22-10-2018 11:46
Ich hatte zwei Angebote eingestellt als Festpreis mit Preisvorschlägen. Es hatte sich außer zwei Betrügern niemand gemeldet.
Dann habe ich die Angebote wieder beendet da Sie auf einer anderen Plattform verkauft wurden.
Nun habe ich eine Verwarnung erhalten wegen den beendeten Angeboten. Bezüglich Verkauf außerhalb ebay etc.
Besteht hier handlungsbedarf meinerseits??
Hatte bisher nie eine Verwarnung erhalten und schön öfter Angebote beendet zb wenn ich auf diversen Plattformen inserierte oder ich irgendwann das Angebot aus sinnlosigkeit beenden wollte.
Ebay reagiert in letzter zeit hochallergisch auf vorzeitig beendete Angebote - insbesondere, wenn vorher ein Schriftwechsel mit anderen Usern zu diesem Artikel stattgefunden hat. Hier im Forum schlagen oft User auf, die von ebay "angemahnt" wurden.
Ob du jetzt konkret irgendwas machen musst/kannst, das weiß hier niemand. Da musst Du wohl mal den Kundendienst anrufen und nachfragen.
@friedl1990 schrieb:Ich hatte zwei Angebote eingestellt als Festpreis mit Preisvorschlägen. Es hatte sich außer zwei Betrügern niemand gemeldet.
Dann habe ich die Angebote wieder beendet da Sie auf einer anderen Plattform verkauft wurden.
Nun habe ich eine Verwarnung erhalten wegen den beendeten Angeboten. Bezüglich Verkauf außerhalb ebay etc.
Besteht hier handlungsbedarf meinerseits??
Hatte bisher nie eine Verwarnung erhalten und schön öfter Angebote beendet zb wenn ich auf diversen Plattformen inserierte oder ich irgendwann das Angebot aus sinnlosigkeit beenden wollte.
Servus @friedl1990
Zwei Artikel... da liegt für mich das Problem.
Ja... bei einem iPhone muss man mit Anfragen aus der Nigeria-Liga rechnen,
aber bei dem Teldat für vier Euro,
bei dem Netgear für ebenfalls 4 Euro
und dem Druckerkabel habe ich doch arge Zweifel...
Also...
Auf goofbid sehe ich das defekte iPhone 6.
Beendet mit dem Hinweis: " This listing was ended by the seller because the item is no longer available."
Das war auch in den Kleinanzeigen.
Dann ist da das iPhone 8 von einem Freund mit dem Hinweis zum vorzeitigen Beenden:
"This listing was ended by the seller because the item is no longer available."
War auch in den Kleinanzeigen.
Dass vorzeitig beendet wurde,
weil die Artikel nicht mehr zur Verfügung stehen,
findet man auch bei dem Kleinkram (3 Teile).
Nun schreibt Ebay ja,
dass man Festpreisangebote beenden kann,
aber sie schreiben auch,
dass man den eigenen Warenbestand im Blick behalten soll.
Andernfalls kann sich das auf den Servicestatus niederschlagen.
Parallel filtert Ebay aber auch die Kontaktaufnahmen und den Austausch zu Angeboten.
Vermutlich werden die Nachrichten nach bestimmen Wortfeldern, Begriffen und Zeichen durchforstet.
Sind im Zusammenhang mit den Angeboten also Nachrichten mit bestimmten Inhalten bzw. Begriffen
ausgetauscht worden und werden die Angebote dann vorzeitig beendet,
sieht das - schlicht betrachtet - so aus,
als wäre an dieser Plattform vorbei verkauft worden.
So ist es dann wohl auch gewesen ?
Ich würde mit entsprechenden Gebühren rechnen.
"Hinweis: Die Verkaufsprovision fällt an, wenn ein Artikel bzw. wiedereingestellter Artikel verkauft wird. Dies gilt auch dann, wenn entgegen dem Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay ein Verkauf außerhalb von eBay erfolgt oder angebahnt wird, insbesondere durch Weitergabe/Austausch/Anfrage von oder Bezugnahme auf Kontaktdaten.
