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Was machen, wenn eine Stornierung nicht bestätigt wird?

Hallo Community

 

Ich habe mal eine Frage.

 

Der Käufer eines Buches bat mich unmittelbar nach Beendigung der Auktion um eine Stornierung des Kaufes. Dem habe ich zugestimmt und die Stornierung eingeleitet - schon allein um die Provision zurück zu bekommen, da ein Verkauf dann ja nicht statt gefunden hat.

 

Es sind zwar erst drei Tage vergangen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, der Käufer wird die Stornierung nicht bestätigen.

 

Was passiert, wenn das nach den 10 Tagen tatsächlich nicht der Fall ist?

 

Muss ich dann eine Provision bezahlen, obwohl kein Verkauf zu stande gekommen ist? Oder habe ich dann die Möglichkeit einen nicht bezahlten Artikel zu melden und mir so eventuell die Provision wieder zurück erstatten zu lassen?

 

Weiß jemand Rat?

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@mullerpeter23-0 schrieb:

Hallo Community

 

Ich habe mal eine Frage.

 

Der Käufer eines Buches bat mich unmittelbar nach Beendigung der Auktion um eine Stornierung des Kaufes. Dem habe ich zugestimmt und die Stornierung eingeleitet - schon allein um die Provision zurück zu bekommen, da ein Verkauf dann ja nicht statt gefunden hat.

 

Es sind zwar erst drei Tage vergangen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, der Käufer wird die Stornierung nicht bestätigen.

 

Was passiert, wenn das nach den 10 Tagen tatsächlich nicht der Fall ist?

 

Muss ich dann eine Provision bezahlen, obwohl kein Verkauf zu stande gekommen ist? Oder habe ich dann die Möglichkeit einen nicht bezahlten Artikel zu melden und mir so eventuell die Provision wieder zurück erstatten zu lassen?

 

Weiß jemand Rat?


@mullerpeter23-0

 

So ist es.

 

Deshalb würde ich auch nur in den seltensten Fällen einer Stornierung zustimmen, sondern nach der Zahlungsfrist immer einen nicht bezahlten Artikel melden.

 

Mir - und vermutlich nicht nur mir - steht es bis zum Halskragen, wie mündige (?) Käufer fröhlich drauflos Kaufverträge schließen können und kurz darauf stornieren (möchten), weil die Kaufreue einsetzt, doch keine Kohle da war, den Artikel woanders billiger bekommen haben, usw. usf.

Hallo @mullerpeter23-0,

 

das von Dir geschilderte kommt hier ja öfters vor. Die wenigsten Abbruchwilligen bestätigen den Abbruch.

 

Nach Ablauf der Frist wird der Fall automatisch geschlossen und Dir die Provision erstattet.

 

Eventuell wird die Dir zwischenzeitlich aber abgebucht, dann musst du manuell auf Dein Konto zurücküberweisen.

 

Das sofortige Öffnen eines Nichtzahlerfalles kann man schon machen, keine Frage. Aber dann sollte man sich auch bewusst sein,

dass einem der Abbruchwillige antwortet und dann ganz wunderbar noch rot bewerten kann.

 

Grüße

moebel-halser


@mullerpeter23-0 schrieb:

Hallo Community

 

Ich habe mal eine Frage.

 

Der Käufer eines Buches bat mich unmittelbar nach Beendigung der Auktion um eine Stornierung des Kaufes. Dem habe ich zugestimmt und die Stornierung eingeleitet - schon allein um die Provision zurück zu bekommen, da ein Verkauf dann ja nicht statt gefunden hat.

 

Es sind zwar erst drei Tage vergangen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, der Käufer wird die Stornierung nicht bestätigen.

 

Was passiert, wenn das nach den 10 Tagen tatsächlich nicht der Fall ist?

 

Muss ich dann eine Provision bezahlen, obwohl kein Verkauf zu stande gekommen ist? Oder habe ich dann die Möglichkeit einen nicht bezahlten Artikel zu melden und mir so eventuell die Provision wieder zurück erstatten zu lassen?

 

Weiß jemand Rat?


einen nicht bezahlten Artikel, kannst du nach 4 Tagen (4 x 24 Stunden)

mit Provisionserstattung schließen
einen Transaktionsabbruch schließt Ebay nach 10 Tagen (10 x 24 Stunden)

ebenfalls mit Provisionserstattung

 

 

Da die Käufer immer öfters den Kauf abbrechen,

rate ich dir beim nächsten Mal einen Nichtzahlerfall zu öffnen:

Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet

- ab Kaufdatum nach 4 Tagen einen Fall öffnet -

und dann nach 4 Tagen selber schließt,

bekommt der VK seine Provision zurück und der  Käufer bekommt einen  Vermerk,

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!

 

 

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen! 

 

Setze ihn auf die:  Sperrliste    +    Eingeschränkter Käuferkreis

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