11-05-2012 11:21
Hallo
ich habe letzte Woche eine Abmahnung erhalten vom Rechtsanwalt Thomas Lang im Namen der 002 Vertriebs Gmbh weil ich in der Überschrift das Wort Leder benutzt habe und erst in der Beschreibung klar hervorgeht das es Kunstleder ist. wer hat ebenso die gleiche Abmahnung erhalten? habe bis jetzt noch einen weiteren Geschädigten gefunden, suche hier auf diesem Weg weitere, um eine nur auf Kohle abgerichtete Sammelabmahnung zu beweisen. Ich hoffe die Veröffentlichung der Namen war korrekt, aber laut Community Grundsatz ist es erlaubt gewerbliche Namen zu nennen.
es wär klasse wenn sich noch weitere Leute finden,damit wir gemeinsam vorgehen können!
Ich denke, der Gesetzgeber hat sich schon etwas beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gedacht, welches die Mitbewerber und die Verbraucher schützen soll.
Beispielsweise auch vor irreführender Werbung
Geregelt ist das in § 5 UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
So definiere ich persönlich jedenfalls die Erwähnung und Angabe eines ähnlich aussehenden, aber trotzdem vollkommen anders beschaffenen Materials in der Headline eines Angebots.
Wer sich dann auch noch als Geschädigter sieht, wenn möglicherweise Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen, mit dem habe jedenfalls ich kein Mitleid.
Ein Mitbewerber mit über 80000 Bewertungen wird sicherlich auch genug in der Portokasse haben um das durchzuziehen
http://stores.ebay.de/basic-shoes-and-sportswear/Impressum.html
Aber vielleicht hast du ja eine nachvollziehbare, glaubhafte Erklärung, warum du Leder schreibst, wenn du eine Verbindung aus textilem Gewebe und Kunststoff anbietest, mit welcher dich dein Anwalt rauspaukt. B-)
Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?
Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig.
http://leder-info.de/index.php/Leder#Welche_Materialien_d.C3.BCrfen_als_Leder_bezeichnet_werden.3F
Leder ist Leder und kein Kunstleder! :_|
Und nicht Du bist der Geschädigte, sondern Deine Käufer.
Deshalb wirst Du hier (zu Recht) auf wenig Mitleid stoßen...
Zur Klarstellung, ich suche hier weder Mitleid noch irgendwelche unnötigen Kommentare von Leuten die NICHT betroffen sind, ich suche hier lediglich Leute die die selbe Abmahnung erhalten haben um sich auszutauschen! Falls es weiteren Betroffenen zu blöd ist sich hier öffentlich zu outen das wieder weiteres "Rumgehacke" los geht könnt ihr mir auch gern eine "private" Nachricht schicken
Bei diesem RA bist du doch schon an der richtigen Adresse, schließlich verdient er u.a. sein Geld mit einer "Abmahn-Abwehr". 😄
http://www.it-kanzlei-lang.de/
Wenn das eine Masche ein Fehler ist, der abgemahnt werden darf, wird er deswegen nicht "richtig", nur weil viele so 'ne Masche fahren um ihre Kunden auszutricken diesen Fehler machen.
Was reitet Dich da? Wärste begeistert, wenn in der Überschrift groß Kristallglas stünde und irgendwo in der AB dann "Plastik, optisch an Kristallglasschliffe angelehnt"?
Wie gesagt, keine Ahnung, ob sowas abgemahnt werden darf, wenn ja, dann find ich das mal gut. Diese Leute, die im Leben immer so klug sind (sowas wie Sammelabmahnungen, aha, das hat man also schon mal gehört) aber dann doof tun, als könnten sie nicht Leder von Plastik unterscheiden, gehen gar nicht.
ob die abmahnung gerechtfertig ist oder nicht kann ich dir nicht sagen,
aber
leder ist kein kunststoff und finde ich eine irreführend bezeichnung eines produktes
NUR MEINE MEINUNG!
und eine Jeans ist dies auch nicht sondern eine Stoffhose aus Baumwolle mit Elasthan.
Von mir werden die mit Sicherheit kein Geld sehen!!!
Ich werde zudem dieses Schreiben gerichtlich prüfen lassen.
http://www.ebay.de/itm/NEU-Damen-Chino-Hose-Jeans-Stoffhose-Boyfriend-Trendfarben-7-8-2012-20417-/22...
dies ist ein Angebot des ebay-Händlers der den Anwalt "Thomas Lang" einschaltet zwecks der Bezeichnung "Leder" im Suchtext.
Das Angebot habe ich als Beispiel aus dessen shop ausgepickt da es hier das Wort "Boyfriend" im Suchtext enthällt. Hierzu möchte ich fragen wo ist dies eine "Boyfriend" Hose??? Unter " Boyfriend" verstehe ich was ganz anderes - das ist nur eine Chino also falsch bezeichnet und somit irreführend. Jetzt zeige ich die auch an, haha.
In meinen Angebot stand zwar oben im Suchtext unteranderem "Leder" aber unter Artikelmerkmale "Kunstleder" und in der näheren Beschreibung eindeutig "Lederimitat" in Großschrift somit kann hier keiner zu Schaden kommen. die meisten ebay-Händler bezeichnen Kunstlederjacken mit Lederjacke im oberen Text ohne sich darüber Gedanken zu machen ob das irreführend ist, da genaueres in der Artikelbeschreibung zu finden ist. Und so wird die Unwissenheit der ebay-Verkäufer ausgenutzt. Zudem sind diese Abmahnungen bereits bekannt und meiner Meinung nach ein Abzockeversuch:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-002-vertriebs-gmbh.htm
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-002-vertriebs-gmbh.html