11-08-2013 14:15
Moin...
Bevor Du irgendetwas unternimmst oder Dich kirre machen läßt, schau erstmal, ob es den besagten Anwalt überhaupt gibt und ob er eine Zualssung hat. Dazu gibst Du seine Daten hier ein:
Er gibt die Suche keinen Treffer, kannst Du das Schreiben getrost ignorieren oder wahlweise Anzeige wegen versuchtem betrug erstatten.
Sollte der Anwalt "echt" sein solltest Du Dir selber einen Anwalt nehmen, der das für Dich klärt. .
Irgenwas gefällt mir an deiner Geschichte nicht....du stellst einen Kinderwagen als "neu" ein, den du bereits aus
zweiter Hand gekauft hast ( wäre interessant zu wissen, WANN du ihn erworben hast !) von einer...
PRIVATperson ....der Wagen wurde 3 Monate benutzt angeblich ( normalerweise liegen Babys etwas länger in so einem Teil !)
, wie lange hast DU ihn denn dann benutzt nach dem Kauf....auch nochmal ca. ein Vierteljahr ?
Neuwert angeblich 1000 € , nuja...der Wagen war aber NICHT neu, du kanntest also das betreffende Modell samt Preis ?!
Irgendwo ist ein Haken an der Geschichte...
Abholung nicht vom Käufer selbst, sondern über Dritte....
und jetzt Post vom Anwalt...
Hallo,
der Drops ist gelutscht.
Du hast der Rückabwicklung zugestimmt.
"Irgendwann sagte ich ihr,dass sie ihn zurück bringen sollte!". Du hast zwar die Konditionen festgelegt "da sie das aber nicht wollte,wenn würde sie den Wagen nur nach GELDEINGANG von MIR versenden! Ich sagte daraufhin das ich damit nicht einverstanden bin.."
D.h. ihr solltet euch jetzt einig werden. Zur Not trefft euch in der Mitte der jeweiligen Wohnorte auf einem Parkplatz. Dann habt ihr eure persönliche Übergabe und Du kannst den Kinderwagen überprüfen.
Der "Geldeingang" würde auch die Rücksendekosten beinhalten? Du hast dazu nichts geschrieben.
Und warum das Ganze vier Monate gedauert hat, kann ich euch sagen: Die Käuferin brauchte halt soviel Zeit um ein vernünftiges Anwaltsschreiben aufzusetzen. ![]()
Nur aus reiner Neugier. Kannst Du mal die Paragraphen nennen, die der Anwalt in seinem Schreiben zitiert hat? Irgendwie muss er seine Forderung ja rechtlich einwandfrei begründet haben.![]()
Generell hast du sowieso ein Recht zur Prüfung der Vorwürfe. Dafür müsste dir die Käuferin den Kinderwagen wieder zurücksenden. (Man kann hierzu als Verkäufer die Versandkosten vorstrecken). Erst nach der Prüfung würde ihr irgendwas zurückstehen. Da sie dir dies nicht ermöglicht hat, hat sie auch keinen Anspruch.
Vielleicht wurde der Kinderwagen ja auch (unbeabsichtigt) vertauscht und deine Käuferin hat gar nicht den von dir verkauften Artikel bekommen. Das ist dann aber nicht dein Problem. Es war Abholung abgeklärt, wenn sie dann jemand anderen schickt, dann gilt das ebenfalls als gekauft wie gesehen.
Wenn in der AB stand, dass der Wagen 3 Monate benutzt wurde, dann widerspricht das zwar schon dem "Neu" aber es stand auch drin. Der AB Text ist ja schließlich zu lesen, wenn man was kauft. Wenn mans nicht liest, hat man eben doppelt Pech gehabt. Ich glaube ehrlich nicht, dass hier irgendwas passiert.
Und wie dir schon geschrieben wurde: Bis etwas vom Gericht kommt würde ICH gar nichts tun.
Hallo, du schreibst: Ich habe einen Hesba Kinderwagen als Neu gekauft!
Dies war allerdings nicht bei einem Händler oder in einem Geschäft,sondern bei einer Privatperson! Ich habe also in die Anzeige geschrieben,dass ich ihn verkaufen möchte,er sei nur 3 Monate benutzt......
Dann war der Kinderwagen nicht mehr neu! Einen Kinderwagen nutzt man täglich und wenn man das über 3 Monate gemacht hat, ist der Artikel nicht mehr neu.
Wenn der KW laut Etikett 7 Jahre alt war/ ist, kann man ihn in keinster Weise mehr als neu! bezeichnen.
Das sich deine K. 2 Tage nach der Abholung meldet, ist ok. dann aber 4 Monate zu warten???
Du wirst ja bestimmt schon nach dem Anwalt gegoogxx haben.
ich würde mich auch anwaltlich beraten lassen.
Meistens läuft so etwas auf einen Vergleich hinaus.
Beschreibe aber nächstens die Artikel korrekt!
LG ete210
Es war eine Abholung!
Warum hat der Fahrer den Wagen mitgenommen, wenn er doch so schrottig war!?
Warte das Schreiben vom Gericht ab
ein Anwalt kann schreiben was er mag, das ist kein Richter.
Moin,
nimm dir einen Anwalt.