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Wie lange darf ich als Verkäufer auf eine Zahlung warten?

Hallo! ^-^

Letzte Woche Mittwoch habe ich einen Artikel versteigert, der Käufer gab an per Banküberweisung zu zahlen.

Am nächsten Tag gab der Käufer an, er habe die Zahlung gesendet. Da der Donnerstag ein Feiertag war, rechnete ich damit dass die Bank bis spätestens Dienstag die Überweisung bearbeitet hätte.

 

Na ja, wie Sie alle sicher erraten haben, ist dem nicht so. Ich hatte dem Käufer gestern bereits eine Nachricht zukommen lassen, dass sich der Versand des Artikels verzögern wird, weil die Zahlung noch nicht eingetroffen ist. Heute hatte ich auch bei meiner Bank nachgefragt, wie lange sich die Bearbeitung dank des Feiertages hätte verzögern können.

Drücken wir's so aus, mittlerweile denke ich, dass der Käufer gar nicht erst gezahlt hatte.

 

Auf meine Nachricht hat der Käufer noch nicht geantwortet, aber da ich sie erst gestern verschickt habe, werde ich mich noch etwas gedulden.

 

Trotz allem, wenn die Zahlung bis, sagen wir, nächsten Montag noch nicht erfolgt ist, wie soll ich dann weiter vorgehen?

Den Artikel habe ich natürlich noch nicht verschickt und werde ich erst nach Zahlungseingang vornehmen.

Als Verkäufer bin ich noch immer ein Neuling, für eine Idiotensichere Erklärung bin ich demnach sehr, sehr dankbar. (:

 

Vielen Dank.

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Die Fälligkeit einer Leistung bestimmt sich nach §271 Abs.1

Dementsprechend ist die Leistung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern nichts anderes bestimmt ist oder sich nichts anderes aus den Umständen ergibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html

 

Gem. §286 Abs.1 Satz1 kommt der Rechnungsschuldner dann in Verzug, wenn der Gläubiger ihn nach Fälligkeit seiner Forderung gemahnt hatte.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html

 

 

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