23-01-2019 11:31
Die Person welche über den von mir angebotenen Artikel telefonisch gefragt und per Banküberweisung bezahlt hat,
ist nicht die gleiche Person welche einen Ebay Account besitzt und den entsprechenden Artikel gekauft hat.
(Das war vielleicht eine Vereinbarung zwieschen die beiden)
Jetzt bekomme ich eine ebay Nachricht dass ich den Artikel an den Ebay-Käufer verschicken muss,
der andere aber wer wirklich bezahlt hat will seinen Artikel haben.
Der Ebaykäufer will aber auch den Artikel haben.
Es handelt sich um einen Artikel mit Wert von 3.500€.
An wen soll ich liefern lassen?
Den Käufer (so zu sagen) oder den Zahler?
Moin @mkb-parts1
Du bist Geschäftsmann, hast nach telefonischer Anfrage einen Artikel an Ebay vorbei verkauft, welcher auch noch in einer laufenden Auktion angeboten wurde?
Anders kann es ja nicht sein, die Kontonummer hast du ihm ja wohl auch gegeben!
Sind die Personen nicht identisch hast du ein großes Problem!
Klär das doch erstmal!
Warum kontaktierst du nicht beide Personen und fragst,
in welchem Zusammenhang sie stehen?
Wenn überwiesen wurde und das Geld bereits auf deinem Konto ist,
ist das ja schonmal gut...
Aber nicht, wenn das der Käufer ist, der an ebay vorbei gekauft hat, @vigo505 
Und das vermute ich fast.
@bootyooty- schönen guten Morgen, Prinzessin...
So ganz habe ich wohl erstmal nicht durchgeblickt beim Fall des TE,
aber jetzt deucht mich, dass der offenbar nur 1x vorhandene Artikel
an 2 völlig verschiedene Personen verkauft wurde,
weil er den Artikel nach diesem "Telefonkauf" bei eBay nicht gelöscht hat...
Tja, dann hat er ein Problem :-(.
Btw - was hatter denn gezahlt, der Teufel,
für deine blütenweiße bis leuchtend pinkfarbene Seele?
Ich fürchte, du hast die Farbe im Angebot nicht erwähnt,
er kann ja nur pechschwarze gebrauchen.
😉
Bei der Sachlage vermute ich ein abgekartetes Spiel zwischen beiden (was sich aber kaum beweisen lässt).
Du hast einen Artikel zweimal verkauft, also auch zu liefern.
Sollten beide Käufer bezahlen, musst du schauen wo du den zweiten Artikel herbekommst.
Sollte sich meine Vermutung bestätigen, wirst du in Bälde eine Nachricht des Käufers bekommen, den du nicht bedienen kannst,
dass er einen "Ersatzkauf" durchführt oder dich gegen eine "Strafzahlung" in erheblicher Höhe aus dem Vertrag entlässt.
Egal wie, bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung kannst du schon mal die ungefähren Kosten berechnen lassen.
Ich schätze die auf ca 2000-2500€ bei einem "Urteil", zu zahlen vom Verlierer, also von dir.
Und dazu kommen natürlich noch die Kosten für den "Ersatzkauf".
du bist ein gewerblicher Verkäufer du müstest deine Pflichten kennen,der andere Käufer müste auch vor Versand den Artikel zahlen,
sind die beiden 2 verschiedene Käufer,wenn ja hast du ein großes Problem wenn du deinen Artikel 2 mal verkauft hast,kopfschüttel,du must einen Vertrag auflösen.
kann es sein, dass du zwei Käufer hast?
Einer regulär über ebay und der andere, der telefonisch deine Bankdaten und überwiesen hat?
tja, dann überleg jetzt mal gut.
Anspruch hätten beide.
Wieso hat der, der bezahlt hat, den Artikel nicht über ebay erst gekauft? Dann hätte er die Bankdaten nämlich in der Kaufabwicklung gehabt.
Hier darf niemand rechtliche Auskünfte erteilen, weil das nicht gestattet ist.
Allerdings ist es so: Du müsstest normalerweile an die Adresse deines Käufers versenden.
Anspruch auf den Artikel hat der, der den Artikel hier bei ebay gekauft hat !. Das ist dein Vertragspartner und du solltest die Ware auch zwingend an die angegebene Lieferadresse senden.
Der Käufer kann ja bei Durchlaufen der Kaufabwicklung gerne die Adresse desjenigen angeben, der keinen ebay-Account hat und auch der Zahler ist.