10-08-2013 15:44
Hallo miteinander,
mein Problem / meine Frage:
Im Auftrag meines Schwagers, der keinen Internetzugang besitzt, habe ich eine Maschine (über eine Tonne schwer) als Privatverkauf eingestellt und auch verkauft. Das heißt, der Käufer hat am 17.07.2013 bezahlt, das Geld ist eingegangen. So weit so gut.
Ebenfalls am 17.07.2013 habe ich dem Käufer über ebay wie vereinbart die Abholadresse mitgeteilt und ihn gebeten, mir mitzuteilen, wann die Spedition die Ware abholt. Da keine Reaktion erfolgte, habe ich am 02.08.2013 ein zweites Mal gebeten, die Maschine abzuholen (sie ist, wie schon erwähnt, ja bezahlt). Bis heute, dem 10.08.2013, hat der Käufer nicht reagiert.
Die Maschine blockiert bei meinem Schwager die Garage, das Auto steht draußen und ich weiß nicht mehr weiter.
Frage:
Wie lange muß ich den Artikel noch vorhalten und ab wann (Fristsetzung an den Käufer) kann ich die Maschine wieder einstellen und neu verkaufen (sie muß weg, mein Schwager braucht den Platz)? Wir haben keinen Hubwagen und brauchen außerdem den Platz, für das Auto.
Ich benötige also eine rechtsichere Auskunft, schließlich ist die Maschine ja schon bezahlt. Wie gesagt, ist das Teil äußerst schwer und sperrig und nur von dem angekündigten Spediteur mit Hilfskraft zu bewegen.