20-04-2013 10:35
Hallöchen,
ich habe am 21.03.2013 einen Artikel für ca 170 Euro verkauft. Ich habe am selben Tag die Zahlungsinformation gesendet und es gab keine Antwort. Nach ca 5 Tagen wieder eine Erinnerung geschickt, wieder keine Antwort. Das ging so noch 2-3 mal so weiter. Dann habe ich bei Ebay einen Fall geöffnet, und die haben auf eine Antwort vom Käufer gewartet, er hat natürlich nicht geantwortet. Deshalb habe ich am 13.04.13 bei Ebay beantragt die Transaktion abzubrechen, jetzt musste ich wieder 7 Tage auf Antwort warten 😞 , die bis jetzt natürlich nicht kam. Darf ich nach Ablauf dieser 7 Tage den Artikel wieder einstellen? Das wäre dann ja morgen! Von Ebay bekomme ich keine bzw nur eine elektronisch generierte Antwort auf meine Frage. Ich weiß nicht ob dieser Käufer bei Ebay noch regestriert ist, aber er hat versucht Artikel zu verkaufen die er nicht hatte und wurde bei schon bei Ebay gemeldet.
Danke für eure Antwort !!
". Darf ich nach Ablauf dieser 7 Tage den Artikel wieder einstellen?"
nein.
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag, aus dem dein Käufer bis zum 31.12.2016 seine Ansprüche geltend machen kann.
Die Fallöffnungen und Fallschließung ist rein eBay-intern und hat auf die zivirechtlichen Ansprüche keinen Einfluss.
Du musst den Vertrag erst zivilrechlich lösen. DANN kannst du wieder einstellen.