01-02-2017 13:05
Hallo liebe Community,
neulich bot ich 2 Wandlampen zuletzt als Auktion für 49 Euro an. Ein Interessent schrieb mich an. Er bot mir weniger und mit der gleichzeitigen Bitte, die Lampen sofort zu versenden. Bis Auktionsende (fast noch 7 Tage) wollte oder konnte er nicht warten und hier akzeptiere ich auch nur Bezahlung per Überweisung.
Zeitgleich bot ich jedoch die Wandlampen auch in den eBay-Kleinanzeigen für kleineres Geld an, mit der Option via PayPal zu bezahlen.
Da es noch keinen Bieter auf der Auktion gab, schrieb ich zurück, das er mich über die Kleinanzeigen nochmals anschreiben könne. So kam es auch. Er kaufte die Wandlampen und ich beendete die Auktion.
Am nächsten Tag bekam ich von eBay eine Verwarnung (meine allererste) die besagt, das ich gegen die Richtlinien "Grundsatz zu Angeboten für Verkäufe außerhalb von eBay (an eBay vorbei verkauft)" verstoßen habe.
Wenn man es sehr eng betrachtet mag es stimmen, aber die eBay-Kleinanzeigen gehören doch auch zu eBay.
Hat es Sinn, gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen?
Danke für Eure Meinungen.
Lieben Gruß
Sandra
@felixfliegenbein schrieb:Hallo liebe Community,
neulich bot ich 2 Wandlampen zuletzt als Auktion für 49 Euro an. Ein Interessent schrieb mich an. Er bot mir weniger und mit der gleichzeitigen Bitte, die Lampen sofort zu versenden. Bis Auktionsende (fast noch 7 Tage) wollte oder konnte er nicht warten und hier akzeptiere ich auch nur Bezahlung per Überweisung.
Zeitgleich bot ich jedoch die Wandlampen auch in den eBay-Kleinanzeigen für kleineres Geld an, mit der Option via PayPal zu bezahlen.
Da es noch keinen Bieter auf der Auktion gab, schrieb ich zurück, das er mich über die Kleinanzeigen nochmals anschreiben könne. So kam es auch. Er kaufte die Wandlampen und ich beendete die Auktion.
Am nächsten Tag bekam ich von eBay eine Verwarnung (meine allererste) die besagt, das ich gegen die Richtlinien "Grundsatz zu Angeboten für Verkäufe außerhalb von eBay (an eBay vorbei verkauft)" verstoßen habe.
Wenn man es sehr eng betrachtet mag es stimmen, aber die eBay-Kleinanzeigen gehören doch auch zu eBay.
Hat es Sinn, gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen?
Danke für Eure Meinungen.
Lieben Gruß
Sandra
Meine Meinung:
sorry, aber als Rotstern solltest du den Unterschied zwischen Ebay Kleinanzeigen bzw. eBay kennen.
Wie kannst du nur über das System anbieten, über eBay Kleinanzeigen dann zu verkaufen?
Bei bestimmten Worten der Mail-Übertragung klingelt es im System und dies Mails werden dann
raus gefiltert - deine war eben dabei.
Ebay kassiert ja die 10% Gebühren - eBay Kleinanzeigen ist doch gratis.
Natürlich kannst du auf beiden Portalen verkaufen - aber doch nicht über das Ebay-System
kommunizieren.
@felixfliegenbein
eine ist noch nicht schlimm ... eine zweite wird gefährlich solcher Art - kann dann bis zum Ausschluß bei eBay kommen.
Also: Vorsicht - du stehst jetzt unter Beobachtung.
Und wie kommt man bitte auf ...fliegenbein ... ist ja abgefahren der Name.
Viel Glück und frohes ebayen weiterhin.