01-11-2013 09:33
hallo mein kind hat unerlaubter weise ein artikel mit geboten kann ich das zurück nehmen? die auktion dauert noch 2 tage und sie ist höchstbietende ???
Der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" ist einer der größten Rechtsirrtümer und gilt so nicht uneingeschränkt.
Man haftet nur, wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Und die ist abhängig vom Alter und der Reife des Kindes.
Du kannst also zwar das Gebot nicht zurück nehmen, aber musst u.U. den Artikel nicht abnehmen, das käme auf den Einzelfall an.
Falls es sich um einen privaten Verkäufer handelt, schreib ihm, vielleicht könnt ihr euch auf einen Abbruch einigen.
Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.