11-05-2014 20:02
ich habe ungefähr 100 geldbeutel geschenkt bekommen, die ich nun per sofortkauf einzeln verkaufen will. bin ich dann schon gewerblich? wie sind die kriterien?
Nanu?
hast du etwa schon eine Abmahnung bekommen?
Meine/Unsere Meinung zählt nicht. Das entscheidet letztlich ein Gericht. Aber wenn du meine Meinung wissen möchtest:
Ja, das halte ich für 100% als gewerblich. Wer, bitteschön, bekommt schon 100 Geldbörsen "geschenkt"?
"DER KOSTENLOSE VERSAND GILT NUR FÜR DEN VERSAND VON EINEM GELDBEUTEL. Jeder weitere kostet 2,50 Porto."
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Scherzbold, oder was............!? 
Und wenn nun beispielsweise jemand nicht 1x eine Stückzahl von 2 kauft, sondern schlauer Weise 2 getrennte Käufe tätigt, mit jeweils einem Geldbeutel?
Wie schon geschrieben wurde, das Risiko einer teuren Abmahnung ist bei so etwas immer gegeben, wenn man hier privat anfängt mit Neuware in Multi-Angeboten zu handeln.
Übrigens haben mit "Börsen-Spekulationen" viele Menschen auch schon viel Geld verloren ![]()
Versandkosten: Ich versende meine Artikel überwiegend als Brief, bzw. als Waren- oder Büchersendung mit der Deutschen Post...
Und dann bietest Du PayPal an?!? 
100 Geldbeutel bekommt man in der Regel nicht so einfach geschenkt ... mag sein, dass es bei dir der Fall war.
Fakt ist, wenn ein Gewerblicher Geldbeutel Verkäufer sieht, dass eine Privatperson hunderte von Geldbeuteln verkauft, dann kann das ganze ganz schnell übel werden, denn der könnte seinen Verdacht eines Gewerblichen der sich durch den Status als Privatperson einen Wettbewerbsvorteil holen will und seine Käufer um ihr gutes Recht bringen will, ja mal schnell an die passenden Stellen wenden und dann musst du eben erklären wo die ganzen Geldbeutel herkommen, Schuldig oder nicht.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hinweis: Sie dürfen Ihr Mitgliedskonto nicht als privat kennzeichnen, obwohl Sie gewerblich handeln. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.