06-03-2016 13:09
Tja, da hat sich der Bieter mit seiner Masche wohl selbst aufs Kreuz gelegt. Zu bieten nur um dann im Falle eines unzulässigen Auktionsabbruchs Ersatz für gar nicht entstandenen Schaden einzufordern ist nämlich auch nicht zulässig und hat hier zu einer gerechtfertigten Accountsperre geführt. ![]()
Zitat: "Anders kann es jedoch sein, wenn ein Bieter kein Kaufinteresse hat, sondern auf eBay lediglich zu dem Zweck Gebote abgibt, um bei Abbruch Schadensersatz zu fordern. In einem solchen Fall hielt das AG Alzey das Verhalten eines Bieters für rechtsmissbräuchlich und lehnte einen Schadensersatzanspruch ab (siehe dazu auch AG Alzey, Urt. v. 26.06.2013, 28 C 165/12)."
Gruß
@maami43 schrieb:
Hallo hab mal eine frage ich hatte etwas inseriert leider ist es runtergefallen und kaputt gegangen nun hatte ich ein Gebot habe es aber vorzeitig raus genommen.
Dann würde ich angeschrieben und gefragt warum ich es rausgenommen habe ich habe es erklärt und dann schrieb der Bieter mit dem 1,00€ gebot ich solle einen Vergleich zahlen von 80.-€ darauf hin habe ich gefragt was das soll dann schrieb er wieder und drohte mir gleich mit Anwalt und Gericht .
Wie verhalte ich mich jetzt .
Wenn jemand antworten würde wäre sehr nett
Angebote und Gebote sind bindend und die Hinweise auf diese Tatsache zahlreich!
Sobald Du einen Artikel eingestellt hast und darauf ein Gebot abgegeben wurde ist der Artikel bereits verkauft, und zwar im beschriebenen Zustand und zum bei Auktionsende gültigen Höchstgebot (unabhängig davon ob die Auktion regulär oder vorzeitig beendet wird). Geht er anschließend kaputt oder verloren bist Du für den Schaden verantwortlich. Vorzeitige Beendigungen von bebotenen Auktionen und die damit verbundene Streichung von Geboten sind nur sehr eingeschränkt zulässig. In den meisten Fällen ist ein gültiger Kaufvertrag die Folge.
In Deinem Fall kannst Du dem Höchstbietenden entweder den Artikel gegen Zahlung des Kaufpreises von 1€ und der Versandkosten zukommen lassen oder einen noch auszuhandelnden Schadensersatz zahlen. Von einer mutwilligen Zerstörung eines "plötzlich" doch nicht kaputten Artikels würde ich dringend abraten. Dem Käufer steht ein der Beschreibung entsprechend funktionierendes Gerät für 1€ zu da Du die Auktion unzulässig vorzeitig beendet hast. Das "Märchen" vom runtergefallenen Handy glaubt hier ohne Nachweis keiner.
Gruß
Tja, jetzt muss halt das Hämmerchen her und auf das nachwievor vorhandene unbeschädigte Handy entsprechend einwirken, damit Du dem zu Unrecht beendten Artikel auch entsprechend präsentieren kannst.
Oder Du bezahlst mir 50€, dafür suche ich meiner Datei "zerstörte Artikel" ein evtl passenes heraus ?
Moin!
@maami43 schrieb:
Hallo hab mal eine frage ich hatte etwas inseriert leider ist es runtergefallen und kaputt gegangen nun hatte ich ein Gebot habe es aber vorzeitig raus genommen.
Dann würde ich angeschrieben und gefragt warum ich es rausgenommen habe ich habe es erklärt und dann schrieb der Bieter mit dem 1,00€ gebot ich solle einen Vergleich zahlen von 80.-€ darauf hin habe ich gefragt was das soll dann schrieb er wieder und drohte mir gleich mit Anwalt und Gericht .
Wie verhalte ich mich jetzt .
Wenn jemand antworten würde wäre sehr nett
@maami43 schrieb:
Hallo hab mal eine frage ich hatte etwas inseriert leider ist es runtergefallen und kaputt gegangen nun hatte ich ein Gebot habe es aber vorzeitig raus genommen.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=131741607660&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Du hast dem Käufer (ja, richtig!) doch sicher Fotos des zersplitterten Eifons zukommen lassen, oder?
Da (unbebotene) Samsung ist Dir auch runtergefallen?:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=131741619472&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
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