22-08-2018 08:42 - bearbeitet 22-08-2018 08:43
Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.
Zwei Gebote lagen bei 10,50€. Hatte abgebrochen und das Gerät direkt wieder mit neuer Überschrift eingestellt, woraufhin der Höchstbieter mir jetzt mir Anwalt droht. Er hat auch wieder als erster geboten und jetzt weiss ich nicht, was auf mich zu kommt.
Wer kann mir einen Rat geben?
vielen Dank
laueocke
@laueocke schrieb:Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.
Zwei Gebote lagen bei 10,50€. Hatte abgebrochen und das Gerät direkt wieder mit neuer Überschrift eingestellt, woraufhin der Höchstbieter mir jetzt mir Anwalt droht. Er hat auch wieder als erster geboten und jetzt weiss ich nicht, was auf mich zu kommt.
Wer kann mir einen Rat geben?
vielen Dank
laueocke
Servus @laueocke
Eben fällt mir auf,
dass die Informationsseite von Ebay zu der Problematik ziemlich grottig ist:
https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/canceling-listing?id=4146
1. Zu lang für die meisten.
2. Kein wirklich deutlicher Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen.
3. Sehr einfache "Beispielfälle".
Stellen wir uns mal vor,
Du hättest so wie jetzt eingestellt (gebraucht) und abgebrochen,
weil Du vermutet hattest,
das Teil sei defekt... dann könnte man noch darüber streiten,
ob der Abbruch berechtigt war...
aber in der von Dir geschilderten Konstellation war der Abbruch meines Erachtens nicht berechtigt.
Eine Nichterfüllung wegen Irrtums - so es denn ein Irrtum ist - der zur Anfechtung geeignet ist,
kann zur Folge haben,
dass man dennoch Schadensersatz zahlen muss.
Die Idee dahinter ist,
dass jeder,
der eine Offerte macht,
auch verantwortungsvoll mit dem Angebot und der angebotenen Ware umgeht,
man als Käufer also auf ein Angebot vertrauen kann.
DEIN Motiv zum Abbruch war - so deute ich es - durch die Verbesserung
des Einstellzustands von "defekt" zu "gebraucht" mehr Erlös zu erzielen.
Darum würde ich mich mit dem ersten Höchstbietenden einigen wollen.
Entweder einen Ersatz besorgen
oder eine andere Lösung finden.
Jedenfalls nicht die neue Auktion auch abbrechen.
Der K hatte auf ein defektes Gerät geboten...
entweder gewusst,
dass Du Dich irrst
oder ein defektes Gerät haben wollen.
Ist nun keine Rarität,
kann man beschaffen.