07-05-2013 14:13
hallo,
habe mitte januar einen brennofen verkauft (75 euro ebaygebühren).
käuferin meldete sich nach dem kauf, sie könne den ofen erst mitte februar holen, zahlte aber gleich.
meldete sich mitte märz nocheinmal, ob alles o.k. wäre und der ofen noch warten kann...
wie ist die rechtliche lage? kann ich ein ultimatum stellen? muss ich das geld (welches ich nicht mehr habe) zurückzahlen. könnte ich den ofen wieder einstellen? gebühren?
Der Ofen gehört dir nicht mehr - also nix mehr mit sofortigem nochmaligem Verkauf.
Du kannst deiner Kin einige genau zeitlich benannte Abholungstermine nennen - per Mail oder per Post.
Dann darin schreiben, was du im Falle der Nichtabholung machst.
Eine Möglichkeit wäre zB Wiedereinstellen bei ebay, Auszahlen des Erlöses abzgl deiner Unkosten nach diesmal geglücktem Verkauf.
Einlagerung bei XYZ gegen Lagergebühr, die von deiner Kin gezahlt werden muss, resp dann vom Kaufpreis einbehalten.
Oder ...