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Von der beendeten Auktion zurücktreten

Hallo Leute

 

Brauch unbedingt Hilfe

Ich habe heute erfolgreich einen Artikel mit der Artikelnummer: 230817528798 versteigert.

 

Ich habe als Startpreis 600€ angegeben da mir gesagt wurde das der Artikel so viel wert sei, jedoch heute als ich nachschaute wurde der Artikel für sage und schreibe EUR 3.009,00 versteigert.

 

Jetzt habe ich eine Mail vom Käufer erhalten in der Er schreibt das er vom Kauf zurücktretet, da ich clevererweise den Hinweis dass es sich um ein Miniatur handelt in der Beschreibung weggelassen habe und es nur im kleingedruckten erwähnt wurde.

 

Zu meiner Beschreibung: müsste es klar sein um was es hier eigentlich geht zumal ich in die Kategorie  (Spielzeug >Puppen >Puppenhäuser stuben >Möbel > Schlafzimmer) eingestellt habe, und auch aus der Artikelbeschreibung hervorgeht, dass es sich um eine Miniatur handelt.

 

Auch gibt es in der Artikelbeschreibung kein kleingedrucktes!

 

Ich habe gedacht das es Plicht die gesamte Artikelbeschreibung zu Lesen bevor jemand ein Rechtsgültiges Gebot abgibt.

 

Es kann ja nicht sein das gewisse Personen Denken, dass Sie nicht verpflichtet sind zu Lesen, dies ist ein großer Irrtum oder?

 

Müsste er den Artikel jetzt nicht abnehmen??

Ich wollte niemanden täuschen oder ähnliches was soll ich machen!

 

Lg.

 

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Antworten (19)

"Die Miniatur des legendären Lounge Chair & Ottoman von Charles & Ray Eames die wir Ihnen nach kauf liefern,ist Teil der Miniatures Collection von Vitra. Das Modell im Maßstab 1:6 entspricht in Konstruktion, Material und Farbgebung bis ins Detail dem historischen Original aus der Sammlung des Vitra Design Museums.

Die Miniatur des Lounge Chairs ist eine originalgetreue Nachbildung und besteht aus gebogenem Sperrholz, Gußaluminium und einem Lederkissen. Aufgrund der Originaltreue sind die Miniaturen von Vitra nicht nur wertvolle Sammlerobjekte, sondern auch ideales Anschauungsmaterial für Universitäten, Designschulen und Architekten.

Die Miniatures Collection von Vitra ist weltweit einzigartig. Für jede einzelne Miniatur hat das Unternehmen einen Lizenzvertrag mit dem Designer oder dessen Erben abgeschlossen. In vielen Fällen wird auch direkt mit dem Designer zusammen gearbeitet, um dem Original so nah wie möglich zu kommen. Die Miniatur wir in einer Sperrholzschachtel zu Ihnen geliefert."

 

Meiner Meinung nach steht hier doch alles und auch nicht sondernlich kleingedruckt. Aber ehrlich gesagt ich kann mir kaum vorstellen das Du das Geld bekommst. Da dir auch gesagt wurde was der Artikel wert ist ist das wohl unrealistisch hier aufs Geld zu warten.

 

Sicherlich hat sich der Käufer vertan. Was ich allerdings hier auch von Dir nicht schön finde ist die verdeckte Bieterliste. Warum musstest du das bei einem solchen Artikel tun?? Es ist kein mediziner oder sonstiger Artikel.

Zur Antwort Mitglied herr_mecker

 

Sie schreiben (Also ich finde es schon sehr klein gedruckt....) das ist Ihr befinden aber laut Gericht Geregelt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB § 305.

 

Dort heißt es allerdings, dass es egal ist, in welcher Schriftart die AGB verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Auf der anderen Seite müssen AGB ohne Hilfsmittel lesbar sein das war auch gegeben.

 

Zur Antwort eBay Mitglied inga0612847

(dann ist ja alles klar von wegen "arglistig"...EU Führerschein Klasse B ab €1450.-. all inkl

(Sie bieten auf einen Gutschein, 50€)das ist kein Zufall mehr sondern System...)

 

Dann müsse man ja alle Firmen bzw. Händler nur Beispiel Saturn oder Mediamarkt wegen arglist verklagen.

 

Die machen auch Werbung wo die Überschrift anders lautet als im kleingedruckten das noch kleiner gehalten wird als mein kleingedrucktes.

Und bei meinem Angebot gibt es kein kleingedrucktes alles in der Größe 12.

 

Habe gestern denn Verkauf annulliert da ich auch ein Gewissen habe und ich keinen eine Miniatur für 3000€ zumuten möchte.

 

Heute habe ich auch von eBay eine Nachricht bekommen und zwar meinte eBay Sie verstehen nicht warum der Käufer so reagiert er war verpflichtet die Beschreibung zu Lesen von Anfang bis zum Ende.

 

Auch hat eBay Bestätigt dass ich Die richtige Kategorie ausgewählt habe und auch an der Artikelbeschreibung alles korrekt war, ob ich als erstes Die AGB schreibe und danach die Artikelbeschreibung tätige ist egal.

 

Es muss lediglich zu entnehmen sein das es sich um eine Miniatur handelt was auch gegeben war.

 

Ich hätte also den Verkauf gar nicht annullieren müssen.

 

Ich bin denn Käufer entgegengekommen obwohl es sein eigenverschulden war,  er mir aber nicht er hat schriftlich gebeten ob ich vom Verkauf zurücktreten würde und er die Bewertung komplett entfernen würde, was er jetzt aber nicht macht.

 

Darum werde ich Strafanzeige gegen denn Käufer stellen und eBay entfernt die Bewertung in drei bis vier Tagen dies wurde zugesagt.

 

 

Zur Bewertung

Rechtlich gesehen ist die Bewertung strafbar. Obschon die Formulierung „Verlierer" als Meinungsäußerung zu qualifizieren ist, erfüllt der Rest der Bewertung den Anspruch an eine unwahre Tatsachenbehauptung. Eine Gesamtschau der Umstände lässt hiernach insgesamt auf eine unwahre Tatsachenbehauptung schließen, Des Weiteren könnte auch der Tatbestand der Verleumdung verwirklicht sein, § 187 StGB.

 

In diesem Zusammenhang kann ich Strafanzeige erstatten. So Auskunft vom Anwalt aus Deutschland und auch eBay hat gesagt dass die Bewertung nicht zulässig ist.

 

Ich hoffe habe auch eine Information zum Thema beitragen können.

 

Da ich von meinem Handy aus schreibe bitte ich Rechtschreibfehler zu ignorieren Danke

 

 

dann ist ja alles klar von wegen "arglistig"...

 

EU Führerschein Klasse B ab €1450.-. all inkl

 

(Sie bieten auf einen Gutschein, 50€)

 

das ist kein Zufall mehr sondern System...

 

 

Sollte der Minisessel tatsächlich mind. 600€ wert sein, was ich bezweifele, dann war es viiiielleicht kein Täuschungsversuch?

 

Aber ansonsten........ich habe einen neuen Artikel in der OVP und dann stelle ich ihn mit Startpreis 600€ ein, weil mir jemand sagte, daß er so viel wert sei..........sehr unglaubwürdig.

 

 

 

Schon mal was gehört von " mit besten Wissen und Gewissen"?

 

Das ist das  1 x 1 im Vertragsrecht.

 

Das wird der Richter Dir sagen: Deine Pflicht ist es Dein Ware nach "BESTEN WISSEN UND GEWISSEN"

zu beschreiben.

 

Die Wahl der Kategorie wird die Angelegenheit nicht zu Deinen Gunsten stellen.

"nicht listig" ist Ansichtssache,

im untersten viertel der AB das erstmalig zu erwähnen, das es sich für einen Interessenten des Originals um einen wertlosen Artikel handelt...

 

Ich bin selber ein relativ unerfahrener Ebayer

und habe noch nie nach der Kategorie geschaut. 

