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Was ist wichtiger: Bilder oder die Artikelbeschreibung?

 

HILFE!

 

Ich habe eine alte Kaffeekanne verkauft und zahlreiche große Bilder des Artikels via Trixum der Beschreibung hinzugefügt.

In der Beschreibung steht: "keine Beschädigungen, altersentsprechende Gebrauchsspuren vorallem am Henkel vorhanden".

Die Kundin hat die Kanne nun erhalten und schreibt: "Der erhaltene Artikel entspricht nicht der Beschreibung: Leider ist am Innenrand, was nicht erwähnt wurde eine Macke am Porzellanrand. Man sieht es sogar auf Ihrem Bild!!"

 

Frage: Wenn es doch klar auf dem Bild erkennbar ist, muss ich es dann noch extra erwähnen, sie hat das doch vorher gesehen - und gibt das sogar auch noch zu?

 

Was zählt denn nun? Die Bilder oder die explizite Erwähnung?

Ich bin Privatverkäufer und habe die übliche Erwähnung:Privatverkauf - keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung

 

Bitte dringend um Rat, da ich vermute, dass sie darüber nur den Preis drücken möchte um für lau an ein schönes Erbstück zu kommen?

 

Vielen Dank.

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Du hast geschrieben "Keine Beschädigungen" und nur Gebrauchsspuren am Henkel erwähnt. Wenn jetzt eine "Macke" woanders auftaucht, entspricht das nicht der Beschreibung.

 

Es ist auch nicht gesagt, dass die Käuferin die "Macke" schon vor dem Kauf auf den Fotos gesehen hat.

 

Viel wahrscheinlicher ist, dass sie die Kanne bekommen hat, die Beschädigung sieht und nun anhand der Artikel-Fotos überprüft, ob die Beschädigung schon vor dem Versand da war oder es sich um einen Versandschaden handeln könnte.

 

Da sie nun das Original in den Händen hält und weiß, wo sie schauen muss, fällt ihr auf, dass die Beschädigung bei genauem Hinschauen bereits auf den Fotos erkennbar ist, aber eben in der Beschreibung nicht erwähnt wurde.

 

Beim Einstellen zählt immer beides - Foto und Beschreibung. Wenn ich in der Beschreibung angebe, "keine Beschädigung" kann ich nicht vom Käufer verlangen, dass er die Fotos nach evl. doch vorhandenen winzigen Beschädigungen absucht und bei Reklamation dann nur auf die Fotos verweisen. Wenn es die Beschädigung gibt, hätte sie erwähnt werden müssen.

Antworten (3)

Antworten (3)

 

Es geht nicht darum was wichtiger ist.

 

Man stellt Bilder ein und bei Bedarf sollte man diese auch dokumentieren.

 

Es ist nicht erlaubt wissentlich Mängel still zu schweigen.

 

Bei einem Bild kann auch mal ein Fleck sein, der da gar nicht hin gehört.

 

Und gerade bei Geschirr ist es schon hilfreich, wenn man "normale" Gebrauchsspuren näher beschreibt wie z.B. leichte Abplatzer...

Denn das Wort "normal" ist Auslegungssache. Bei genauer Beschreibung kann man sich Ärger ersparen.

 

 

Es muss das Bild mit der jeweiligen Auktion übereinstimmen, das bedeutet aber nicht das man Mängel in der Beschreibung wegfallen lassen kann.

 

Nach § 434 BGB bist du zur Rücknahme verpflichtet.

kogo2004
Auf Erkundungstour

grundsätzlich ist es Deine Aufgabe alle Macken / Beschädigungen eines Artikels anzugeben / aufzuführen - 

 

dann haben "solche" Meldungen keine Chance.....

 

wobei dies ggf. über einen anderen Weg immer noch möglich wäre - 

 

das hier ist ein guter Gag:

 

Ich bin Privatverkäufer und habe die übliche Erwähnung:Privatverkauf - keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung

 

das hier spricht ne eindeutige Sprache:

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=keep-it-si...

 

und das hier untermauert das Ganze auch noch:

 

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&ftab=FeedbackAsSeller&userid=keep-it-simple24...

 

kostenlose Infö`s des Hausherrn:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

der Gang zum Briefkasten ist freigeräumt B-)?

 

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