17-01-2020 19:33
Hallo erstmal,
wie verhalte ich mich wenn der Käufer weder bezahlt noch auf irgendeine Frage reagiert. Es kommt einfach gar nichts von der anderen Seite.
Freundliche Grüße
Frank
@fbtron schrieb:Hallo erstmal,
wie verhalte ich mich wenn der Käufer weder bezahlt noch auf irgendeine Frage reagiert. Es kommt einfach gar nichts von der anderen Seite.
Freundliche Grüße
um welchen Deiner verkauften Artikel geht es?
um das Ebay-Prozedere "nicht-bezahlter-Artikel" durchführen zu können (damit die Verkaufsprovision gutgeschrieben werden kann) musst Du entsprechende Fristen einhalten.
Wobei dies den geschlossenen Kaufvertrag nicht betrifft - den musst Du separat - unter Fristsetzung kündigen......
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
Hallo @fbtron
Das käme für mich darauf an, wie lange der Kauf zurückliegt und ob ich den verkauften Gegenstand auch wiederbeschaffen kann, wenn so einer dann irgendwann doch noch zahlt.
Ist jemandem passiert, den ich kenne. Der hat ein Sammelalbum eingestellt. Verkauft worden und der Käufer meldete sich ewig nicht. Nichtzahlerfall aufgemacht, geschlossen. Provision wiederbekommen. Neu eingestellt und kaum war es wieder verkauft und verschickt, meldete sich der erste Käufer. Da ist noch ein Rechtsstreit anhängig.
Wurde denn schon die Kaufabwicklung "abgespult"?
@anhill93
@fbtron
Die Lösung ist, dass man vom Kaufvertrag separat zurücktreten muß unter Beachtung der richtigen Form. Natürlich kann man darauf verzichten, wenn man als sicher davon ausgehen kann dass der Käufer nicht später doch noch auf der Lieferung beharrt und dies auch gerichtlich durchsetzen würde. Der Kaufvertrag erlischt erst durch Verjährung nach 3 Jahren, Fristbeginn am 31.12.des Jahres in dem gekauft wurde.
"Offene Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon (theoretisch) auch wussten. Bei der regelmäßigen Verjährung ist deshalb immer der 31. Dezember der Stichtag."
Servus @fbtron
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.