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Wiedereinstellen nach geschlossenem Fall

Hallo Leute,


Ich habe ein Artikel am 26.06.2013 verkauft und stellte fest
das es sich um einen Spaßbieter handelt anhand seiner Bewertungen. Ich wartete
dennoch ca. eine Woche. Erst danach sendete ich mit der Option
„Zahlungsinformation senden“ ganz normal die Zahlungsinformation. In der
Zwischenzeit bekam er erneut eine schlechte Bewertung. Dann eröffnete ich ein
Fall bei „Probleme Lösen“ und sendete erneut die Zahlungsinformation mit der
Anmerkung das er bis zum 16.07.2013 zu zahlen habe. Dies tat er nicht. Er meldet
sich einfach nicht! Und heute (17.07.2013) schloss ich den Fall und erhielt eine
Gutschrift meiner Verkaufsprovision und sendete ihm direkt nach dem schließen
des Falls eine Mail in dem ich schrieb das ich gezwungen war die Transaktion
abzubrechen mit der Begründung das er nicht auf meine Mails antwortete und ich
sonst noch ein bisschen gewartet hätte.
Nun lese ich überall in anderen
Foren, dass der Kaufvertrag noch aktiv ist, da er nicht zugestimmt hat den
Kaufvertrag aufzulösen. Wie soll der denn auch wenn der gar nicht auf meine
Anfragen antwortet?! Wisst ihr vielleicht ob ich wiedereinstellen kann ohne
Probleme? Ich habe lange gegooglet, aber jeder schreibt was
anderes.

Vielen Dank im Voraus!

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Schreibst du mal den ebay nick?

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=151071027814&aid=a***0&eu=jrqD5a...

 

Wir sehen nur die Gebotsliste (siehst du ausgeloggt oder in anderem browser)

Anonymous
Nicht anwendbar

Den Kaufvertrag musst Du explizit mit einer ausreichenden Fristsetzung kündigen, es gibt außer Mails auch noch andere Kommunikationsmöglichkeiten.

 

Klicken - lesen - handeln:

http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq2b.htm

Du müsstest ihm mit deiner letzten Frist klar deutlich machen, dass du euern Vertrag als hinfällig betrachtest, wenn er diese verstreichen läßßt.

 

 

Wenn es ein hochpreisiger Artikel ist, würde ich das per Einschreiben machen, da die Verjährung hierfür erst am 31.12.2016 endet und der Käufer theoretisch bis dahin den Artikel, einen vergleichbaren oder Schadenersatz einfordern kann. Was auch schon vorgekommen ist und du weißt nicht, wie dein Käufer verhindert ist!

 

 

 

Bei wenigen euros würde ich noch mal eine Mail schreiben, alles zum Fall ausdrucken und aufheben bis hu besagtem Datum, fertig!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder