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angabe von www adresse im angebot ?

darf ich bei ebay in meinem angebot auf meinen externen shop hinweisen ?

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Irmgard,

die Widerrufsbelehrung gehört in das dafür vorgesehene Feld.

Und beende doch erst mal die Angebote und mach Dich kundig.

darf ich bei ebay in meinem angebot auf meinen externen shop hinweisen ?

 

Ein-Frau-Gesellschaft ?   😉

 

Hab mir gerade den externen Shop und die Homepage mal angeguckt.  Bei Beiden ist das Impressum unvollständig.

 

Wer betreut den Shop ?  Zum 1.8.2012 ist das Gesetz zur sog. "Button-Lösung" in Kraft getreten. Ist der Shop bereits entsprechend umgerüstest ?

 

 

Wer im Internet gewerblich Waren und Dienstleistungen an Verbrauchern feil hält, der muss eine Menge Gesetze beachten.  Wie gedenkst DU das sicherzustellen, wenn DU schon beim einfachsten aller Dinge, dem Impressum, erhebliche Kenntnissschwächen aufweist ?

 

 

darf ich bei ebay in meinem angebot auf meinen externen shop hinweisen ?

 

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links-stores.html

 

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links.html

 

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-links-aboutme.html

 

 

Was as unvollständige Impressum angeht, so kann ich mich nur meinen Vorrednern anschliessen und zitiere gerne mal wieder gern das entsprechende Gesetz:

 

TMG §16:

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen  5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verüfgbar hält...

 

3. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

 

 

Da es anscheinend in diesem Forum zur ständigen Manie wird, auf solche hilfreichen Hinweise nicht zu reagieren, behalte ich mir natürlich eine Meldung ans Ordnungsamt vor.

 

 

 

 

 

Lösch besser den einen Artikel und mach Dich über Deine Pflichtangaben schlau.

Handelsregisternummer?

USt-ID?

Widerrufsbelehrung?

Textilkennzeichnung?

TMG?

"

Weil wir so fair sind und die Behörden/ WBZ nicht gleich informieren.

Muss ja nicht immer so bleiben..."

 

 

Wohl war gesprochen...

 

http://community.ebay.de/topic/Gewerbliches-Handeln-Und/Hallo-Habe-Eine/1900074277

 

]:)

Anonymous
Nicht anwendbar

Weil wir so fair sind und die Behörden/ WBZ nicht gleich informieren.

Muss ja nicht immer so bleiben...]:)

Wobei mich mal ernsthaft interessieren würde, warum sich die Anderen, auch nach Tagen, nicht mehr haben blicken lassen und die Fehler immer noch im Angebot sind...  ?:|

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich hab's (widerwillig...) gemacht, aber ob's was nützt? ?:|

Hallo Flieger...

 

Könntest du kurz TE ne Mitteilung schicken, das hier Antworten warten ?   😉

 

Wenn ich das tue, fühlen sich die Leute immer gleich so überfallen...   http://www.smilies.4-user.de/include/Brutal/smilie_b_074.gif

 

 

:^O

Anonymous
Nicht anwendbar

Achtung Inselbesteller !! Bitte erkundigen Sie sich vor der Bestellung nach den Versandkosten !!

 

Mitnichten, die hast Du anzugeben...:O

Anonymous
Nicht anwendbar

Sag mal, liest Du eigentlich hier mit? ?:|

Statt den schon eingestellten Artikel zu beenden und die angesprochenen Fehler zu beseitigen, stellst Du einen weiteren mit den selben Fehlern ein? :_|

Dein Impressum ist immer noch unvollständig, was dich bis zu 50.000 (fünfzigtausend!) Euro kosten kann.

Und die Widerrufsbelehrung gehört in das extra dafür vorgesehene Feld!

 

Mannomann! X-(

Anonymous
Nicht anwendbar
Anonymous
Nicht anwendbar

Viel wichtiger für Dich wäre folgende Frage:

Warum, glaubst Du, hat eBay extra ein Feld für die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vorgesehen? ?:|:O:_|

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder