26-07-2012 12:02
hallo, ich habe einige (220)Produkte eingestellt , möchte welche löschen die nicht laufen.
Gibt es Möglichkeiten mehrere auf einmal zu löschen??
Oder muss man jede Pos. einzeln löschen?
Gruß
Peter G.
KU und Nettorechnung nutzen doch nichts.
Solltet Ihr aber wissen
"Peter" gibt in den AB`s an, das die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen separat ausgewiesen wird.....
als kann TE KEIN Klein-Unternehmer sein.....
damit hat sich das Thema "KU" als solches erst einmal erledigt....
"ivan" -
die Aussage ist schlichtweg falsch:
"Unnütz ist sie ZB. bei Kleinunternehmern."
gerade KU stolpern immer wieder über die verbreitete "Meinung", keine USt-ID zu benötigen oder überhaupt beantragen zu können!
im Hinblick auf die Ebay-Rechnungen, die der lux. USt unterworfen worden sind, ist die ID richtig -
auch ein KU kann die USt-ID beantragen/erhalten -
hierzu ist lediglich ein Gespräch mit dem FA notwendig, das das entsprechende USt-Signal (das beim KU aufgrund der Gewerbeanmeldung NICHT automatisch gesetzt worden ist) zu aktivieren....
aufgrund dieses Signals werden die FA-Daten zum zuständigen Bundesamt übertragen -
daraufhin kann der KU die USt-ID beantragen und gleichzeitig bei Ebay die "Netto-Berechtigung/Rechnungen" beantragen...
(der Bescheid über die USt-ID muß bei Ebay eingereicht werden!)
die Ebay-Gebührenrechnungen müssen beim KU, der i.d.R. keine Umsätze in der USt-Erklärung versteuert, separat angegeben erfasst werden -
der KU trägt seine Umsätze lediglich in die dafür vorgesehen Felder ein -
die Ebay-Rechnungen müssen aufgrund ihrer "Besonderheit" der deutschen USt unterworfen werden - auch von einem deutschen KU -
der Vorteil liegt im finanziellen Vorteil -
schau`mal hierzu in diesen Bericht:
http://community.ebay.de/topic/Gewerbliches-Handeln-Und/Ust-Id-Ku/1900063375?#msg1901517587
wenn ein KU das "Glück" haben sollte, ne USt-Sonderprüfung aufgedrückt zu bekommen und die Prüfer über die Besonderheit der EBay-Rechnungen wissen:
da steht dann ne dicke Nachzahlung aus.....
"Gewerblicher VK NETTO-Ebay-Rechnungen....."
Doch kenne ich natürlich,
aber trotzdem ist die Aussage von x_pyradonis_x falsch.
"Du schreibst"Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen."
...also musst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Regelbesteuerer bekommen die automatisch."
NEIN und NEIN
Unnütz ist sie ZB. bei Kleinunternehmern.
von der Problematik der Ebay-Rechnungen /USt hast Du noch nix mitbekommen?
nur mit einer USt-ID erhält ein Gewerblicher VK NETTO-Ebay-Rechnungen.....
"...also musst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben."
Wo steht das?
Eine USt-ID muss extra beantragt werden ist aber keine Pflicht und in den meisten Fällen auch unnütz, MwSt kann ich auch ohne USt-ID ausweisen.
"Erläuterungen zur Muster-Widerrufsbelehrung:"
Hast Du Dir jemals durch gelesen was Du da geschrieben hast?

Oh Herr, wird danken Dir für unseren täglichen Sünder... und möge auch morgen ein verirrtes Schaf seinen Weg hier ins Forum finden...
Man kann im Verkaufsmanager mehrere Artikel anhaken und dann zusammen beenden.
Bezugnehmend auf die Antwort vom Flieger kann ich die auch nur wärmsten z.B. ein Mitgliedschaft im Händlerbund empfehlen, da du offenbar mir den vielen gesetzlichen Vorschriften für gewerblichen Internethandel hoffnungslos überfordert bist.
Um nur ein Beispiel zu nennen.. deine Käufer haben bis heute ein unbegrenztes Widerrufsrecht, da bei dir die Hälfte an Informationspflichten fehlt.
Du schreibst"Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen."
...also musst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben. Regelbesteuerer bekommen die automatisch.
Hat man eine solche Nummer, muss man sie im Impressum angeben.. deswegen hat eBay extra dieses Feld. Tut man das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndert werden kann.
Eine "Verpackungslizenz" hast du ?
wenn Du eingestellte Artikel löscht / vorzeitig beendest, sind die Einstellgebühren futsch.....
Du kannst mehrere Artikel auf einmal beenden -
ruf` Dir die Übersicht (in "Meinem Ebay) der zum Verkauf eingestellten Artikel auf -
dann markierst Du die Artikel, die Du vorzeitig beenden willst -
ganz unten ist ein Button "Beenden" > anklicken....
ggf. wirst Du jeden Sofortkauf-Artikel einzeln aufrufen müssen, da Du für die Beendigung einen Grund angeben mußt
(es werden Dir verschiedene Optionen hierzu angezeigt)....
wobei Du m.E. erstmal Deine Internet-Präsenz auf rechtlich-einwandfreie Füsse stellen solltest -
Du bist aktuell abmahngefährdet:
veraltete - nicht rechtsgültige WRB -
verschiedene zeitliche Angaben:
"innerhalb von 14 Tagen 2 ohne Angabe v"
was "bietest" Du überhaupt an?
Widerruf ODER Rückgaberecht?
beides zusammen ist nicht....
Deine USt-ID ist auch falsch -
dort hast Du Deine persönliche Steuernummer eingetragen -
die hat dort nix zu suchen -
hast Du die USt-ID überhaupt schon beantragt/erhalten?
mach` dringend kurzfristig einen Termin bei einem Fachanwalt und nimm` ALLE Artikel raus.....
Du spielst gerade mit "Deiner Rente"......
Lösch am besten alle und kümmere Dich um eine aktuelle, gültige WRB. 😮
Außerdem ist Deine UStID-Nr. falsch, weißt Du, was Dich das kosten kann? ?:|
"
hierzu ist lediglich ein Gespräch mit dem FA notwendig, das das entsprechende USt-Signal (das beim KU aufgrund der Gewerbeanmeldung NICHT automatisch gesetzt worden ist) zu aktivieren....
aufgrund dieses Signals werden die FA-Daten zum zuständigen Bundesamt übertragen -
daraufhin kann der KU die USt-ID beantragen und gleichzeitig bei Ebay die "Netto-Berechtigung/Rechnungen" beantragen...
(der Bescheid über die USt-ID muß bei Ebay eingereicht werden!)"
Mir hatte man es anders erklärt.
Bei mir, als KU, hat das FA auch mit der Hand dieses Kennzeichen gesetzt, nachdem das FA ne Stunde mit dem Bundesamt telefoniert hatte. Dann haben die mir erklärt: "das FA würde einmal im Monat seine Daten erlektronisch ans Bundesamt schicken und die würden dann aufgrund dieses Kennzeichens automatisch USt-D-Nummer vergeben. Wenn ich's eilig hätte, sollt ich Bescheid sagen, dann sie mir vorab die Nummer zuschicken."
@ivan:
Du kennst wirklich nicht §13b UStG ?
@peterg...
Sag mal... du verkaufst ja nicht erst seit gestern und musst ja jeden 10. die USt-Voranmeldung machen. Wie verbuchst du da die eBay-Gebührenrechnung ? ?:|
"
nur mit einer USt-ID erhält ein Gewerblicher VK NETTO-Ebay-Rechnungen...."
Ich wette.. TE hat immer einfach die Lux-Steuer als Vorsteuer abgezogen... B-)