Die Verkaufsprovision wird in diesem Fall auf folgender Grundlage berechnet:
bei einem Artikel im Festpreisformat ("Sofort-Kaufen") auf der Grundlage des angebotenen Festpreises oder auf Grundlage des zwischen Käufer und Verkäufer abweichend vereinbarten Preises, je nachdem welcher höher ist;
bei einem Artikel im Auktionsformat auf der Grundlage des Startpreises, des Sofort-Kaufen-Preises (sofern festgelegt), des Mindestpreises (sofern festgelegt) oder auf Grundlage des zwischen Käufer und Verkäufer abweichend vereinbarten Preises, je nachdem welcher höher ist."
Findet man hier:
https://verkaeuferportal.ebay.de/gebuehren-private-verkaeufer#anchor34976
Servus @jehtdirnixan
Ich hatte noch extra darauf hingewiesen,
dass Ebay vorsorglich die Mitgliedern (zum Thema Abbruch) informiert,
dass man die Warenverfügbarkeit im Blick haben soll,
weil wiederholtes Beenden wegen fehlender Verfügbarkeit auf den Servicestatus schlagen könne.
Anders gesagt:
Multichannel ist möglich,
solange sich Ebay da nicht "unterlaufen" fühlt.
Was erwarten die Nutzer in Zeiten,
in denen man lesen kann,
dass Ebay gegen Ama klagen möchte,
weil man aktiv VK abgefischt haben soll.
Und ja... Du hast es erfasst:
Was macht der VK,
der im Laden und auf Ebay anbietet... wenn ?
Jedenfalls wohl dicke Backen,
wenn ihm das bei einem Sortiment von fünf Teilen fünfmal innerhalb von wenigen Tagen passiert 😉
Anders gesagt:
Das passiert bestimmt immer mal... aber die Häufung mag auffallen...
Wenn es dann jemals Nebenabsprachen gegeben haben sollte
oder der Eindruck entstanden sein könnte...
Paranoia ist kein guter Berater 🙂
Moin,
Beispiel 1: Kein Anspruch des "Preisvorschlagers"
Beispiel 2: Bieter hat Anspruch auf den Artikel - für 1,- € (=zuletzt sichtbares Gebot). Muss er ggf. vor Gericht durchsetzen - eBay ist das egal.
Unterfälle:
-Autodiebstahl - ggf. Schadenersatzanspruch des Käufers, könnte dann durch Haftpflichtversicherung des Verkäufers reguliert werden. Diebstahl wäre nachweisbar (Anzeigenbestätigung der Polizei).
-I-Phone-Defekt: ggf. Schadenersatzanspruch des Käufers - sofern ein Verschulden des Verkäufers vorliegt. Ist jemand anderes Schuld - greift möglicherweise die Haftpflicht des Schadenverursachers.
Das Problem ist eben, dass bei eBay VERBINDLICHE Angebote eingestellt werden. Kauft jemand, hat der Verkäufer zu liefern. Kann er das nicht, muss er ggf. Schadenersatz leisten. Hat jemand auf eine Auktion geboten, so hat der Bieter das verbindliche Angebot des Verkäufers angenommen. Angebot + Annahme = Vertrag. Geht der Verkäufer jetzt daher, beendet das Angebot vorzeitig und streicht alle Gebote, so hat der Höchstbietende eben Anspruch auf den Artikel. Kann der Verkäufer nicht liefern, gibt's Schadenersatz.
Bei dem Beispiel mit dem Preisvorschlag gibt es keinen (vorläufigen) Vertrag, da (im Gegensatz zum Gebot) der Verkäufer den Preisvorschlag (grundlos) ablehnen darf - mit der Folge, dass kein Kaufvertrag entsteht und somit kein Anspruch auf den Artikel besteht. Deswegen hat der "Preisvorschlager" auch keinen Anspruch auf den Artikel, wenn der Verkäufer das Sofortkauf-Angebot vorzeitig beendet, nachdem der Preisvorschlag abgelehnt wurde.