abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wann kann ich die Transaktion selbst abbrechen?

Meine Frau hat am 25.12 ein iPad verkauft. Als Zahlungsoptionen PayPal und Überweisung. PayPal konnten wir nicht löschen. Abholung haben wir ausgeschlossen.

 

Nach Auktionsende hat der Käufer zig mal nachgefragt ob meine Frau den Artikel nicht bei ihm vorbeibringen könnte.

Dann habe ich mich als Ehemann da eingeklinckt.

 

Wir haben 2 Zahlungsaufforderungen geschickt. Dann wollte er auf einmal abholen. Auch dass mussten wir mehrfach schreiben, dass wir das nicht möchten. In der Zahlungsaufforderung stand klar drin, dass wir eine Überweisung wünschen. Dann hat er mit PayPal bezahlt, was wir sofort wieder zurückgeschickt haben.

 

Dies wollte und konnte er nicht verstehen. Ich habe ihm mehrfach angeboten, dass wir auch die Transkation abbrechen können, da er am letzten Mittwoch ins Ausland wollte. Da wollte er sicher das iPad mitnehmen. Auch da keine Antwort mehr. Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben, dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich). Das war am 27.12 gegen 8:00 Uhr. Es sind 7 Tage vergangen, ich kann die Aktion nicht abbrechen etc. und der Käufer melder sich nicht mehr.

 

Was ist zu tun?

Ich dachte eigentlich ich könnte nach 7 Tagen die Aktion abbrechen und dann wegen nicht Zahlung einen Fall oder so öffnen.

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (11)

Antworten (11)

Ihr habt PayPal in der Auktion angeboten, da dürft ihr nicht einfach PayPal Zahlungen vom Käufer zurück geben.

 

Ihr könnt den Vertrag nicht Kündigen, da der Käufer seine Vertraglichen Pflichten erfüllen will und mit PayPal bezahlen will.

 

Brecht ihr die Auktion ohne seine Zustimmung ab und verkauft den Artikel woanders, kann der Käufer die Ware oder einen Ersatz bei euch einklagen.

Hallo

 

@soul-animal

 

Du bist ja putzig, Dein Käufer hat per PayPal bezahlt, Du schickst ihm sein Geld zurück und willst dann einen unbezahlten Artikel melden......?

 

Nee, nee, nee.....

Klar will jeder Käufer die Versandkosten sparen und abholen . Nur wenn dann mit Pay Pal bezahlt wurde - müsst Ihr den Kaufvertrag auch erfüllen , das heißt - Verschicken  . Geld zurückschicken ist dann keine Option , da Ihr es im Angebot anbietet !!! Wenn er dem Abbruch nicht zustimmt , bleibt Ihr auf der Provision sitzen und es können noch andere Probleme auf Euch zukommen (Erfüllung des abgeschlossenen Vertrag ) . Ihr seid hier nicht bei " wünsch dir was " oder " ich machs nur so wie's mir passt " .


@soul-animal schrieb:

Meine Frau hat am 25.12 ein iPad verkauft. Als Zahlungsoptionen PayPal und Überweisung. PayPal konnten wir nicht löschen. Abholung haben wir ausgeschlossen.

 

Nach Auktionsende hat der Käufer zig mal nachgefragt ob meine Frau den Artikel nicht bei ihm vorbeibringen könnte.

Dann habe ich mich als Ehemann da eingeklinckt.

 

Wir haben 2 Zahlungsaufforderungen geschickt. Dann wollte er auf einmal abholen. Auch dass mussten wir mehrfach schreiben, dass wir das nicht möchten. In der Zahlungsaufforderung stand klar drin, dass wir eine Überweisung wünschen. Dann hat er mit PayPal bezahlt, was wir sofort wieder zurückgeschickt haben.

 

Dies wollte und konnte er nicht verstehen. Ich habe ihm mehrfach angeboten, dass wir auch die Transkation abbrechen können, da er am letzten Mittwoch ins Ausland wollte. Da wollte er sicher das iPad mitnehmen. Auch da keine Antwort mehr. Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben, dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich). Das war am 27.12 gegen 8:00 Uhr. Es sind 7 Tage vergangen, ich kann die Aktion nicht abbrechen etc. und der Käufer melder sich nicht mehr.

