06-03-2015 11:23
hallo,
ich versuche seit dezember nen nachlass zu veräußern. war ein alter arzt, ein sehr guter bekannter von meiner oma.
ich habe mit anderen verkäufern verglichen und hoffe rechtlich alles richtig zu machen...
kann mir da evtl jemand einen tipp geben? beispiel 331496065330 .
danke
grüsse mandy
hast Du das gesetzlich geerbt der löst Du nur den Haushalt auf ?
Könnte für Fragen zu Privat - oder gewerblichen Verkauf entscheident sein. Als GVK fehlen Deine rechtlichen Angaben, als PVK darst Du keine jugendgefährdene Ware anbieten.... Du bewegs Dich so oder so auf gefährlichen Glatteis...
Das ist mein Wissendstand aber andere User werden Dir dazu sicher genaueres Angaben machen können.
@original217 schrieb:hallo,
ich versuche seit dezember nen nachlass zu veräußern. war ein alter arzt, ein sehr guter bekannter von meiner oma.
ich habe mit anderen verkäufern verglichen und hoffe rechtlich alles richtig zu machen...
kann mir da evtl jemand einen tipp geben? beispiel 331496065330 .
danke
grüsse mandy
Hallo 😃
Du verkaufst ja nun schon eine Weile. Gibt es einen Anlass, dass du gerade jetzt nach dem rechtlichen Rahmen fragst?
Wenn du für jem. anderen verkaufst, handelst du im Auftrag, da musst du dann irgendwann aufpassen, wann du zu einem Verkaufsagenten "mutierst".
Das mit dem Alkohol finde ich hier immer Problematisch, weil man ja auch nicht sicherstellen kann, dass ein Kind oder Jugendlicher im Haushalt das Paket entgegennimmt.
Du bietest PP als Zahlungsmethode an. Das ist gerade, wenn du gegen Auslandsversand nichts hast, eine ziemlich schwierige Kiste. 1. muss man dabei auf ganz bestimmte Versandunternehmen zurückgreifen und
2. machst du wenig, wenn ein K aus Sonstwoistan bei dir kauft, per PP zahlt, aber eben mit den angegebenen VSK. Anpassen der VSK kann da recht hakelig werden.
*Erbengemeinschaft*Auftragsverkauf*Menge*stetig wiederkehrend*falsche Artikelangaben*
Servus @original217
mein einziger Rat lautet:
-laß die Auktionen auslaufen, die da so laufen:
und stelle dann Dein Vorhaben auf die richtigen Füße.
Vor allem, alleine DU haftest im Zweifelsfalle und nicht
die Erbengemeinschaft.
Bei der Menge allein an Weinen,
gibt es allerlei Möglichkeiten außerhalb des ehrenwerten ebays.
Und ganz lieb ist die Aussage, "NEU, Portwein aus alter Sammlung. Im Keller lagernd"
Und stehend fotografiert....

Zitat: "hoffe rechtlich alles richtig zu machen".
Ist mir eigentlich wurscht.
Allerdings verstehe ich nicht, warum Du zunächst frägst,
dann, wenn einige unangenehme Posts kommen, "es gab keine Probleme" antwortest und
alles nivellierst.
Dein Problem mit der Oma ist auch nicht rechtlich relevant.
Dein Auftritt HIER schon.
Und, mit Verlaub, er ist in keinster Weise rechtlich abgesichert.
Ich schreibe das sehr selten.
Aber hier brauchts nicht viel,
es zu statuieren.
Servus.

http://www.ebay.de/itm/PORTWEINENGEL-/331494613995?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4d2e9e63eb
???
Ok, die Kategorie stimmt irgendwie, die Bilder sind auch ganz nett, aber bist du sicher, dass die Headline stimmt?
Nu,
ist halt wie bei Damenkränzchen,
alles schwätzt durcheinander.

(Kudo nehme ich gerne von Damen an.)
"(Kudo nehme ich gerne von Damen an.)"
Gern geschehen! 
http://www.ebay.de/itm/PORTWEINENGEL-/331494613995?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4d2e9e63eb
Ja, besser 🙂
Falls du deinen Namen in die Headline einfügst um besser gefunden zu werden ... das ist eigentlich unüblich und auch unnötig:
http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch/?rt=nc
Darüber wirst du vermutlich schneller und von mehr Interessenten gefunden.
ein bisschen spät hier nachzufragen ob die Angebotsgestaltung paßt wenn die Auktionen schon im vollem Gange sind....du kannst jetzt nix mehr ändern...
zum Beispiel das du angeführt hast....warum stellst du Bilder von mehreren Artikeln ein wenn nur der Portwein verkauft werden soll....sowas macht nur Probleme.....auf Ebay tummeln sich viele Bildchengucker die den Text und die Headline nicht wirklich wahrnehmen.......und Bilder sind Angebotsbestandteil....
Paypal anzubieten ist das nächste Problem...der Käuferschutz macht Reklamationen recht leicht und wirst in eine passive Position gedrängt.......
Alkohol ist soweit ich weiß auf ebay nur für internationalen Verkauf sanktioniert je nach Länderembargo.......nicht grundsätzlich........die Abgabe an U18 ist schwierig zu gestalten......da wäre Selbstabholung die sicherere Variante......einen Perso-Scan darfst du nicht einfordern....und ebay kann leider nicht gewährleisten das sich Jugendliche nicht anmelden, weil keine Prüfung stattfindet.....es tummeln sich hier mehr Minderjährige als man glauben möchte...
dein Nick ist auch unglücklich gewählt....da er eher einen Spirituousenhändler vermuten läßt als einen Privatverkäufer........da könnte dir von einem gewerblichen "Kollegen" u.U. Ärger blühen...
Naja, da gäbe es schon so Einiges...
Abbilden solltest du nur den Artikel, um den es im Angebot geht,
keine ganze Flaschenbatterie...
Dein Silberpreis ist ein Witz -
Feinsilber-Granulat wird gegenwärtig für 447,85 €/kg gehandelt...
Btw - bist du die Erbin oder verkaufst du im Auftrag?
Mensch Mandy....dann bist du grade auf sehr *heißen Sohlen unterwegs....Schau!
http://pages.ebay.de/tradingassistants/questions.html
Das kann dir jede Menge Ärger einbringen! Meld dich besser an, sonst kanns teuer werden!
original-portweinengel schrieb:ich habe mit anderen verkäufern verglichen
Das ist immer die schlechteste Idee, die man hier auf eBay haben kann. 😉
"Abgabe von alkoholischen Getränken nur an Personen über 18 Jahren. Mit der Gebotsabgabe versichern Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben! "
Und was machst du, wenn dich einer anlügt ?
Abgabe von Alkohol an nichtberechtigte Jugendliche kann teuer werden. ![]()
Nebenbei: Wer ist der oder die Erben des Verblichenen ?
Wirklich ein alter Arzt?
Oder doch eher ein Schnapshändler??