28-11-2017 08:13
Ich bin sehr ungehalten über das eigenmächtige Vorgehen von eBay (wer auch immer als Person).
Ich habe von eBay (wem auch immer als Person) eine Nachricht erhalten, in welcher mir eBay mitteilt,
dass in zwei Angeboten von mir Käufer jetzt Preisvorschläge machen dürfen.
Als Begründung wurde genannt, dass dies die Verkaufschancen verbessert.
Auf diese Nachricht kann ich nicht mal antworten, weswegen ich mich damit hier melde.
WER MACHT DAS und MIT WELCHEM RECHT?
ICH HABE NIEMANDEN AUTORISIERT ÄNDERUNGEN VORNEHMEN ZU DÜRFEN!
Die Begründung ist unsinnig, da ich u. a. auch über die Verkaufschancen entscheide!
In jedem Angebot steht deutlich, dass der Verkäufer für das Angebot verantwortlich ist!
Es ist also nur eine Person berechtigt Änderungen in meinen Angeboten vorzunehmen!
Das bin nur ich selbst!
ICH ... UND NUR ICH ENTSCHEIDE ÜBER MEINE ANGEBOTE ... SONST NIEMAND!
eBay ist nur die Plattform, die mir zur Verfügung gestellt wird.
Wenn ich nicht gegen Regeln verstoße bleiben meine Angebote so wie ich sie erstellt habe.
Punkt und Ende der Diskussion.
Bei der Erstellung der Angebote habe ich die Option "Preisvorschläge zulassen" abgewählt.
Nunmehr war ich gezwungen meine Angebote zu bearbeiten, was in der Historie zu sehen ist,
obwohl es von mir selbst aus keinen Anlass zur Bearbeitung gegeben hat.
Ich verbiete eBay ausdrücklich eigenmächtig Änderungen in meinen Angeboten vorzunehmen!
Ich werde diese Frage hier nicht weiter verfolgen.
Antworten dazu sind mir als Nachricht - auf die ich dann antworten kann - zuzusenden.
@ups65 schrieb:Ich bin sehr ungehalten über das eigenmächtige Vorgehen von eBay (wer auch immer als Person).
Ich habe von eBay (wem auch immer als Person) eine Nachricht erhalten, in welcher mir eBay mitteilt,
dass in zwei Angeboten von mir Käufer jetzt Preisvorschläge machen dürfen.
Als Begründung wurde genannt, dass dies die Verkaufschancen verbessert.
Auf diese Nachricht kann ich nicht mal antworten, weswegen ich mich damit hier melde.
WER MACHT DAS und MIT WELCHEM RECHT?
ICH HABE NIEMANDEN AUTORISIERT ÄNDERUNGEN VORNEHMEN ZU DÜRFEN!
Die Begründung ist unsinnig, da ich u. a. auch über die Verkaufschancen entscheide!
In jedem Angebot steht deutlich, dass der Verkäufer für das Angebot verantwortlich ist!
Es ist also nur eine Person berechtigt Änderungen in meinen Angeboten vorzunehmen!
Das bin nur ich selbst!
ICH ... UND NUR ICH ENTSCHEIDE ÜBER MEINE ANGEBOTE ... SONST NIEMAND!
eBay ist nur die Plattform, die mir zur Verfügung gestellt wird.
Wenn ich nicht gegen Regeln verstoße bleiben meine Angebote so wie ich sie erstellt habe.
Punkt und Ende der Diskussion.
Bei der Erstellung der Angebote habe ich die Option "Preisvorschläge zulassen" abgewählt.
Nunmehr war ich gezwungen meine Angebote zu bearbeiten, was in der Historie zu sehen ist,
obwohl es von mir selbst aus keinen Anlass zur Bearbeitung gegeben hat.
Ich verbiete eBay ausdrücklich eigenmächtig Änderungen in meinen Angeboten vorzunehmen!
Ich werde diese Frage hier nicht weiter verfolgen.
Antworten dazu sind mir als Nachricht - auf die ich dann antworten kann - zuzusenden.
abgesehen davon, dass Du nicht an den Kundenservice geschrieben, sondern einen Beitrag im Hilfeforum veröffentlicht hast:
beim folgenden Angebot ist auch ein Preisvorschlag aktiv: und das bereits zum 2. Mal:
ausserdem ist es sicherlich ein Irrtum von Dir, einen 145 Euro teuren Artikel nur als Einwurfeinschreiben versenden zu wollen - sowas gehört ordentlich versichert, was dann entweder ein Wertbrief oder ein DHL-Paket wäre
hinzukommt Dein seltsamer Ausschluss der Inseln - wenn Du per Post oder DHL versendest, verschickt man ohne Aufpreis auch auf die Inseln, da sich da nichts zum Versand auf dem Festland unterscheidet, einzig bei PRIO gibt es einen Ausnahme
ach ja: es gehört sich, schon im Verkaufsformular anzugeben, WIE und MIT WEM versendet wird
... und sollte der Artikel auf dem Versand durch eine mangelhafte Verpackung deinerseits beschädigt werden, haftest Du sehr wohl dafür
aber was soll's, Du liest ja eh nicht mehr mit
Die Option „Preisvorschlag“ können Sie bei Sofort-Kaufen-Angeboten verwenden, damit Käufer mit Ihnen über einen Preis verhandeln können. Wenn ein Käufer Ihnen einen Preisvorschlag macht, können Sie ihm ein Gegenangebot unterbreiten, den Preisvorschlag annehmen oder ihn ablehnen.
Sie können diese Option auch in Anzeigen und bei eBay-Motors verwenden, jedoch nicht in Auktionsangeboten. Die Option „Preisvorschlag“ ist nicht in jeder Kategorie verfügbar. Wenn diese Option im Verkaufsformular also nicht angezeigt wird, steht sie in der gewählten Kategorie nicht zur Verfügung.
Wenn Sie als privater Verkäufer bei Auktionsangeboten einen Startpreis über der Preistendez für ähnliche Artikel bei eBay wählen, kann die Option „Preisvorschlag“ automatisch von eBay zum Angebot hinzugefügt werden. Um die Option „Preisvorschlag“ zu entfernen, senken Sie den Startpreis auf die empfohlene Preistendenz oder darunter.
So fügen Sie die Option „Preisvorschlag“ zu Ihrem Angebot hinzu:
Wählen Sie im Verkaufsformular unter Verkaufsdetails das Angebotsformat Festpreis.
Wählen Sie Akzeptieren Sie Preisvorschläge von Käufern.
Wenn Sie von verschiedenen Käufern Preisvorschläge erhalten, können Sie jedem von ihnen einen Gegenvorschlag machen. Ein Preisvorschlag ist immer nur für 48 Stunden gültig. Der erste Käufer, der Ihren Gegenvorschlag akzeptiert, erhält den Zuschlag für den Artikel.
Wenn Sie automatisch auf Preisvorschläge antworten möchten, nutzen Sie bei der Erstellung Ihres Angebots das erweiterte Verkaufsformular. Im Abschnitt Angebotsformat und Preis auswählen wählen Sie Festpreis. Geben Sie dann den Betrag ein, zu dem Sie bereit sind einen Preisvorschlag zu akzeptieren.