 

Was ist zu tun?

Ich dachte eigentlich ich könnte nach 7 Tagen die Aktion abbrechen und dann wegen nicht Zahlung einen Fall oder so öffnen.


@soul-animal

 

auch wenn Du es vermutlich nicht lesen willst:

 

der Käufer hat das Recht so zu zahlen, wie es im Angebot angegeben ist - also auch per PayPal

 

wenn Du jetzt auf einmal diese Bezahlung verweigerst, kann man es einem Käufer nicht verdenken, daß er misstrauisch wird und ggf. abholen möchte

 

btw: er muß ja nicht zwingend zu Euch nach Hause kommen - man könnte sich ja auch an einem belebten Ort treffen, ggf. sogar vor einer Polizeidienststelle ...

 

ein Recht diesen Verkauf abzubrechen hast Du also erstmal nicht - Du könntest allenfalls einen nichtbezahlten Artikel melden, allerdings hatte der Käufer schon bezahlt (was er auch nachweisen kann) und Du dann "widerrechtlich" das Geld zurückgezahlt

 

was jetzt passieren kann: der Käufer beschreitet den Rechtsweg, um an den von ihm gekauften Artikel zu kommen  - und im Gegenzug dazu wüßte ich nicht, wie Du auf rechtlichem Weg eine Zahlung "einklagen" oder den Abbruch des Kaufvertrages begründen wollen würdest, da Du ihm ja die Zahlung auf dem von Dir im Kaufvertrag angbotenen Weg verweigerst

 

 


@soul-animal schrieb:

Meine Frau hat am 25.12 ein iPad verkauft. Als Zahlungsoptionen PayPal und Überweisung. PayPal konnten wir nicht löschen. Abholung haben wir ausgeschlossen.

 

Nach Auktionsende hat der Käufer zig mal nachgefragt ob meine Frau den Artikel nicht bei ihm vorbeibringen könnte.

Dann habe ich mich als Ehemann da eingeklinckt.

 

Wir haben 2 Zahlungsaufforderungen geschickt. Dann wollte er auf einmal abholen. Auch dass mussten wir mehrfach schreiben, dass wir das nicht möchten. In der Zahlungsaufforderung stand klar drin, dass wir eine Überweisung wünschen. Dann hat er mit PayPal bezahlt, was wir sofort wieder zurückgeschickt haben.

 

Dies wollte und konnte er nicht verstehen. Ich habe ihm mehrfach angeboten, dass wir auch die Transkation abbrechen können, da er am letzten Mittwoch ins Ausland wollte. Da wollte er sicher das iPad mitnehmen. Auch da keine Antwort mehr. Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben, dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich). Das war am 27.12 gegen 8:00 Uhr. Es sind 7 Tage vergangen, ich kann die Aktion nicht abbrechen etc. und der Käufer melder sich nicht mehr.

 

Was ist zu tun?

Ich dachte eigentlich ich könnte nach 7 Tagen die Aktion abbrechen und dann wegen nicht Zahlung einen Fall oder so öffnen.


damit hat der K seinen Kaufvertrag erfüllt

sendet ihm das Teil vertragsgemäß zu

sendungsverfolgt

 

eine Rückzahlung, hebelt keinen Kaufvertrag aus

Im Angebot stand doch aber:

 

 
Zahlung ausschließlich per Überweisung und Paypal möglich (eBay zeigt mehr an)!
 
D.h. paypal war ausdrücklich Vertragsbestandteil und kann nicht einfach nach Belieben zurückgeschickt werden.
 
Wäre besser gewesen, du hättest die 2. Auktion auch selbst gewonnen, fleißig mitgesteigert wurde ja wiederFrustrierte Smiley
 
Eine Rote hättet ihr euch definitiv verdient...

@soul-animal schrieb:

Meine Frau hat am 25.12 ein iPad verkauft. Als Zahlungsoptionen PayPal und Überweisung. PayPal konnten wir nicht löschen. Abholung haben wir ausgeschlossen.

 

Nach Auktionsende hat der Käufer zig mal nachgefragt ob meine Frau den Artikel nicht bei ihm vorbeibringen könnte.

Dann habe ich mich als Ehemann da eingeklinckt.

