04-04-2014 12:19
Hallo zusammen,
ich habe am 14.03.14 einen gebrauchten Artikel verkauft ---> http://www.ebay.de/itm/271417365125 .
Angebotene Zahlungsmethode war Überweisuung, welche durch den Käufer schnell getätigt wurde. Gewählte Versandart war HERMES-Päckchen (versichert). Versendet habe ich auch als HERMES-Pächchen (versichert). Laut Sendungsverfolgung wurden am 18.03. die Daten an HERMES übermittelt, Am 19.03. wurde das Päckchen im HERMES Shop abgeholt und am 21.03.14 wurde die Sendung zugestellt.
Da der Käufer (K) nun gestern nacht, 03.04.14, einen Fall bei EBAY eröffnet hat, ohne vorher kurz Kontakt aufzunehmen, möchte ich in der gegebenen Frist eine Lösung herbeiführen. Der K schrieb, daß er die Ware (Hose) nicht erhalten hat.
Laut HERMES FAQ muß nach 20 Tagen nach Abgabe im Shop von Verlust ausgegangen werden. Innerhalb einer Frist von 3 Wochen (21 Tage) ab Übergabe an HERMES soll bei Kundendienst reklamiert werden.
https://www.myhermes.de/wps/myportal/paket/Home/privatkunden/service/faq
Was sind jetzt die logischen Schritte meinerseits? Gibt es hierfür einen Leitfaden auf ebay?
Dass der K einen Fall erööffnet, ist doch ok. Dafür ist ja das System da. Sollte man nicht zu persönlich nehmen.
Ich würde dem K im Fall antworten, dass ich mich umgehend um Nachforschung bei Hermes kümmere und ihm gleichfalls bereits auch die Sendungsdaten (Tracking-ID, wann aufgegeben usw) mitteile, nettes sorry noch dazu samt der Zusicherung, dass das Problem auf jeden Fall gelöst wird, wenn die Sendung verlust gegangen sein sollte (ist ja versichert)
Bei Hermes Nachforschung beauftragen und den Käufer auf dem Lfd. halten.
OMG 
"Dass der K einen Fall erööffnet, ist doch ok. Dafür ist ja das System da. Sollte man nicht zu persönlich nehmen."
Netti, wolltest du nicht mal in den Urlaub fahren?
Dein K. hat Kontakt aufgenommen.
Leider ist es seit einiger Zeit so,dass eine Nachfrage wegen Nichterhalt einen Fall eröffnet.
Nicht alle K. wissen,dass man das nur durch "Frage-sonstiges" umgehen kann.
Ich würde sagen, als erstes sollte geklärt werden, an wen die Sendung zugestellt wurde.
Was steht denn in der Sendungsverfolgung? Empfänger (original) oder der Name eines Nachbarn?
Verlust der Sendung trifft es ja nicht, wenn zugestellt wurde.
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ich schreibe immer keine Haftung bei verlust auf dem Postweg, dann soll der käufer sich selber drum kümmern
Kann man immer alles ganz super bei Hermes telefonisch regeln. Hatte ich auch schon. Habe sogar den Quittungsbeleg bekommen mit der Unterschrift drauf. Daran haben wir dann gesehen, dass der Nachbar das Paket angenommen hatte und der Fall war geklärt. MFG