21-04-2013 12:14
Ich habe in eine Auktion den Text geschrieben, dass die Ware sofort per PayPal zu bezahlen ist. Der aktuel Höchstbietende hat aber einige negativen Bewertungen. Deshalb möchte ich vorbereitet sein und frage mich, WIE UND AB WANN man einem Höchstbietenden den Zuschlag wieder wegnehmen kann. Darauf folgend wäre dann die Frage ob ich dem Nächstbietenden einfach den Zuschlag geben KANN oder ob ich ihm dann den Zuschlag geben MUSS.
Mit Dank im voraus
an fuhret2011:
ich sag ja nicht, dass ich beim nächstenmal wieder PP nehmen würde. du hast mir die problematik schon erklärt. für diese auktion gehts halt mal nicht mehr anders.
ich denke aber, dass eine übergabe unter zeugen nach deutschem recht schon ein nachweis einer übergabe ist. bei PP ist dann halt wohl die situation so, dass der käufer erst mal in der besseren situation ist und der verkäufer sein geld herausklagen müsste. keine gute situation für den verkäufer in der tat.
was ist dann die beste bezahlungsmethode für meine zukünftigen Auktionen ?
ich nehme an überweisung und mit lieferung warten bis das geld am konto liegt, richtig ?
kann halt 2 Arbeitstage dauern oder so.
"das heisst für mich dass ich die Tickets mit einem Zeugen übergeben muss."
Warum liest Du nur das was Du lesen willst, und nicht alles?
Kapierst Du wirklich gar nichts?
Sage mir mal wie Du (auch mit einem Zeugen) an einen PP-tauglichen Versandnachweis kommen willst?
Ich merke schon: Bei Dir ist wirklich Hopfen und Malz verloren. Sowas nennt man "Beratungsresistent"
Jetzt mal ehrlich: Du hast Dir die PP-Bedingen nicht durchgelesen, sondern nur weggeklickt.
Unbeachtet Deiner ganzen anderen Fehler und Rechtsbrüche mit Streichungen von Geboten und Neueinstellungen:
Folgendes Szenario: Ich bin die Person die von Dir die Karten bekommmt. Ich zahle, wie von Dir gewünscht, mit PP. Du übergibst mir, wie von Dir beschreiebn die Karten persönlich. Ich scheu mir das Spile mit größter Freude an, denn ich bin mir zu 100% sicher mein Geld wiederzubekommen, da ich nach dem Spiel einen nicht erhaltenen Artikel melde. PP verlangt dann von Dir einen Versandnachweis (dem hast Du mit Deiner Anmeldung bei PP zugestimmt). Den Versandnachweis kannst Du nicht liefern da Du mir die Karten ja persönlich übergeben hast. Also zieht PP Dein Geld wieder ein und ich bekomme es zurück.
an 19flieger:
sorry, hab deine letzte email mit der Kopie der Ebay Beschreibung erst jetzt gelesen. die sache ist damit klar. danke dir für dein verständnis.
an 19flieger:
ich versteh schon was du sagst. und in der tat gilt natürlich das deutsche gesetz egal was bei Ebay auf der web seite steht.
die beschreibung bei Ebay was im fall eines auktionsabbruchs passiert ist aber dann meiner meinung nach völlig irreführend. man muss aus dieser beschreibung den schluss ziehen, dass man ohne unangenehme konsequenzen die auktion zurückziehen kann wenn sie noch länger als 12 stunden läuft.
aber mein rechtsverständnis (aus anderen geschäftsfeldern) wäre allerdings auch, dass man eine ausschreibung nicht ohne sehr sehr triftigen grund zurückziehen kann.
hallo 19flieger,
ich denke ich habe deine aussage schon verstanden und nehme es auch sehr ernst.
aber dann ist doch diese beschreibung die ich bei original Ebay gefunden habe nicht korrekt
"
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
"
denn nach dieser beschreibung könnten doch einfach alle Gebote gestrichen werden, oder les ich da was falsch ?
hallo fuhret2011,
danke für die super erklärung zu PayPal.
das heisst für mich dass ich die Tickets mit einem Zeugen übergeben muss. dann könnte der käufer immer noch schwierigkeiten machen, aber letztendlich müsste ich mein geld kriegen.
Was ist das Problem mit PayPal Zahlung ?
Nach meiner (allerdings recht geringen) Erfahrung geht der Transfer von PayPal zu PayPal Account sehr schnell, schneller als jede Überweisung.
Mein Verständnis dafür ist völlig irrelevat.
Du solltest lieber beten, dass der Höchstbietende der ersten Auktion Verständnis aufbringt und die Karten nicht für 201,00 € einfordert, seine Chancen darauf sind nämlich ausgesprochen gut. 😉
Letzter Versuch:
"Gemäß den eBay-Grundsätzen dürfen Sie ein Angebot auch dann vorzeitig beenden, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht (z.B. Verlust, Diebstahl). Bitte beachten Sie, dass Sie im Streitfall beweisen müssen, dass der Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wurde oder verlorengegangen ist (siehe dazu auch BGH, Urt. v. 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10)
Kein Grund zur vorzeitigen Beendigung des Angebots liegt vor, wenn Sie den Artikel während der Angebotsdauer anderweitig verkaufen, verschenken oder sonst weitergeben (siehe dazu AG Nürtingen, Urt. V. 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11).
Wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig."
Verstehen musst Du's allerdings selbst...
Selbst verständlich kannst Du die bisherigen Gebote streichen, nach der geltenden Rechtslage (der auch die Richter in den allermeisten Fällen folgen) verkaufst Du aber in diesem Fall den Artikel an den Höchstbietenden.
Wie oft möchtest Du das noch erklärt haben? ?:|
Hast Du Post Nr. 2 mal gelesen und verstanden? ?:|
Du hast die Tickets bereits verkauft; wenn der bei Abbruch Höchstbietende sich meldet und Anspruch erhebt, hast Du ein ernsthaftes Problem...
So ganz hast Du eBay nicht verstanden, oder? ?:|
http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Kann-Man-Eine/1900093151?#msg1902082303
Dir scheint nicht bewußt zu sein, dass du mit deiner Forderung nach PP-Zahlung auf dem besten Wege bist, dass du
spätestens am Mittwoch weder Ware noch Geld hast?
Du bist neu und denkst sicher: PP---- sicher, sicherererer....
Aber NUR für Käufer.
Wenn's um die Tickets geht:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=261203140028
Die hast Du durch Deine vorzeitige Beendigung für 201,00 € verkauft! 😮