 

Wir haben 2 Zahlungsaufforderungen geschickt. Dann wollte er auf einmal abholen. Auch dass mussten wir mehrfach schreiben, dass wir das nicht möchten. In der Zahlungsaufforderung stand klar drin, dass wir eine Überweisung wünschen. Dann hat er mit PayPal bezahlt, was wir sofort wieder zurückgeschickt haben.

 

Dies wollte und konnte er nicht verstehen. Ich habe ihm mehrfach angeboten, dass wir auch die Transkation abbrechen können, da er am letzten Mittwoch ins Ausland wollte. Da wollte er sicher das iPad mitnehmen. Auch da keine Antwort mehr. Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben, dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich). Das war am 27.12 gegen 8:00 Uhr. Es sind 7 Tage vergangen, ich kann die Aktion nicht abbrechen etc. und der Käufer melder sich nicht mehr.

 

Was ist zu tun?

Ich dachte eigentlich ich könnte nach 7 Tagen die Aktion abbrechen und dann wegen nicht Zahlung einen Fall oder so öffnen.


@soul-animal

 

Hier die "technischen Ausführungen" von ebay zum Kaufabbruch:

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

Zu den rechtlichen Konsequenzen wurde schon genug gesagt.

Allerdings solltest Du Deinen Anwälten die ganze Geschichte erzählen - inclusive der zurückgezahlten Zahlung des Käufers, wenn Du sie auf den Käufer loslässt...

Solange Abholung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist sie nach Deutschem Recht erlaubt. ( Das BGB sagt: Erfüllungsort für die Warenschuld ist der Wohnort des Verkäufers )

 

Du hast Dir als völlig unkundiger Ehemann schon zuviele Klopse geleistet.

Es wäre nett, wenn man auf meine Frage antworten könnte.

 

Die Zahlungsoption konnten wir auf Grund eines technischen Fehlers nicht mehr löschen.

 

die wurde bereits mehrfach beantwortet

du kannst dich nicht drücken, den Vertrag zu erfüllen

 

technischer Fehler ?

das ist zunächst dein Problem, willst du es weiterreichen, kannst du das nur, indem du Ebay diesen nachweist und in die Verantwortung ziehst

letztlich wirst du das nicht können, denn Ebay verweist explizit darauf, das sämtliche Angaben, in der alleinigen  Verantwortung des Anbieters liegen

 

das ist nicht das Problem deines Käufers

 

Meine Anwälte werden dem guten Mann schon Bescheid geben, was geht und was nicht.

 

wenn dir dir anraten, den Vetrag unter diesen Bedingungen anzufechten, solltest du mal nach deren Zulassung schauen

 

"Es wäre nett, wenn man auf meine Frage antworten könnte.

Meine Anwälte werden dem guten Mann schon Bescheid geben,

was geht und was nicht.

 

Die Zahlungsoption konnten wir

auf Grund eines technischen Fehlers nicht mehr löschen."

 

________________________________________________________

 

 

Sie haben hier um Antworten gebeten.

Nur weil sie Ihnen nicht behagen, wird jetzt mit Arroganz reagiert.

 

Technischer Fehler, aha... können Sie das beweisen?

Oder doch nur Ihr eigener?

 

Ich tendiere zu Letzterem...

 

"Dann habe ich die Transaktion abrechen wollen und angegeben,

dass es Probleme mit der Adresse gibt (oder so ähnlich)."

___________________________________________________

 

 

Naja - fingierte Gründe anzugeben ist nicht ratsam.

Könnte einem auf die eigenen Füße fallen...

 

Wenn man PP "nicht löschen" konnte,

muss man es auch zulassen, dass ein Käufer so zahlt.

Sich in diesem Fall stur zu stellen

und auch noch seine Abholungabsicht zu blockieren,

war auch nicht sehr clever.

 

Ich mag auch keine fremden Leute in der Bude haben,

aber in Ausnahmefällen - wie diesem -

wäre MIR ein korrekter Abschluss der Transaktion

wichtiger als meine häusliche Ungestörtheit.

Vor allem, wenn ich mir dann das Versenden und Verpacken

eines empfindlichen Artikels ersparen könnte.

 

Jetzt hast du den - hausgemachten - Salat... 😞

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder