15-08-2019 03:25
Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???
Ebay verweist in seinen AGB auf die Käufeschutzrichtlinien von Paypal. Insofern ist die Aussage von Paypal korrekt, dass ebay nach seinen eigenen Regeln entscheiden müsse - aber diese Regeln sind die von Paypal. Nach den Paypal-Richtlinien ist es tatsächlich so, dass inzwishcen der Nachweis des Versandes nicht mehr auseicht, sondern die Zustellung belegt werden muss - was bei Dir ja nicht erfolgt ist, da das Paket nicht ankam.
Du hast die AGB von ebay und Paypal akzeptiert. Hättest du ja nicht machen müssen. Denen sind die deutschen Gesetze bezüglich des Gefahrenübergangs bei Privat-Verkäufern egal. Die ziehen ihren eigenen Stiefel durch. Und ja, im ungünstigsten Fall musst du dann tatsächlich selbst zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen.
Und für den ganzen Spaß zahlst Du auch noch ganz freiwillig die Extra-Gebühren und bietest weiterhin munter Paypal an.
Das Problem hättest du nämlich bei Überweisung nicht. Da wäre das Geld auf Deinem Bankkonto und Du allein entscheidest, was damit passiert.
@tropinabay schrieb:Ich habe nachweislich die Ware an die Käuferin verschickt, DHL das Paket aber verbummelt. Die Käuferin wollte das Ergebnis des Nachforschungsantrages nicht abwarten und hat einen Fall erōffnet. Ohne das ich auch etwas dazu mitteilen konnte, wurde der Fall von ebay zugunsten der Käuferin entschieden und sie erhielt ihr Geld von Paypal wieder. Ebay beruft sich auf die neuen Paypalrichtlinien, Paypal sagt, dass Ebay das nicht dürfe, sondern nach eigenen Richtlinien entscheiden müsse.Ich bin Privatverkäufer und laut BGB liegt das Versandrisiko beim Käufer. Wenn das Paket noch gefunden wird, hat die Käuferin nun die Ware und das Geld. Laut ebay kann ich dann nur zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen, wenn diese mir das Geld nicht zurückzahlt. Wie kann es sein, dass ebay gegen deutsches Recht verstossen darf und den ehrlichen Verkäufer in einen Zivilprozess drängt im unguenstigsten Fall???
Servus @tropinabay
Seit Änderung der AGB und damit der Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien von Paypal
sind diese derzeit nur scheinbar widersprüchlich.
Und Du wirst - meine ich - gerade bei Ebay niemanden finden,
der das begreift und differenziert.
Wobei ... ich meine ... neulich war irgendeiner hier,
dessen Fall zu seinen Ungungsten geschlossen worden ist,
obwohl die Sendungsnummer nur zeigte,
dass sie gar nicht gelaufen war...
Das Paket also nie abgegeben worden ist.
Scheint wohl nach Zufallsprinzip, mit einer Münze oder je nach Mitarbeiter entschieden zu werden.
Zu den Richtlinien von PP zurück:
Noch immer steht in der Käuferschutzrichtlinie unter 4.1.:
"Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab."
"https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Allerdings steht in der Verkäuferrichtlinie unter 4.2.1.:
"Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR): Zustellnachweis"
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
Das mag zum Teil auch sinnvoll sein.
Es gab in der Vergangenheit diverse Fehlentscheidungen z.B. durch Ebay,
weil eben NICHT darauf geachtet wurde,
ob nur eine Sendungsnummer durch Ankündigung der Sendung generiert oder wirklich verschickt wurde,
weil eben NICHT darauf geachtet wurde,
dass eine andere PLZ bzw. ein anderer Ort im Sendungsverlauf als der Empfangsort des Käufer
auch bei angeblicher Zustellung nicht passend sein konnte...
oder weil es Theater gab,
wenn die Ware - z.B. wegen fehlender Benachrichtigungen - an den VK zurückging.
Insofern... kann ich diese Änderung verstehen.
ABER: Hier ist durch den MA, der den Fall bewertet,
eine Differenzierung vorzunehmen.
Und wie so oft: Genau die wird NICHT geleistet!
Wenn man dazu mal den Beitrag vom Ebay-News Team zum Thema betrachtet,
wird meiner Meinung nach deutlich,
dass die den Sachverhalt der geänderten Richtlinien überhaupt nicht vollumfänglich begriffen haben.
Versuch es mit einem Widerspruch
und begründe mit der entsprechenden Passage aus der Richtlinie,
die noch immer dasteht.
@excludio
Ein Nachtrag von mir:
Wenn Du bei PayPal für "Funds now" registriert bist, zeigt PayPal Dir zum Thema Verkäuferschutz / Sendungsverfolgung dies hier,
wo ausschließlich von Versand-BELEG die Rede ist:
Warum akzeptierst Du PP? Jetzt weißt Du, dass Dir Geld, was auf Deinem PP Konto eingegangen ist, nicht gehört. Bei Zahlung auf Dein Giro-Konto würdest Du allerdings jetzt selbst tätig werden müssen und die Käuferin auszahlen dürfen. Du bist Partner von DHL, Du hast Anspruch gegen DHL. Deine Käuferin muß nicht warten.
Sollte das Paket gefunden werden, darf die Käuferin natürlich nicht Geld und Ware behalten, kann aber entscheiden, was sie möchte.
@originalradierung schrieb:Warum akzeptierst Du PP? Jetzt weißt Du, dass Dir Geld, was auf Deinem PP Konto eingegangen ist, nicht gehört. Bei Zahlung auf Dein Giro-Konto würdest Du allerdings jetzt selbst tätig werden müssen und die Käuferin auszahlen dürfen. Du bist Partner von DHL, Du hast Anspruch gegen DHL. Deine Käuferin muß nicht warten.
Sollte das Paket gefunden werden, darf die Käuferin natürlich nicht Geld und Ware behalten, kann aber entscheiden, was sie möchte.
So nicht ganz richtig @originalradierung
Das Risiko des Untergangs bleibt weiterhin beim Käufer.
Der Verkäufer muß sich allerdings bemühen, d.h. Nachforschungsantrag, Schadensbenennung usw.
Wenn DHL dann an den VK als Auftraggeber erstattet hat dieser allerdings umgehend das Geld weiterzuleiten.
So lange muß der Käufer allerdings auf die Erstattung warten, der private VK braucht nicht in Vorleistung zu gehen.
Gruß @excludio
Weil er das Risko trägt und lediglich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat.
Ich hatte diesen Fall, vor ein paar Jahren, schon selbst einmal in der kompletten Länge.
Waren lange 12 Wochen, aber ein geduldiger Käufer.