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Ware nicht bezahlt, Kontodaten aber erhalten.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo Ebayer. Es passiert ab und zu, daß ein Käufer nicht bezahlt. Da aber die Zahlungsabwicklung die Kontodaten anzeigt, können Betrüger mit meinen Kontodaten einkaufen...bisher nur einmal passiert und die Polizei hat den Täter auch schnell ermittelt. Leider hatte ich aber Laufereien, bis alles geregelt werden konnte. Was würdet Ihr mir raten? Soll ich wegen 12€ den Nichtzahler verklagen oder  ihn wenigstens der zuständigen Polizei melden?

Wegen 12 € will ich nicht sonstwas unternehmen aber da er meine Kontodaten hat, könnte er damit irgendwo im Internet einkaufen...

Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Antworten.

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@Anonymous  schrieb:

Hallo Ebayer. Es passiert ab und zu, daß ein Käufer nicht bezahlt. Da aber die Zahlungsabwicklung die Kontodaten anzeigt, können Betrüger mit meinen Kontodaten einkaufen...bisher nur einmal passiert und die Polizei hat den Täter auch schnell ermittelt. Leider hatte ich aber Laufereien, bis alles geregelt werden konnte. Was würdet Ihr mir raten? Soll ich wegen 12€ den Nichtzahler verklagen oder  ihn wenigstens der zuständigen Polizei melden?

Wegen 12 € will ich nicht sonstwas unternehmen aber da er meine Kontodaten hat, könnte er damit irgendwo im Internet einkaufen...

Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Antworten.


Servus @Anonymous 

 

Ich verkaufe auf einer anderen Plattform immer mal ein Buch, ein Spiel,

einen Film, eine CD...

Auch da kommt es immer häufiger vor,

dass Leute unabhängig vom Preis der Ware sich ewig nicht melden

oder gar nicht zahlen oder vom Kauf zurücktreten wollen.
Scheint ein Trend zu sein.
Verstehe ihn nicht, aber nehme ihn zur Kenntnis.

 

Ein Nichtzahlerfall hier berührt leider den Kaufvertrag nicht.

Heißt: Man müsste eine datierte Frist setzen,

ankündigen, was bei vergeblichen Verstreichen passiert (Rücktritt)

und auch noch sicher sein,

dass die Fristsetzung den anderen erreicht.

Ist bei diesem Nachrichtensystem hier aber nicht zwingend sicher.

 

Also würde ich bei vielen Fällen auch - bei Nachfrage durch einen Käufer - mit einem Kaufabbruch

zufrieden sein.

Ungünstig nur, wenn die sich gar nicht regen.

 

Die Angst vor Datenklau löst Du aber mit Nichtzahlerfall und Kaufabbruch nicht.

Man kann auch nicht eine "Präventivanzeige" erstatten.
Vertragsbruch ist nur in sehr wenigen und relativ schwer beweisbaren Fällen

als Eingehungsbetrug zu werten.

 

Das Problem liegt - wie ich finde - eher daran,

dass Ebay bei der Anmeldung zu wenige Hürden setzt.

Dadurch tummeln sich hier Menschen,

die sich oftmals anonym genug fühlen,

um andere über den Tisch ziehen zu können.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder