25-02-2013 19:00
Ich hab mir grad nen gebrauchtes Handy ersteigert.
Der VK sprach von "Kleinen Geprauchsspuren".
Nun bekomme ich das Teil und es hat echt gelitten das kleine.
Display zerkratzt (nicht tief, aber so das man es deutlich sieht und auch ein wenig stumpf ist beim drüber sliden mit den Fingern).
Der Rahmen ist rundherum so verbeult, das man fast schon von einem "Grat" sprechen kann (sogar an der Unterseite zum rückwärtigem abnehmbaren Gehäusedeckel, da wo eigentlich gar nix passieren kann), vermute der hintere Deckel ist mal neu gekommen.
Ansonsten funzt das Gerät ganz O.K..
Der VK hat auf meine Einwände nur mit " Das sind definitiv Kleine Gebrauchsspuren" geantwortet.
Ich wollte das Fon meiner Freundin schenken, aber in diesem Zustand mach ich mich ja lächerlich.
Hab jetzt erstmal schlecht bewertet, find ich aber doof.
Was genau bedeutet "Kleine Gebrauchsspuren" und was muß ich tolerieren?
...tja...der VK meldet sich schon gar nicht mehr...hätte er sicherlich so oder so nicht gemacht...is nu durch das Thema...X-(...
danke für Eure Hilfe...
Hallo, nein,tolerieren mußt du das nicht.
Du kannst deinem Vk höflich, aber bestimmt mitteilen ( per Einschreiben) das du mit diesem Zustand nicht gerechnet hast und er diverse Mängel verschwiegen hat.
Du würdest auf einen Nachlaß bestehen oder auf Rücknahme .
Obwohl ich dann den Preisnachlaß vorziehen würde, da das Handy ja ansonsten funktioniert. Wären 30€ ok? Dann teile ihm das so mit.
Ob er freiwillig zustimmt?
Du kannst ihm auch rechtliche Konsequenzen ankündigen, wenn er sich überhaupt nicht einsichtig zeigt.
Das funktioniert aber nur, wenn du das auch durchziehst. Sonst lacht der Vk sich eins ins Fäustchen.
Parallel kannst du einen abweichenden Artikel bei Ebay melden.
Dies habe ich selber noch nie machen müßen, deshalb weiß ich nicht ob auch ein VK dann bei Fallschließung verwarnt wird.
Bei Käufern ist das so.
Aber da können dir die anderen Foris mehr zu schreiben.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
LG und toi toi
ete210
Deinen Frust hast Du abgelassen inform der negativen BW.
Aus welchem Grund sollte der VK das Teil zurück nehmen?
guter Zustand mit kleinen Gebrauchsspuren. Bei Büchern kommt nach "gut" akzeptabel, da fallen die Bücher aber schon auseinander. Du hast eine rote BW abgegeben. Da dürfte für Dich nur der Weg über ein Gericht offen sein. Der VK hat dicht gemacht. Die BW hätte auch später noch gereicht. Von dem Vk kannst Du nichts mehr erwarten. Wie ein Richter das Handy einschätzt, weiß nur der Richter. Gut ist nunmal nicht sehr gut.
Also ich hab den VK ja kontaktiert und höfflich(!!) darauf hingewiesen, dass der Artikel halt NICHT der Beschreibung entspricht.
Einer Rückgabe habe ich vorgeschlagen bzw. gefragt, ob es noch andere Alternativen gäbe.
Die Antwort von ihm ("Der Artikel hat definitiv nur kleine Gebrauchsspuren") hat mich echt in Rage gebracht.
Null Koorperation...das find ich echt frustrierend...:-(...
Der VK hat auf meine Einwände nur mit " Das sind definitiv Kleine Gebrauchsspuren" geantwortet.
... da war der VK schon vor der BW nicht verhandlungsbereit - wie lange soll also der K denn da noch versuchen, einen Nachlass oder die Rückgabe auszuhandeln, bevor bewertet wird?
Hi,
Dellen/Beulen hätte dein Verkäufer schon angeben müssen, auch wenn das Display unscharf ist (durch Abrieb/Kratzer).
Gebraucht heißt mit normalen Gebrauchsspuren, nicht, dass mit dem Teil Fußball gespielt oder es ungeschützt in einer vollen Handtasche herumgeschleppt wurde 😉 .
Deine Bewertung ist eventuell etwas vorschnell gekommen, ggf hättest du noch etwas regeln können (Rückgabe oder Preisnachlass). Nun sind die Fronten verhärtet.
Natürlich kannst du dem Verkäufer trotzdem noch anbieten, die Bewertung zu überarbeiten, wenn ihr euch auf eine Reglung einigt, mit der ihr Beide leben könnt. Kannst ja dazu schreiben, dass du die Bewertung im ersten Ärger abgegeben hast.
LG
Man hat zum bewerten 60 Tage Zeit.
Dein Verkäufer wird nun kaum verhandlungsbereit sein.