26-09-2013 19:20
darf man denn beim verkaufen von gebrauchter markenbekleidung z. B. bilder aus dem internet verwenden, wo die ware im neuzustand zu erkennen ist? man klaut ja keinen anderen ebayer die bilder. oder gibt es da urheberrechtliche gesetze? wie ist das webb man da einen artikel bei ebay meldet, löschen die dann die auktion sofort? oder kann es auch sein dass sie es nicht löschen, weil sie sonst mit wichtigeren arbeiten nicht hinterherkommen. wie sind euere erfahrungen?