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Ware paßt dem Käufer nicht

Hallo ich hatte mich schon einmal mit diesem Problem hierher gewandt.

Ein Käufer ist unzufrieden,ihm paßt das Kleidungstück ( Top ) nicht,es ist ihm unter den Armen zu weit ausgeschnitten.Das Teil hätte meint der Käufer einen Formfehler u.könnte von ihm so nicht getragen werden.Er verlangt die Rückabwicklung...

Dieses Top habe ich selber irgendwann mal in einem Paket mit ersteigert,mir gefiel das Muster aber nicht u.habe es deshalb ohne es jemals anprobiert zu haben,zum Verkauf angeboten.

Bevor ich ihm schreiben konnte,das ich nicht bereit bin den Artikel zurück zu nehmen,da er ja keine Flecken oder Löcher aufweist ,u.ich für die Paßform ja nichts kann,hat er inzwischen den Fall Ebay gemeldet.

Brauche  bitte einen Rat,wie ich jetzt vorgehen bzw. was ich machen kann.

 

Sage schon mal danke für eure Hilfe

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Ware-pa%C3%9Ft-nicht-bzw-ist-unter-den-Achsel-zu-weit...

 

Naja, was hat Dir denn an den Antworten nicht gefallen?

 

Wurde eigentlich alles gesagt.

 

Wenn dem Käufer der Artikel nicht gefällt oder von der Größe her nicht passt, hat er gelinde ausgedrückt Pech gehabt.

 

Das ist das Risiko wenn man günstig gebrauchte Kleidung bei einem Privatverkäufer ersteigert.

 

Ebay wird den Fall schließen, da nicht mit PayPal gezahlt wurde und das war es dann für Dich.

 

Mit der roten BW musst Du dann leben. Die kannst Du aber auch bekommen, wenn Du den Artikel zurück nimmst.

 

So, mehr gibt es jetzt glaube ich dazu nicht mehr zu sagen.

 

 

Antworten (4)

Antworten (4)

Antworte in der Unstimmigkeit, lehne nachdrücklich die Rücknahme ab da der Artikel korrekt beschrieben war und sitze die Sache aus.

 

Da nicht mit PillePalle gezahlt wurde macht ebay nix.

 

Gekommst halt eine rote Bewertung für den Euroartikel, könnte dir aber auch bei einer Rückabwicklung passieren.

#hexe,

 

TE hat in dem Thread geantwortet ,per Kommentar  und ich finde es nicht glücklich gelöst, da kann eine Antwort, wie in diesem Fall leicht überlesen werden.

 

von messaliena am ‎14-08-2013 16:19

Hallo ,
heute hat der Käufer einen Fall eröffnet,"der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab,der Artikel wäre nicht nutzbar"
Das ich nicht bereit bin was die Rückerstattung für den Artikel betrifft,hatte ich ihm das aus Zeitgründen noch nicht mitgeteilt.
Nun ist dieser Fall geöffnet u.ich weis nicht wie weiter...reagieren muß ich ja darauf...
Hatte mit so einem Problem auch noch nichts bisher zu tun...Kann mir bitte jemend weiter helfen..Wäre dafür sehr dankbar....MfG.

 

 

Da nicht geantwortet wurde, hat sie einen neuen Thread eröffnet. Hätte ich jetzt auch gemacht.

TE: Du bist als Verkäufer alleine für die korrekte und vollständige Beschreibung Deines Artikels incl. aller Besonderheiten und Mängel verantwortlich.

Wenn Du einfach etwas einstellst, ohne Dir zuvor Gedanken gemacht zu haben, ob so ein shirt evt. viel weiter ausgeschnitten ist, als ein normales, - wie soll ein Interessent der das Teil nur auf einem Foto sieht das beurteilen?

 

Dein Pech, nimm es zurück und erstatte Kaufpreis und 2x Versandkosten.

 

Und beschreibe in Zukunft sorgfältiger!

Moin,

 

 

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