01-11-2013 16:46
Hallo,
habe mit geöffneten Fällen, bei denen ich stur bleiben will, noch keine Erfahrung.
Aber ich habe gerade eine Käuferin, die wohl einmalig ist...........und hier bleibe ich hart, soweit es als eBay-VK noch möglich ist.
K kaufte am 05.10 neun gleiche Artikel.
2 Wochen später rief sie mich an und erzählte mir,sie seien defekt.
Habe dann gleich gemerkt, daß sie die Artikel nicht wollte und sagte ihr, sie solle sie zurücksenden.
Eine Woche später kamen sie dann in einem Mini-Hermespaket an.
Ich packte sie aus und fiel beinahe vom Hocker.
Die "bleep" (selber weggebleebt) hat doch tatsächlich acht von den neun Artikeln mit nem 8000er Edding oder sowas ähnlich unlöslichem beschriftet............und zwar mit "defekt" inkl. Ausrufezeichen und unterstreichen.
Habe alle Artikel überprüft, sie waren natürlich wie erwartet absolut i.O.
Habe ihr dann geschrieben, daß sie kein Recht hätte, Artikel die sie nicht will, bzw die sie reklamiert, zu beschriften und daß sie wertlos seien und ausserdem überhaupt nicht mängelbehaftet.
Sie bekomme die Artikel wieder zurück.
Jetzt dreht sie hohl, droht mit ihrem Phsysiotherapeuten, der Zeuge sein soll und hat heute einen eBay-Fall eröffnet. (Bezahlt wurde mit PP)
Soll ich jetzt einfach mal abwarten bis zum 10.10 ?
Soll ich ihr die Ware wieder zurücksenden?
Wollen tut sie sie nicht mehr. Sie will ihr Geld zurück.
(Aber das bekommt sie nur über meine Leiche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
@lavendel-blau schrieb:(Aber das bekommt sie nur über meine Leiche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
*Hutrumreiche*
Für eine neue Tastatur, oder Blumen. ![]()
@lavendel-blau schrieb:
und hat heute einen eBay-Fall eröffnet. (Bezahlt wurde mit PP)
.
Sie will ihr Geld zurück. (Aber das bekommt sie nur über meine Leiche!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
Kopfschüttel...
Du hast doch sicher auch diesen Absatz:
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist.
@lavendel-blau schrieb:
Jetzt dreht sie hohl, droht mit ihrem Phsysiotherapeuten, der Zeuge sein soll und hat heute einen eBay-Fall eröffnet. (Bezahlt wurde mit PP)
Soll ich jetzt einfach mal abwarten bis zum 10.10 ?
einen Fall "von-der-Artikelbeschreibung-abweichend"?
wie hat sie die Abweichung "definiert"?
PP wird es einen "Nasenlochauswurf" interessieren - es sei denn Du legst die Stellungnahme einer unabhängigen Stelle vor die ihre Aussage "weicht ab" (oder ggf. sogar "defekt") widerlegt...
dadurch das sie die Rücksendung via Hermes-Päckchen durchgeführt hat, kann sie auch ne Rücksendenummer vorlegen (schau` mal nach ob sie die schon ihm Onlinefall hinterlegt hat....)
PP wird zurückbuchen.........
und Du kannst den Wertersatz - wie in Deiner WRB aufgeführt- geltend machen....
Ja, genau! Vor der Entscheidung von paypal dagegensteuern!
Warte erst mal ab, wie pillepalle entwscheidet, sie müsste ja einen Beweis haben oder reicht der Rücksendenachweis um ihr Geld von dort zurückzuerhaltenß
Dann hätte sie ja das Geld zurück und du müsstest sie zur erneuten Zahlung auffordern!
Malice, da würde ich mir in dem Fall doch was gönnen.
Fotografier die Ware für alle Fälle schon mal für den Käuferschutzfall, so es denn einer wird.
Und dann würde ich diese Käuferin melden über die Funktion die es dafür gibt. Da hast du auch Platz um zu beschreiben, worum es geht und was vorgefallen ist. Ich glaube, du kannst das bei "sonstige" dann reinschreiben.
Und mach es so schnell wie möglich... evtl. ist diese Käuferin schon bei anderen Verkäufern auffällig geworden.
Schwierige Frage, Malice. Du bist eine gewerbl Verkäuferin, ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich an deiner Stelle täte.
Wobei du zum gegenwärtigen Zeitpunkt doch schon Meldung machen könntest, dass die Ware jetzt unbrauchbar ist? Also DAS würde ich jetzt schon machen, und nicht erst, wenn der Käuferschutzfall eintritt.
Einen Schritt voraus sein....