29-06-2016 20:05
Wir sind eine Bürgerstiftung und verteilen Einnahmen an soziale Institutionen im hiesigen Raum. Teilweise übergeben Mitglieder oder andere Personen Gegenstände (Bilder, Ikonen, Schmuck o. ä.) kostenlos an die Stiftung. Die´Stiftung kann diese nun weiter verkaufen Die Einnahmen gehen dann -wie schon erwähnt- an soziale Institutionen (wie z.Bsp. Behinderten-Werkstätten etc.).
Fragen:* Ist dies bei Ebay nun gewerblich ?
* Wie erfolgt die Ebay-Anmeldung . Wer haftet ?
Danke für rechtsverbindliche Tipps.