06-03-2016 13:09
Tja, da hat sich der Bieter mit seiner Masche wohl selbst aufs Kreuz gelegt. Zu bieten nur um dann im Falle eines unzulässigen Auktionsabbruchs Ersatz für gar nicht entstandenen Schaden einzufordern ist nämlich auch nicht zulässig und hat hier zu einer gerechtfertigten Accountsperre geführt. ![]()
Zitat: "Anders kann es jedoch sein, wenn ein Bieter kein Kaufinteresse hat, sondern auf eBay lediglich zu dem Zweck Gebote abgibt, um bei Abbruch Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall hielt das AG Alzey das Verhalten eines Bieters für rechtsmissbräuchlich und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab (siehe dazu auch AG Alzey, Urt. v. 26.06.2013, 28 C 165/12)."
Gruß