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Wie kann ich einen Spaßbieter blockieren?

Guten morgen 

 

Ich habe schon wieder den gleichen Spaßbieter und möchte nun wissen, wie ich diesen blockieren kann

Trotz Meldung reagiert ebay leider nicht.

 

Wer kann helfen?

 

Viele Grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo  @miacaramia 

 

Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Antworten (3)

Antworten (3)

@bootyooty  hat die ganze Problematik mit den "Spaßbietern" ganz toll zusammengefasst:

 

" Nichtzahler bewertet man gar nicht !

Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.

Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen darstellen.

Das Bewertungssystem

Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.

Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!

Es sollte allen Verkäufern klar sein, dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und dem Käufer selbst- anonymisiert sind!
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat! Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied o***h (33 ) ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.

ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:

Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist 4 Tage nach einem Verkauf möglich.

Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen

Der Fall kann frühestens (uhrzeitgenau) nach 4 x 24 Stunden - und muß spätestens 36 Tage
( 21 WERKtage ) nach dem Kauf - durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben. Bei Schließung des Falls durch ebay erhält der Verkäufer nämlich keine Gutschrift der Provision !
Gleichzeitig muss der Verkäufer form- und fristgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.

Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde

 

Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die

Bietersperrliste,damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option, Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.


Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.

 

Eingeschränkter Käuferkreis

Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten."

 


@miacaramia  schrieb:

Guten morgen 

 

Ich habe schon wieder den gleichen Spaßbieter und möchte nun wissen, wie ich diesen blockieren kann

Trotz Meldung reagiert ebay leider nicht.

 

Wer kann helfen?

 

Viele Grüße


@miacaramia 

 

der erste Verkauf war gerade mal am 03.10.2019:

 

Vivenso Raumreinigungssystem

 

Hast Du den Kaufvertrag überhaupt wirksam aufgelöst? 

 

Deine Ungrüne Bewertung kann der Käufer auf Zuruf löschen lassen - was soll dieser Lötzinn also?

 

Wenn es der Käufer darauf anlegt könnte es mehr als haarig für Dich werden - insbesondere wenn der Artikel noch einmal verkauft wird......

 

Zwischendurch solltest Du mal den PP-Nutzungsvertrag lesen UND verstehen:

 

Abholung

 

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