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Ware nicht bezahlt, Kontodaten aber erhalten.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo Ebayer. Es passiert ab und zu, daß ein Käufer nicht bezahlt. Da aber die Zahlungsabwicklung die Kontodaten anzeigt, können Betrüger mit meinen Kontodaten einkaufen...bisher nur einmal passiert und die Polizei hat den Täter auch schnell ermittelt. Leider hatte ich aber Laufereien, bis alles geregelt werden konnte. Was würdet Ihr mir raten? Soll ich wegen 12€ den Nichtzahler verklagen oder  ihn wenigstens der zuständigen Polizei melden?

Wegen 12 € will ich nicht sonstwas unternehmen aber da er meine Kontodaten hat, könnte er damit irgendwo im Internet einkaufen...

Was meint Ihr?

Vielen Dank für die Antworten.

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mr.timer  schrieb:

Hallo Ebayer. Es passiert ab und zu, daß ein Käufer nicht bezahlt. Da aber die Zahlungsabwicklung die Kontodaten anzeigt, können Betrüger mit meinen Kontodaten einkaufen...bisher nur einmal passiert und die Polizei hat den Täter auch schnell ermittelt. Leider hatte ich aber Laufereien, bis alles geregelt werden konnte. Was würdet Ihr mir raten? Soll ich wegen 12€ den Nichtzahler verklagen oder  ihn wenigstens der zuständigen Polizei melden?

Wegen 12 € will ich nicht sonstwas unternehmen aber da er meine Kontodaten hat, könnte er damit irgendwo im Internet einkaufen...

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@Anonymous 

 

nicht nur Nichtzahler können ggf. die Daten missbrauchen, das gilt auch für Käufer, die ganz normal zahlen und vorher überaus freundlich mit Dir kommuniziert haben ...

 

ich wüsste auch nicht, warum Du den Nichtzahler bei der Polizei "melden" willst - und vor allem stellt sich mir da auch die Frage, wegen was ?

 

Du könntest allenfalls das Geld für den Verkauf auf dem Rechtsweg einfordern, allerdings mit dem Nachteil, dass Du die Kosten dafür erstmal vorstrecken musst, und dann ggf. auch Probleme hast, diese + Kaufpreis erstattet zu bekommen, so beim Käufer nichts zu holen ist

 

das würde ich u.U. nur dann machen, wenn es wirklich um einen hohen Betrag geht - ansonsten wird der Nichtzahlerfall eröffnet, dem Käufer eine angemessene, klar datierte Frist zur Zahlung gesetzt und dann wird bei Nichterfüllung der Kaufvertrag aufgehoben - alles andere kostet überflüssig Zeit und Geld

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