13-10-2019 09:29
Guten morgen
Ich habe schon wieder den gleichen Spaßbieter und möchte nun wissen, wie ich diesen blockieren kann
Trotz Meldung reagiert ebay leider nicht.
Wer kann helfen?
Viele Grüße
@miacaramia schrieb:Guten morgen
Ich habe schon wieder den gleichen Spaßbieter und möchte nun wissen, wie ich diesen blockieren kann
Trotz Meldung reagiert ebay leider nicht.
Wer kann helfen?
Viele Grüße
der erste Verkauf war gerade mal am 03.10.2019:
Hast Du den Kaufvertrag überhaupt wirksam aufgelöst?
Deine Ungrüne Bewertung kann der Käufer auf Zuruf löschen lassen - was soll dieser Lötzinn also?
Wenn es der Käufer darauf anlegt könnte es mehr als haarig für Dich werden - insbesondere wenn der Artikel noch einmal verkauft wird......
Zwischendurch solltest Du mal den PP-Nutzungsvertrag lesen UND verstehen:
Abholung
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
hallo @miacaramia
STOP...ok...sehr "freundlich" war die Antwort vielleicht nicht...aber Cody hat recht!
Ebay kann den Kaufvertrag zwischen euch nicht "auflösen" oder "annulieren"
Das musst DU selbst tun!
Du musst deinem Käufer eine angemessene Frist setzen zur Bezahlung (z.B. 10 Tage)...passiert in diesem Zeitraum nichts...kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten...zahlt dein Käufer doch noch innerhalb der Frist, musst du auch liefern!
das heißt, du hast u. U. 2 Käufer an der Backe, wenn du den Artikel einfach wieder einstellst!
Die Geschichte ist also nicht so einfach, wie Ebay suggeriert!