 

Wenn ich nach einem Sessel suchen würde, wäre ich niemals im Leben auf die Idee kommen es handle sich um einen fürs "Puppenhaus"...Sachen gibts..

Aber die AB hätte ich mir trotzdem sehr gründlich durchgelesen und mich sehr über den VK geärgert für die Zeitverschwendung...

@ antal ...

was nimmst Du ?

lass es, oder reduzier wenigstens die Dosis.

Die Rubrik stimmt und auch die Beschreibung.

 

Gruß laube

Also ich finde es schon sehr klein gedruckt....

 

Warum steht 'Miniatur' nicht in der Titelzeile?

Die meisten Käufer suchen nach Schlagworten und nicht quer durch die Kategorie.

Außerdem ist das nun wirklich kein Spielzeug für die Puppenstube.

Insgesamt macht die Seite den Eindruck, daß hier ein normales Möbelstück verkauft wird.

 

Schon arg, aber nicht listig.

 

 

 

 

 

für das original wäre der preis vertretbar

 

aber für puppenstubenmöbel:_|

 

???die exclusive art von pappenverkäufern???]:)

 

ich hoffe, dass dein "anwalt" viel geld verdient VON DIR!

Nichts gegen höhere Startpreise.

Ich weiß auch nicht was das Miniaturteil wert ist, aber möglicherweise war der hohe Startpreis schon der erste Täuschungsversuch? 😐

 

 

 

 

 

 

 

 

 

....Zu deiner aussage Er könnte dich allrdings verklagen, wegen arglistiger Täuschung. Das stimmt so nicht das habe Ich gestern schon übern Anwalt in Erfahrung gebracht da ich in die richtige Kategorie eingestellt habe und auch nichts Kleingedrucktes stehen habe. Ich war beim Anwalt da der preis schon bei 1000€ war.

 

 

 

Ach ja?

 

Deine gewählte Kategorie:

 

Spielzeug > Puppen > Puppenhäuser & -stuben > Möbel > Schlafzimmer

 

 

Richtig wäre

 


Sammeln & Seltenes > Weitere Sammelgebiete > Miniaturen

 

 

 

Dann solltest du mal schleunigst den Anwalt wechseln.

Hallo Danke der schnellen Antworten

Also wenn ich was auf eBay anbiete dann immer mit verdeckter Bieterliste wenn ich was verkaufe machen ja die meisten so hat aber keinen Hintergrund.

antal_de_beaumont

Zu deiner aussage Er könnte dich allrdings verklagen, wegen arglistiger Täuschung. Das stimmt so nicht das habe Ich gestern schon übern Anwalt in Erfahrung gebracht da ich in die richtige Kategorie eingestellt habe und auch nichts Kleingedrucktes stehen habe. Ich war beim Anwalt da der preis schon bei 1000€ war.

 

Der Versand dauert so lange da ich in Österreich bin und erst in zwei  Wochen nach Deutschland fahre wo auch der Artikel steht.

 

Lg.

moin

 

biete dem K transaktionsabbruch an!

 

ansonsten:

 

der gute alte horst frank würde sagen

 

PFUI SPINNE!

 

 

Ja stimmt von Orginal keine Rede und wie gesagt die nicht öffentliche Bieterliste gefällt mir nicht.X-(

warum dauert der versand denn sooo lange bei dir ?

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&_trksid=p4340.l2557&hash=item35bdcbfbde&item=2308175287...

 

Nein, der Käufer muss nicht zahlen.

Er könnte dich allrdings verklagen, wegen arglistiger Täuschung.

Und das völlig zu Recht. Deine Artikelbeschreibung ist wissentlich und vorsätzlich so gehalten, dass man glauben muss, dass es ein Original ist.

Da kann man nur hoffen, dass dir der Käufer mal richtig in den ... tritt.

 

Und ebenfalls mit viel Anlauf werden das hoffentlich die Rechteinhaber des von dir geklauten Fotos tun. Urheberrechtsverletzungen sind Straftaten.

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder