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defektes Gerät funktioniert, jetzt Anwalt

Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.

Zwei Gebote lagen bei 10,50€. Hatte abgebrochen und das Gerät direkt wieder mit neuer Überschrift eingestellt, woraufhin der Höchstbieter mir jetzt mir Anwalt droht. Er hat auch wieder als erster geboten und jetzt weiss ich nicht, was auf mich zu kommt.

 

Wer kann mir einen Rat geben?

 

vielen Dank

laueocke

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@laueocke

 

Ich würde mich zu der Aussage versteigen (ohne Gewähr und ausschließlich meine Meinung),

dass er Dir bzgl. des beendeten Angebotes nix kann, wenn es sich exakt so verhält wie von Dir geschildert:

 


@laueocke  schrieb:

Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.

...

Allerdings kann ich auch den anderen Antworten sowohl hier als auch in Deinem anderen Beitrag bedingt folgen.

 

Du hast einen Artikel mit einem Fehler in der Artikelbezeichnung oder -beschreibung eingestellt.

 

Um diesen zu korrigieren, hast Du die Auktion beendet,

die Bezeichnung / Beschreibung aktualisiert und das Angebot erneut online gestellt.

 

Also nicht den rechtlich bemängelten und ausgeurteilten Weg gewählt, den Artikel klammheimlich an jemand anderes zu verhökern,

sondern einen Angebotsirrtum erkannt, behoben und erneut angeboten.

 

Ob ein Angebotsirrtum nun eine "Einbahnstraße" darstellt, dass nur ein schlechter als beschrieben benanntes Angebot eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt, nicht jedoch eine tatsächlich bessere Erhaltung als ursprünglich beschrieben,

das wäre mir zu diffizil zu beantworten.

 

Auch ist er jetzt nicht schlechter gestellt, da Du ja den identischen Artikel mit korrrigierten Angaben erneut eingestellt hast.

Ferner liegt das derzeitige Gebot ja noch unter den von Dir bezifferten 10,50 € Höchstgebot.

Wieviel Restzeit war eigentlich zum Zeitpunkt des vorzeitigen Beendens des ersten Angebotes noch vorhanden?

 

 

Allerdings scheint mir der Betreffende bei diesem bisherigen Verhalten ausgebufft genug,

auch die Verkäuferschutz-Lücke bei einer PayPal-Zahlung auszunutzen.

 

Er braucht nur bei eBay / PayPal eine noch so geringfügige Abweichung von der Artikelbeschreibung zu melden,

und Du liefest Gefahr, Dein Geld durch PayPal-Rückzahlung schneller eingefroren zu bekommen bzw. wieder an den Käufer loszuwerden,

als Du "Pieps" sagen kannst.

 

Versende das Ding unbedingt als verfolgbares Paket, packe es mehrfach und bestens geschützt ein für den Versand (Paket im Paket je mit Füllmaterial - Mache am Besten noch Bilder davon, bevor Du den Karton verschließt),

und gib die Sendungsnummer sowohl bei eBay als auch bei PayPal ein, wenn der Versand erfolgt ist. Nicht erst auf Anfrage.

Und füge die Bilder hinzu, wenn er denn einen angeblich durch den Versand beschädigten Artikel meldet.

 

 

Sollte dennoch ein Fall eröffnet werden, weise unbedingt auf den Umstand der "signifikanten" (also in etwa "erheblichen") Abweichung von der Artikelbschreibung hin, wenn Du in dem Fall mit dem Käufer als auch mit eBay / PayPal kommunizierst.

Kleine Kratzerchen als normale Gebrauchsspuren gehören bei solch alten Artikeln zum normalen Bild, sind also keine signifikanten Abweichungen. 

 

Auf all das weist Du den Käufer aber erst dann hin, wenn er wirklich einen Fall eröffnet.

 

Immer beliebt als Grund sind angeblich fehlende Drehknöpfe / Schalter, auch eine Beschädigung der von Dir erwähnten (warum eigentlich nicht abgebildeten?) Abdeckung in Form von Rissen / Sprüngen wäre denkbar.

 

Mach am Besten auch davon jetzt noch deutliche Bilder und füge schnellstens mindestens eines nachträglich dem Angebot hinzu. Du hast schließlich 12 Bilder frei. Sollte der Deckel halb blind sein vom Putzen oder einen Riss aufweisen, könnte das dann nämlich schon einen Mangel darstellen.

Weshalb Du das auch am PC noch als Ergänzung zu Deiner Artikelbeschreibung hinzufügen solltest, wenn dem so wäre.

 

Allerdings wäre dann keiner der derzeitigen Bieter mehr an ihr Höchstgebot gebunden, wenn eine solche Änderung nach deren Gebotsabgabe erfolgt.

Auch das dürfte der derzeit Höchstbietende wissen.

Denn ein privates Bewertungsprofil als Käufer deutet durchaus auf einen gewerblichen Aufkäufer / Antikhändler o.ä. hin.

 

Willkommen in der Höhle der Löwen, dem Haifischbecken, dem Bikini-Atoll oder was auch immer.

Ist eben kein Zuckerschlecken hier ...

Antworten (2)

Antworten (2)


@laueocke  schrieb:

Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.

Zwei Gebote lagen bei 10,50€. Hatte abgebrochen und das Gerät direkt wieder mit neuer Überschrift eingestellt, woraufhin der Höchstbieter mir jetzt mir Anwalt droht. Er hat auch wieder als erster geboten und jetzt weiss ich nicht, was auf mich zu kommt.

 

Wer kann mir einen Rat geben?

 

vielen Dank

laueocke

 


Servus @laueocke

 

Eben fällt mir auf,

dass die Informationsseite von Ebay zu der Problematik ziemlich grottig ist:
https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/canceling-listing?id=4146

 

1. Zu lang für die meisten.

2. Kein wirklich deutlicher Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen.

3. Sehr einfache "Beispielfälle".

 

Stellen wir uns mal vor,

Du hättest so wie jetzt eingestellt (gebraucht) und abgebrochen,

weil Du vermutet hattest,

das Teil sei defekt... dann könnte man noch darüber streiten,

ob der Abbruch berechtigt war...

aber in der von Dir geschilderten Konstellation war der Abbruch meines Erachtens nicht berechtigt.

 

Eine Nichterfüllung wegen Irrtums - so es denn ein Irrtum ist - der zur Anfechtung geeignet ist,

kann zur Folge haben,

dass man dennoch Schadensersatz zahlen muss.

Die Idee dahinter ist,

dass jeder,

der eine Offerte macht,

auch verantwortungsvoll mit dem Angebot und der angebotenen Ware umgeht,

man als Käufer also auf ein Angebot vertrauen kann.

 

 

DEIN Motiv zum Abbruch war - so deute ich es - durch die Verbesserung

des Einstellzustands von "defekt" zu "gebraucht" mehr Erlös zu erzielen.

Darum würde ich mich mit dem ersten Höchstbietenden einigen wollen.

Entweder einen Ersatz besorgen

oder eine andere Lösung finden.

Jedenfalls nicht die neue Auktion auch abbrechen.

 

Der K hatte auf ein defektes Gerät geboten...

entweder gewusst,

dass Du Dich irrst

oder ein defektes Gerät haben wollen.

Ist nun keine Rarität,

kann man beschaffen.

@laueocke

 

Was jetzt auf Dich zukommt, dass kann Dir hier auch niemand sagen. Da wirst Du abwarten müssen was passiert.

 

Fakt ist aber, dass man eine Auktion mit Geboten nicht einfach so beenden darf.

 

Ob Du nun berechtigt warst, die Auktion vorzeitig zu beenden oder der Höchstbieter jetzt den Artikel für sein letztes sichtbares Gebot bekommt, dass wird im Zweifel ein Richter entscheiden - wenn der Höchstbieter das durchzieht.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder