abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wie soll ich mich verhalten?

Hallo leibe Community! Eine Käuferin hat bei mir mehrere Artikeln gekauft . Die habe ich auch rechtzeitig verschickt, und meiner Meinung nach sehr gut verpackt.Heute bekomme ich eine Nachricht das Päckchen ist total kaputt angekommen und teil Weise ist der Inhalt beschädigt und die will 15€ zurück bekommen(Einkaufswert 20€) Gleichzeitig den Fall , wo die will gesamtes Geld + Versandkosten zurück. Ich habe sofort auf die Nachricht reagiert und gefragt ob Sie auch ein Foto für den geoffnete Fall anhängen kann und das ich das Geld dann zurückerstatte. Das war Heute Morgen, und jetzt bekomme ich den Antwort die kann mir beschädigte Artikel nicht abfotografieren und zurückschicken kann die das auch nicht, weil die hat angeblich defekte Blumen weg geschmissen. Für mich Persönlich ist die Sache unverständlich, Wie soll ich mich verhalten? Ich bedanke mich im Vorraus für eure Antworte!

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@svesla2208 schrieb:
 Das war Heute Morgen, und jetzt bekomme ich den Antwort die kann mir beschädigte Artikel nicht abfotografieren und zurückschicken kann die das auch nicht, weil die hat angeblich defekte Blumen weg geschmissen. 

Also egal ob privat oder gewerblich, aber in so einem Fall gäbe es von mir keinen Cent. Definitiv nicht.

Wenn jemand reklamiert, dann möchte ich die Ware sehen, bevor ich erstatte oder neu liefere.

 

Wenn der K sich sein Geld über PP zurückholen will, muß er die Ware zurückschicken.

Zumindest muß er die Sendungsnummer von einem an dich verschickten Paket hochladen.

 

Erfahrungsgemäß wird das bei niedrigpreisigen Artikeln meist nicht gemacht, sondern abgewartet bis PP den Fall schließt und kulanzmäßig erstattet. Dem VK wird dann aber nichts belastet.

 

Allerdings ein Mangel bleibt wohl!?

Der bleibt aber so oder so, wenn er einen Fall aufmacht.

 

Antworten (6)

Antworten (6)

Anonymous
Nicht anwendbar

Nun, als gewerblicher Verkäufer solltest Du eigentlich wissen, wie man mit solchen Problemen umgeht.


Aber eigentlich hast Du viel dringendere Probleme, die Dich ziemlich teuer kommen können...
Alleine der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50000,-- (!) Euro kosten!
Und ja, die Zahl der Nullen stimmt.

Hier sind ein paar Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://www.impressum-generator.de/
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9025-information-ueber-vertragstextspeicherung-i...
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html

Er hier: http://tinyurl.com/os6h8up war übrigens auch völlig überrascht, obwohl er mehrfach auf die Fehler in seinen Angeboten hingewiesen wurde.
Und jetzt darf er 745,40 Euro zahlen...

Soll's Dir wirklich genauso gehen?

Hallo 🙂

 

Also ich würde kein Geld erstatten, wenn die Käuferin sich noch nicht einmal bereit erklärt ein Foto der beschädigten Ware zu senden. Das ist sehr Merkwürdig. Die Versandkosten würde ich erst recht nicht erstatten, denn die hast du ja nun bereits gezahlt.

 

Leider habe ich vor ein paar Wochen auch so einen Fall gehabt, wo ich nicht wusste wie ich mich richtig verhalten soll.

 

Ich habe eine Warensendung mit DVD's versendet ( unversichert), der Käufer hat behauptet das die Ware sei nach knapp 3 Wochen nicht bei Ihm angekommen. Fraglich! ist mir noch nie passiert. Er meldete den Fall bei eBay und hat auch den vollen Kaufpreis + Versandkosten von mir verlangt. Um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen und meine Bewertungen zu schonen, kam ich dem Käufer entgegen und erstattete den vollen Kaufpreis, allerdings schrieb ich Ihm ausdrücklich das ich die Versandkosten nicht erstatten werde, da ich diesen ja bereits bei der Post gezahlt hatte. Im weieren Informierte ich Ihn das ich einen Nachforschungsantrag bei der Post gestellt habe.

 

Der Käufer antwortete mir nach ein paar Tagen ziemlich Frech, dass er die Rückerstattung erhalten habe, allerdings die Versandkosten noch fehlen würden und deswegen bewerte er mich trotzdem negativ.

 

Meiner Meinung nach eine absolute Frechheit, oder ? Da bin ich Ihm so entgegengekommen und er bewertet so unfair:

Geld zurück bekommen aber nicht alles, keine WARE !!!!

 

Leider habe ich mir danach erst angeschaut, wie der Käufer andere Verkäufer so bewertet 😞 Mir fiel alles aus dem Gesicht...

 

Er bewertet fast alle Verkäufer NEGATIV (7 von 10 Negativ)

und gibt oft an das er die Ware nicht erhalten hat.

 

Ich habe den Fall bei eBay angezeigt ! Da ich von Betrug ausgehe. Der Fall läuft nun, aber mit der Negativen Bewertung muss ich nun trotzdem leben, obwohl ich mich so korrekt verhalten habe -.-

 

 

Mein Tipp:

 

Guck dir den Käufer genau an, lies die Bewertungen unbedingt durch.

 

als Verkäufer - als Käufer - wie bewertet er andere eBayer

 

und erstatte nur, wenn er dir wirklich einen Beweis durch ein Foto liefert.

(das kannst du ja wohl verlangen, er möchte ja schließlich auch was von dir!!)

 

 

Es gibt leider nicht nur korrekte und erliche Menschen, dass habe ich daraus gelernt.

 

 

 

liebe Grüße

 

 

Hallo, wenn ein Päckchen beschädigt angekommen ist, liegt meines Erachtens nicht bei Dir, sondern beim Versender. Die Käuferin soll sich zwecks Schadensersatz an den Versender halten.

Zu Fall 2 kann ich nur sagen, das mir das schon recht komisch vorkommt, denn jeder hat heute ein Handy mit dem sich Fotos machen kann, ich würde in diesem Fall telefonischen Kontakt mit ebay aufnehmen, dort wurde mir in einem ähnlichen Fall auch schon geholfen.

Außerdem finde ich es auch merkwürdig, einfach einen defekten Artikel zu entsorgen, Sie muß schließlich auch nachweisen können, dass der Artikel beschädigt ist.

 

Im Übrigen wäre ich, wenn ich Du wäre, sehr vorsichtig - das was Du da verkaufst, fällt garantiert nicht unter private Verkäufe!!

Da will jemand kostenlos einkaufen. Du warst so freundlich es mit der PP-Zahlung zu ermöglichen. Mit Überweisung wäre das nicht passiert

Lass mich raten - sie hat mit Paypal gezahlt?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder