28-08-2012 20:48
Hallo!
Etwas gutgläubig habe ich als Verkäufer das vom Käufer ersteigerte Smartphone bereits verschickt, ohne (da temporär kein Zugriff aufs Konto) zu sehen, dass der Käufer das Geld überwiesen hat. Ich habe mich naiverweise auf seine Aussage verlassen, er habe "die überweisung per online-banking ein paar minuten nach auktionsende gemacht". Da er über ein astreines
Bewertungskonto verfügt habe ich verschickt. Die Auktion war am 21.0ß7 beendet.
Heute mittag habe ich eine Nachricht an den K. verschickt, dass bis heute kein Geldeingang erfolgt ist. Bisher keine Reaktion von ihm.
Wie kann ich mich jetzt verhalten? Habe ich noch Chancen, an mein Geld zu bekommen?
er soll nochmal die bankdaten vergleichen , nicht das nen zahlendreher drin war.
Moin
falls Du Beweismaterial des Versandes für den Anwalt brauchst,
mach' Dir einen Screenshot von der Ankunft des Paketes.
Zum Glück hattst Du ja sendungsverfolgt per Paket verschickt.
Gib hier die dazugehörge Trackingnummer ein
http://www.dhl.de/de/express/sendungsverfolgung.html
Einen nichtbezahlten Artikel hattest Du sicher schon gemeldet?
Du hast Name, Adresse und eMail des Käufers.
Warum hast Du nicht längst mal nachgefragt.
Auktionsende 21.7.
Er hat Dich am 27.7. positiv bewertet.
Und einen Monat später, am 28.8. fällt Dir plötzlich ein, er habe nicht bezahlt?
Bist Du ganz sicher?
Vielleicht solltest Du nochmal Deine Kontoauszüge durchgehen.
Dann soll der Käufer auch seine Auszüge nochmal prüfen, ob irgendwo etwas
von Retoure steht.
Und in Zukunft nicht erst einen Monat lang pennen.....!
Ach, der hat sogar schon bewertet?
Dann ist da bestimmt etwas vorgefallen,
was sich hoffentlich noch ohne Anwalt klären läßt.
Sein BW-Profil als K ist super in Ordnung
und er würde Dich doch nicht bewerten,
wenn er selbst vor hat, die Zeche zu prellen . . .
Danke für eure Antworten!
Den Gang zum Anwalt werde ich dann wohl in Betracht ziehen. Den Fall wollte ich bei ebay gerade melden... "Es ist leider schon zu spät, um einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels für diese Transaktion zu öffnen."...
Belege zu der Sendung habe ich dummerweise auch nicht mehr. Die Sendungsverfolgung funktionierte aber, da ich die Nr. notiert hatte. Ausdruck habe ich gemacht. Außerdem habe ich ja seine Bewertung erhalten, mit der er indirekt bestätigt, das Telefon erhalten zu haben.
Gibt es Musteranschreiben für die Mahnung? Könnt ihr einen Anwalt in der Sache empfehlen?
Hierfür stellt dir der Gesetzgeber die entsprechenden Mittel.
Mahnung mit Fristsetzung (ca. 10 Tage) und Nennung der Folgen
bei Fristverstreichung.
Das Ganze per Einschreiben.
Folgen können sein: Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Klage
Da lohnt auch ein Gang zum Anwalt