18-10-2015 17:53
Jetzt haben wir lange nach einer Möglichkeit gesucht, auf Ihre Antwort vom 17.10. zu antworten.
Hoffentlich erreichen wir Sie auf diesem Wege...
Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Ja, es sind die Salamander-Treter 😉
Ich versuche mal eine Zusammenfassung des Geschehens: gekauft 27.9., Zahlungseingang 29.9., verschickt 30.9. ohne Sendungsverfolgung. Die Käuferin hat erklärt, das Päckchen am 2.10. erhalten zu haben.
Rückgabeprozess eingeleitet 4.10., Grund: Artikel funktioniert nicht oder ist defekt. Konkrete Begründung: UK-Gr. 4 ist keine 37 sondern 36, der Schuh wäre ihr zu klein, außerdem die Sohlen lose, also falsche Angaben in der Artikelbeschreibung.
Der zeitliche Ablauf ist also in Ordnung.
Fristsetzung durch Ebay für unsere Reaktion bis 14.10. :„Sehen Sie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis 14. Okt. 2015. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken“.
In diesem Satz liegt wohl der Knackpunkt, haben wir überlesen...
Es wäre wohl besser gewesen, die Käuferin formlos zu kontaktieren und die Frist zur Reaktion auf den Rückgabe-Antrag verstreichen zu lassen. Wäre dann tatsächlich ein Fall eröffnet worden, hätten wir immer noch „offiziell“ argumentieren können und Ebay hätte die Angelegenheit von sich aus wohl mangels Käuferschutz abgebügelt.
Die Ebay-Mitteilungen sind oft missverständlich, sehr sparsam formuliert und voller „Weglassung“ und Fallstricke. Da ist logisches und um-die Ecke- Denken, möglichst noch ein abgeschlossenes Jura- Studium und eine Glaskugel nötig. Wir sind bemüht, diese Anforderungen zu erfüllen, klappt aber nicht immer, so auch in diesem Falle (hatten wir ja noch nie).
Die Rückgabe-Option macht einen „offiziellen“ Eindruck auf die Handelspartner. Der K. muss berechtigte Mängel angeben, der VK erhält verschiedene Optionen als Reaktion auf den Mangel zur Auswahl (nach unsere Erinnerung aber keine Ablehnung). Als VK fühlt man sich zur Reaktion verpflichtet, um Sanktionen zu vermeiden.
Das ist wohl auch der Zweck der Übung.
Wir sind davon ausgegangen, dass der K. der Schuh einfach nur nicht passt und sie weiß, dass das allein im Hinblick auf die Versandkosten kein berechtigter Rückgabegrund ist. Deshalb mit den Sohlen noch eins drauf gesetzt und betont, dass sämtliche Kosten zu unseren Lasten gehen.
Sie kennt sich also aus.
Unserer urspr. Eingebung nach Erhalt des Rückgabe-Antrages: Option Erstattung (6 Euro) unter Verzicht auf Rücksendung.
Viele VK werden das vermutl. auch so händeln.
Mit dem Gedanken, den hochwertigen Schuh erneut und vor allem zu einem angemesseneren Preis wieder verkaufen zu können, haben wir dann doch am 4.10. kommentarlos ein bezahltes Rücksendeetikett (DHL Päckchen 1kg) zur Verfügung gestellt, in dem beruhigenden Wissen, dass die K. unrichtige Rückgabegründe angegeben und insofern lediglich Anspruch auf den Kaufpreis hat, auch die Rücksendekosten (wenigstens theoretisch) zu ihren Lasten gehen.
Nach Erteilung des Rücksendeetikettes erhielten wir sofort von Ebay eine Bestätigung, dass wir eine Rückgabe akzeptiert hätten (?), den Artikel nach Erhalt sorgfältig prüfen und dann innerhalb von 6 Tagen erstatten sollten.
Eine Verhaltensweise für den Fall, dass der Artikel unberechtigt zurückgegeben wurde, ist darin nicht vorgesehen.
Die K. hat für die Rücksendung von Ebay einen Termin bis zum 12.10. gesetzt bekommen.
U. E. ist eine Rückgabe erst dann akzeptiert, wenn nach Prüfung des Artikels der Mangel bestätigt wird.
Unser Service-Status weist seit dem 4.10. einen Mangel wegen einer Rückgabeanfrage aus.
Wir wissen leider nicht, ob allein die Rückgabeanfrage oder aber deren „Akzeptanz“ diesen Mangel auslöst.
Ungerecht ist es in jedem Fall.
Eine ganz üble Falle von Ebay für jeden VK!
Die Schuhe erhielten wir am 10.10. per DHL-Päckchen 2kg unter Zahlung von Strafporto völlig zerstört zurück und haben noch am selben Tag die K. wegen Mißbrauch von Rückgaben und Käuferschutz bei Ebay gemeldet, zumal Hebel- u. Kratzspuren (Schraubenzieher?) zu erkennen sind.
Ebay hat den Eingang der Meldung sofort bestätigt.
Außerdem haben wir die K. auf unsere Sperrliste gesetzt.
Auf Anraten des Ebay-Mitarbeiters haben wir der K. am 14.10. formlos mitgeteilt, dass sie den Schuh vollständig zerstört zurückgesandt hätte und wir deshalb nichts mehr prüfen können. Auch die Schuhgr. haben wir korrekt angegeben. Insofern bitten wir um Erstattung der Rücksendekosten incl. Strafporto nach Abzug des Kaufpreises.
Die K. antwortete recht schnell: die Schuhe hätte sie schon so erhalten. Die Sohlen seien ihr unterwegs abgefallen und sie musste barfuß nach Hause laufen. Sie habe die Schuhgröße 37, kauft immer (?) UK 4,5 (= 37,5) und hätte die Schuhe allein wegen der falschen Größe (von ihr als 36 angegeben) nicht zurückgesendet.
