abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Was tun wenn Käufer reklamiert?

Hi, 

ich habe hier über Ebay eine Anti Aging Creme verkauft. Die Ware kam von Amazon und ich habe sie nicht geöffnet oder sonstiges und sie als NEU auf Ebay eingestellt. Heute meldet sich der Käufer und meint, dass er mir nicht abkaufen tut, dass die Ware "Neu" sei, da keine Schutzfolie drum herum wäre und auch die Dose nicht versiegelt sei und er sich sowas nicht ins "Gesicht schmieren würde". Zudem bemängelte er das die Verpackung auch schon leicht beschädigt gewesen wäre, was ich auch nur auf den Versand zurück zuführen kann (Warensendung 2,20€). Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich verhalten soll, der Käufer unterstellt mir das meine Angaben nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen würde und er die Creme keinesfalls behalten möchte. Bezahlt würde via Überweisung.

Muss ich eine Rückerstattung zulassen? Ist bei meinen Artikeln als "Nein" angegeben. Wer würde Porto übernehmen müssen?

 

Vielen Dank für Hilfe,

larsreinhold

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

lauter "brandneue" Sachen. Das bedeutet für mich, dass der Artikel so beschaffen sein muss, wie wenn ich den direkt vom Hersteller erhalte.

 

Es gilt aber das was aber andere hier schon genannt haben. Ich habe zum Beispiel nicht ein Sammelsurium gleichartiger Ware allesamt in Neu bei mir herumstehen.

 

Die Herstellerfotos in den Auktionen machen sich auch nicht so gut.

 

 


@larsreinhold  schrieb:

Hi, 

ich habe hier über Ebay eine Anti Aging Creme verkauft. Die Ware kam von Amazon und ich habe sie nicht geöffnet oder sonstiges und sie als NEU auf Ebay eingestellt. Heute meldet sich der Käufer und meint, dass er mir nicht abkaufen tut, dass die Ware "Neu" sei, da keine Schutzfolie drum herum wäre und auch die Dose nicht versiegelt sei und er sich sowas nicht ins "Gesicht schmieren würde". Zudem bemängelte er das die Verpackung auch schon leicht beschädigt gewesen wäre, was ich auch nur auf den Versand zurück zuführen kann (Warensendung 2,20€). Ich weiß jetzt nicht genau wie ich mich verhalten soll, der Käufer unterstellt mir das meine Angaben nicht dem tatsächlichen Zustand entsprechen würde und er die Creme keinesfalls behalten möchte. Bezahlt würde via Überweisung.

Muss ich eine Rückerstattung zulassen? Ist bei meinen Artikeln als "Nein" angegeben. Wer würde Porto übernehmen müssen?

 

Vielen Dank für Hilfe,

larsreinhold


@larsreinhold 

 

Du solltest den Ball extrem flachhalten:

 

https://www.ebay.de/sch/larsreinhold/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg

 

Du bist eindeutig gewerblich unterwegs - führ` die komplette Rückabwicklung durch - verzichte auf die Rücksendung und erstatte dem Käufer den Zahlungsbetrag!

 

Du kaufst also Waren via Ama ein und vertickst sie bei Ebay - noch "blonder" geht es nicht...

 

schon mal etwas von dem Wort "Abmahnung" gehört?

 

Da ist die Rückabwicklung der reinste Klacks.....

Hallo @larsreinhold ,

 

als gewerblicher Verkäufer haben deine Käufer ein Widerrufsrecht.

 

Ups, du bist ja "privat".

 

→  https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

...................................................................................

Antworten kannst du über "Kommentare".

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder