26-04-2017 10:19
Hallo Mitglieder,
ich habe von einem Verkäufer per Sofortkaufen einen Leichtmetallständer gekauft. Ausgewiesen war ein kostenloser Versand.
Wie sich herausstellte, wollte der Verkäufer eigentlich "nur Abholung". Daraufhin habe ich ihm angeboten, die von ihm nun verlangten Versandkosten entgegenkommenderweise zur Hälfte zu übernehmen - allerdings wollte ich diese erst bezahlen, sobald der Artikel unbeschädigt bei mir angekommen wäre.
Daraufhin drohte mir der Verkäufer, er würde den Kauf nicht mehr abwickeln wollen, da es sich bei ihm um einen Einstellungsirrtum handeln würde und er daher vom Verkauf zurücktreten dürfe.
Ist das lt. ebay-Reglement erlaubt. Ich finde hierzu keine genauen Angaben, nur immer den Hinweis für den Verkäufer, bei Einstellung seiner Ware genaue Angaben zu machen und zu überprüfen.
Wo könnte man das Erlesen?
MfG
Der Irrtum ist nachvollziehbar und kommt häufig vor.
Bei eBay kannst Du den Verkäufer zu nichts zwingen.
Wenn Du meinst, ihn für seine Schusseligkeit haftbar
machen zu können, könntest Du nur vor Gericht gehen.
Die Erfolgsaussichten dürften aber eher gering sein.
Dann ist außer Spesen nichts gewesen.
Also vergiß es.