Den Versandkarton hätte sie entsorgt (das Verpackungsmaterial aber nicht, es wurde für die Rücksendung wieder verwendet), nachdem sie die Schuhe anprobiert und für in Ordnung (?) befunden hat.
Die Sohlen seien dann beim ersten Anziehen abgefallen.
Auch hätten wir auf dem Rücksendeetikett vermerken müssen, dass wir den Karton zurück wollen (hat niemand verlangt, wäre aber sinnvoll gewesen, die max. Maße sind auf dem Rücksendeetikett deutlich aufgedruckt).
Sie bestehe auf Rückerstattung und weist unsere Unterstellungen (die wir gar nicht gemacht haben) aufs Schärfste zurück.
Wenn wir das alles richtig verstanden haben, hat die K. in der Zusammenfassung all ihrer widersprüchlichen Angaben wissentlich einen 1,5 Nrn. zu kleinen Schuh gekauft, völlig zerstört erhalten, anprobiert, für o.k. befunden und ist damit losgelaufen (das müssen unvorstellbare Schmerzen gewesen sein!), woraufhin die Sohlen dann abgefallen sind (nochmal?).
Warum wird der Nachrichtenverkehr technisch nicht in den Rückgabe-Prozess eingebunden?
Inzwischen waren wir mit dem „Prachtstück“ zur Begutachtung beim Schuster, der die Zerstörung auf massive Gewalteinwirkung zurückführt.
Da können wir nur noch von Böswilligkeit ausgehen. Das erklärt uns auch ihre widersprüchlichen Angaben (schlecht vorbereitet, mit der Wahrheit vergaloppiert man sich nicht derartig).
Die K. hat vermutl. angesichts des Kleinbetrages damit gerechnet, dass wir auf die Rücksendung verzichten.
Sie muss wegen der bemängelten Sohlen vor dem Rückversand als "Beweis" (heftig) nachgeholfen haben und hat die Kosten per Strafporto zusätzlich in die Höhe getrieben.
Der Status im Rückgabeprozess steht noch immer er auf „Rückgabe gestartet“, wohl wegen der fehlenden Sendungsverfolgung.
Ob und wie sich diese leidige und völlig sinnlose Rückgabe-Funktion deaktivieren lässt, konnte mir Ebay jedenfalls auch nicht sagen.
Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der das weiß oder wie man Ebay dazu bringt, eine Abschaltfunktion einzurichten.
LG von den alchimistinnen
Ich sagte ja, dass ebay meiner Meinung nach die Rückgabe-Funktionen in den Einstellungen unter ebay-Konto geändert hat.
Da ich ebenfalls ganz gewöhblicher Foren- und eBay-Nutzer bin, kann ich mangels Wissens nichts zu den Einzelheiten der eBay-Programmierung beitragen.
Ich habe nichts gefunden, was eine automatisierte Rückgabe explizit ausschließt. Wobei Rücknahme-Automatismen nach meinem Verständnis bei privaten Verkäufern mit explizit ausgeschlossenen Rücknahmen eigentlich auch gar nicht funktionieren dürften.
Ich gebe Euch vollkommen recht, dass dies eine Falle für Verkäufer darstellt, wenn diese nicht eine Entscheidung von eBay abwarten wollen.
Da erwartet eBay wohl tatsächlich ein "Aussitzen", um dann im Fall gegen den Käufer zu entscheiden. Wenn der Verkäufer eben doch naiv oder freundlich genug ist und mit der Rücknahme ein indirektes Eingeständnis eines Fehlers abgibt, hat er halt Pech gehabt. So unglaublich das klingt. Hier wäre nach meiner Meinung die Akzeptanz der Grund für den Mangel.
Da der Käufer wie von Euch vermutet das Zauberwort "Defekt" genannt hat, läuft das bei eBay vermutlich erstmal auch automatisch in die für Euch falsche Richtung.
Mit ein wenig Glück wird aber Eurer Falleröffnung bzw. Eurer Meldung des Käufers stattgegeben und der Mangel wieder entfernt.
Das Abweichen von der Versandart ggü. dem Rücksendeetikett ist darüber hinaus noch ärgerlicher. Da kann man dem Käufer schon die reine Absicht unterstellen, Euch auch vollends schädigen zu wollen. Schadensmaximierung sozusagen.
Der Schriftverkehr über eBay ist in jedem Fall die bessere Lösung, da dadurch alle Aussagen beider Parteien auch für eBay chronologisch nachvollziehbar sind, sollte es noch weiteren Klärungsbedarf geben.
Da kann man dann auch auf die Aussagen der Käuferin hinweisen, dass sie angeblich defekte und zu kleine Schuhe erst getragen, also genutzt hat (sogar "unterwegs") und dann hinterher erst reklamiert. Unglaubwürdiger geht es ja nicht!
Ich glaube leider, da hilft nur ein stetes "Am-Ball-Bleiben" mit dem direkten eBay-Kundendienst (telefonisch), notfalls auch über eine eMail: Adresse erhältlich im Impressum von eBay.
Leider weist der gesamte Rückgabeprozess bei eBay viele Schwachstellen, Lücken und Unverständlichkeiten auf. Hier im Forum existieren Mengen an Fragen zu dieser Funktion wegen Fehlern und Problemen.
Ich würde Euch wirklich gerne eine einfache Lösung vorschlagen, wenn ich denn eine wüsste.
Unterm Strich trotzdem Kopf hoch! Der Verlust hält sich ja glücklicherweise in Grenzen, und vor solch Käufern ist wirklich, wirklich niemand gefeit. Kommt aber zum Glück nicht allzu häufig vor.