03-01-2016 11:53
Meine Frau hat am 25.12 ein iPad verkauft. Als Zahlungsoptionen PayPal und Überweisung. PayPal konnten wir nicht löschen. Abholung haben wir ausgeschlossen.
Nach Auktionsende hat der Käufer zig mal nachgefragt ob meine Frau den Artikel nicht bei ihm vorbeibringen könnte.
Dann habe ich mich als Ehemann da eingeklinckt.
Wir haben 2 Zahlungsaufforderungen geschickt. Dann wollte er auf einmal abholen. Auch dass mussten wir mehrfach schreiben, dass wir das nicht möchten. In der Zahlungsaufforderung stand klar drin, dass wir eine Überweisung wünschen. Dann hat er mit PayPal bezahlt, was wir sofort wieder zurückgeschickt haben.
Dies wollte und konnte er nicht verstehen. Ich habe ihm mehrfach angeboten, dass wir auch die Transkation abbrechen können, da er am letzten Mittwoch ins Ausland wollte. Da wollte er sicher das iPad mitnehmen. Auch da keine Antwort mehr. Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben, dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich). Das war am 27.12 gegen 8:00 Uhr. Es sind 7 Tage vergangen, ich kann die Aktion nicht abbrechen etc. und der Käufer melder sich nicht mehr.
Was ist zu tun?
Ich dachte eigentlich ich könnte nach 7 Tagen die Aktion abbrechen und dann wegen nicht Zahlung einen Fall oder so öffnen.
Es wäre nett, wenn man auf meine Frage antworten könnte.
Die Zahlungsoption konnten wir auf Grund eines technischen Fehlers nicht mehr löschen.
die wurde bereits mehrfach beantwortet
du kannst dich nicht drücken, den Vertrag zu erfüllen
technischer Fehler ?
das ist zunächst dein Problem, willst du es weiterreichen, kannst du das nur, indem du Ebay diesen nachweist und in die Verantwortung ziehst
letztlich wirst du das nicht können, denn Ebay verweist explizit darauf, das sämtliche Angaben, in der alleinigen Verantwortung des Anbieters liegen
das ist nicht das Problem deines Käufers
Meine Anwälte werden dem guten Mann schon Bescheid geben, was geht und was nicht.
wenn dir dir anraten, den Vetrag unter diesen Bedingungen anzufechten, solltest du mal nach deren Zulassung schauen