwartet einen Versandnachweis bestimmter Art:
Sendungsnummer.
Früher gab es mal Kulanzzahlungen,
bei denen Paypal bei verlorener Ware
die Kosten selbst übernommen hat.
Das wurde aber,
glaube ich,
abgeschafft.
Paypal wird das Geld erstatten
und das entspricht den AGB.
Im BGB heißt es übrigens,
daß der Käufer das Versandrisiko trägt,
sobald der Verkäufer an den Beförderer übergeben hat.
Daran lehnt Paypal sich an.
Im Falle einer Klage hättest Du einen Zeugenbeweis.
Bei Paypal ist das egal.
Hallo delilah_rose
Hast du nie die AGB von Paypal gelesen?
Unversicherter Versand ist ein NoGo
Jetzt bist du Geld und WAre los.
Da helfen dir auch 100 Zeugen nichts, die Ware ist für Paypal nie versendet worden.
Gruß
@delilah_rose schrieb:Hallo liebe Community,
folgender Fall: Artikel am 27.1. verkauft, Käufer zahlte erst am 2.2. per Paypal; ich habe am 3.2. eine Mail versendet, dass ich nun erst am folgenden Montag (6.2.) verschicken kann, da ich selbst übers WE weg war.
Am 6.2. dann versendet als Brief mit der DHL (2,60€); hiervon Foto von frankierter Sendung gemacht, 2 Zeugen (Chef und Kollegin) fürs richtige Verpacken und eine Zeugin (Kollegin) für Einlieferung auf der Post. Evtl. kann sich die Postdame auch noch erinnern.
Heute, 10.2. hat der Käufer einen Fall eröffnet, dass er eine Rückerstattung möchte.
Habe logischerweise keine Sendungs-ID, aber extra in der Auktion hingewiesen, dass ich ich keine Haftung für den Postweg übernehme und auf Wunsch mit ID versenden kann, dies solle der Käufer dann angeben.
Reicht das nun, um den AGBs von Paypal (Angabe Sendungsnr.) zu widersprechen oder wie ist die rechtliche Situation?
Habe bislang den Käufer kontaktiert, dass er noch bis Mo warten soll, da seit dem Versand nun ja erst 4 Tage vergangen sind...
Danke und LG
Nein, das reicht natürlich nicht!
Aber das weißt Du doch selbst.
Oder hast Du etwa die Paypal-AGB gar nicht gelesen, sondern nur als gelesen abgehakt??
Dann hol das mal ganz fix nach!